Bau

Hochzeitsurlaub

Nachdem es zum Thema Hochzeitsurlaub unter den Bauarbeitern immer wieder Unklarheiten gibt, werden hier die wichtigsten Aspekte dazu angeführt.
Der Hochzeitsurlaub ist ein Sonderurlaub (für Arbeiter die sich nicht in der Probezeit befinden) zusätzlich zum normalen Urlaub und beträgt 15 aufeinander folgende Kalendertage, wobei 104 Stunde (13 Tage) über den Lohnstreifen bezahlt werden. Er ist nur für die standesamtliche Hochzeit vorgesehen. Heiratet jemand nur kirchlich, so fallen standesamtliche und kirchliche Hochzeit zusammen. Der Hochzeitsurlaub muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der erfolgten standesamtlichen Hochzeit begonnen werden.

Metall

ASGB-Metall unterzeichnet gesamtstaatlichen Kollektivvertrag

Zwischen den Gewerkschaften und den Unternehmern in der Metallindustrie wurde am 20.01.2008 eine Einigung über die Erneuerung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrages erzielt.
Der neue Vertrag, der nun für die Zeit bis 31.12.2011 gültig ist, beinhaltet Verbesserungen beim Informationsrecht, bei der Arbeitssicherheit, bei Arbeitsverhältnissen auf Zeit, bei der Einstufung, bei der Weiterbildung, bei der flexiblen Arbeitszeit und sieht auch die Anpassung mehrerer Bestimmungen der Arbeiter auf jene der Angestellten vor (Probezeit, Dienstalterszulage, Urlaub, Kündigungsfrist).
Der wirtschaftliche Teil dieses Kollektivvertrages ist für die Zeit bis 31.12.2009 gültig und beinhaltet Lohnerhöhungen mit Wirkung ab Jänner 2008, ab Jänner 2009 und ab September 2009. Für die zweite Hälfte vom Jahr 2007 wurde eine Nachzahlung vereinbart.
Eine Zusammenfassung vom Verhandlungsergebnis des neuen Nationalen Kollektivvertrages für die Metallindustrie ist im letzten „Aktiv" (Nr. 1-2/2008, Seite 18) zu finden.
In einer regen Versammlungstätigkeit hat die Gewerkschaft ASGB-Metall den Arbeitern und Angestellten in der Metallindustrie die neuen Bestimmungen erläutert und die Beschäftigten selbst in den einzelnen Betrieben über das Ergebnis urteilen lassen. Verteilt auf 58 Metallbetriebe haben sich in Südtirol insgesamt gut 4.000.- Metallarbeiter (52 Prozent der Beschäftigten) bei dieser Abstimmung beteiligt. Etwa 88 Prozent urteilten positiv; für rund 500 Metallarbeiter ist das Verhandlungsergebnis unbefriedigend, denn sie stimmten mit nein oder haben zum Teil auch weise Stimmzettel abgegeben. Kritische Stimmen haben sich in den Versammlungen immer wieder auf die Entlohnung bezogen. Nicht nur die bescheidenen Lohnerhöhungen wurden angekreidet, dass der Durchschnitt sich auf die 5. Lohnstufe bezieht, ist auch nicht ganz einleuchtend, wo doch viele Metallarbeiter in der 4. oder auch nur in der 3. Lohnstufe zu finden sind. Dass die Lohn?erhöhungen dann zeitlich gestreckt sind – die letzte Rate davon gibt es gerade noch vier Monate bevor die nächsten Verhandlungen fällig werden – wurde ebenso bemängelt.
Die Gewerkschaft ASGB-Metall anerkennt das Abstimmungsergebnis voll und ganz. Die Gewerkschaft ASGB-Metall hat mittlerweile diesen neuen Nationalen Kollektivvertrag für die Metallindustrie vom 20.01.2008 mit „Federmeccanica" und „Assital", den gesamtstaatlichen Unternehmerverbänden in der Metallindustrie, auch offiziell unterschrieben.