Öffentlicher Dienst

Neuer GAKV 2006 bis 2009 des Bereiches der Steueragenturen

Ende Februar wurde der Entwurf zum neuen gesamtstaatlichen Arbeitskollektivvertrag der Mitarbeiter des Bereiches der Steueragenturen von den Sozialpartnern unterzeichnet.
Der vertragsrechtliche Teil betrifft den Zeitraum 2006 bis 2009 und der wirtschaftliche Teil den Zeitraum 2006 bis 2007 und ist somit, dank des stark verzögerten Abschlusses, praktisch schon wieder verfallen. Zum Vertrag ist zu bemerken, dass er unter sehr schwierigen Bedingungen abgeschlossen wurde und das Resultat, sicherlich auch durch die Hetzkampagne gegen die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes von Seiten gewisser politischer Kreise und auch von Teilen der Wirtschaft auf gesamtstaatlicher Ebene, negativ beeinflusst wurde.
Das Ergebnis bezüglich des wirtschaftlichen Teiles entspricht im Schnitt den anderen Vertragsabschlüssen im Öffentlichen Dienst und kann somit, auch unter Berücksichtigung der oben genannten Schwierigkeiten und der bekanntermaßen angespannten Haushaltslage des Staates, als sehr bescheiden bezeichnet werden. Dies auch deshalb, weil für das Jahr 2006 nur die so genannte „Kollektivvertragsvakanz" vorgesehen ist und es deshalb keine Nachzahlung geben wird. Die Verschärfung der Disziplinarbestimmungen des Arbeitskollektivvertrages sind zwar einerseits zu begrüßen, da es sich dabei um für das „Image" der öffentlich Bediensteten besonders schädliche Tatbestände handelt, gleichzeitig würden wir uns aber wünschen, dass auch für andere „Würdenträger" des öffentlichen Lebens, wie z. B. Politiker, mit derselben Schärfe vorgegangen wird.
Die durchschnittliche Lohnerhöhung beträgt im Zweijahreszeitraum ca. 116,00 Euro brutto. Davon betreffen aber nur 93,69 Euro die Erhöhung des tabellarischen Grundlohnes, während der Rest die Erhöhung der Verwaltungszulage und der Betriebsfonds betreffen.
Die Verwaltungszulage wird erhöht und, der neuen Einteilung der wirtschaftlichen Einstufungen entsprechend, neu parametrisiert.
Die im neuen Vertrag vorgesehene Kürzung der Verwaltungszulage, bei Krankheit für die Dauer von weniger als 15 Tagen, wurde durch die vorgesehene Einzahlung der entsprechenden Beträge in den Produktivitätsfonds kompensiert und soll jenen Mitarbeitern zu Gute kommen, welche nicht mehr als acht Tage Krankenstand im Jahr beansprucht haben.
Bei den Disziplinarbestimmungen wurde die Bestimmung neu eingeführt, welche die Entlassung des Mitarbeiters vorsieht, welcher „in flagranti", wegen Bestechlichkeit, Erpressung im Amt oder Amtsunterschlagung festgenommen und dessen Festnahme durch den Untersuchungsrichter bestätigt wird.
Aus den Lohntabellen sind die Erhöhungen klar ersichtlich.

Bau

Abkommen über Krankheit bis zu sieben Tagen verlängert

Am 13.03.2008 wurde das Abkommen zwischen den Sozialpartnern des Baugewerbes aus dem Jahr 2006 bezüglich der Bezahlung des Krankengeldes für den 2. und 3. Tag bei einer Krankendauer von bis zu sieben aufeinander folgenden Tagen bis zum 30.09.2008 verlängert.
Konkret bedeutet dies, dass bis zum 30.09.2008 bei einer Krankheit bis zu sieben aufeinander folgenden Tagen weiterhin 50 Prozent an Krankengeld für den 2. und 3. Tag über den Lohnstreifen ausbezahlt werden.Dies ist gegenüber dem Kollektivvertrag eine eindeutige Verbesserung, denn dieser sieht bei einer Krankendauer von bis zu sieben Tagen für die ersten drei Tage (Karenztage) überhaupt keine Bezahlung vor.