Bau
Bezahlung der winterlichen Lohnausgleichskasse
Bereits im vergangenen Winter 2006/2007 konnten von der zuständigen INPS Kommission in Bozen (ASGB-Bau wird dort vom Kollegen Werner Blaas vertreten) viele Anträge von Baufirmen auf Lohnausgleichskasse nur teilweise angenommen oder gar zur Gänze abgelehnt werden. Der Kollektivvertrag für den Sektor Bau sieht keine klaren Regelungen darüber vor, wie es in solchen Fällen mit dem Lohn des betroffenen Arbeiters aussieht. Es gibt aber diesbezüglich einschlägige Kassationsgerichtsurteile, die vorsehen, dass in diesen Fällen der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist den Lohn zu bezahlen. Begründet wird dies unter anderem damit, dass der Arbeitgeber entscheidet, wann die Arbeit witterungsbedingt unterbrochen wird. Gleichzeitig müssen die Arbeiter jederzeit abrufbereit sein und der Arbeitgeber allein trägt für diese einseitige Entscheidung, die Arbeiten aus Witterungsgründen einzustellen, die volle Verantwortung.