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Parlamentswahlen 2008

Freie Tage für Wahlhelfer

Arbeitnehmer, die bei den Parlamentswahlen 2008 in den Wahllokalen als Wahlhelfer, das heißt als Präsidenten der Wahlsektion, Schriftführer oder Stimmzähler fungiert haben oder als Listenvertreter einer Partei angetreten sind, haben Anrecht auf entsprechende Ausgleichsruhetage. Die Zeiten in denen die Stimmzähler ihren Dienst vorgesehen haben, waren folgende:
Samstag 12. April: ab 16.00 Uhr wurden die Vorbereitungen für die Wahlen in den Wahllokalen getroffen;
Sonntag 13. April: von 08.00 – 22.00 Uhr waren die Wahllokale zur Stimmabgabe geöffnet;
Montag 14. April: 07.00 – 15.00 Uhr war ebenso die Stimmabgabe möglich. Anschließend daran wurde sofort mit der Stimmenauszählung begonnen;
Für die Arbeitstage, die der Arbeitnehmer in den Wahllokalen verbracht hat (Samstag, 12. April und Montag 14. April), steht den Arbeitnehmern die normale Entlohnung zu. Für die Feiertage (Sonntag 13. April) und für den arbeitsfreien Werktag, also den 12. April (falls dieser vom Kollektivvertrag als arbeitsfreier Tag vorgesehen ist) steht den Arbeitnehmern die Entlohnung für 1/26 oder ein entsprechender Ausgleichsruhetag zu (dieser kann in Absprache mit dem Arbeitgeber genossen werden). Die Abwesenheit vom Arbeitsplatz wird nicht in Stunden sondern in Tagen berechnet.
Pflichten des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber vor den Wahlen die Beauftragung vom entsprechenden Wahlamt vorweisen. Nach den Wahlen muss die entsprechende Bestätigung vom Präsidenten der Wahlsektion abgegeben werden. Der Präsident der Wahlsektion muss vor den Wahlen das Nominierungsdekret sowie nach erfolgter Wahl die Bestätigung vom Vizepräsidenten der Wahlsektion vorweisen.

Verbrauchertelegramm

Kinder und Sport: Sicher sicher?

Kinder brauchen beim Sport aus pädagogischer und körperlicher Sicht eine besondere Aufmerksamkeit. Deshalb brauchen die Trainer, dem Kinder anvertraut werden, eine spezielle Ausbildung. Die Nationalen Sportverbände regeln im Detail, welche Ausbildung die Sporttrainer absolvieren müssen - im Falle eines Unfalles kein unwichtiges Detail. Immerhin 10 - 15 Prozent aller Kinderunfalle passieren beim Sport. Oft stellt sich im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz die Frage nach der Verantwortlichkeit. Alle Vereine sind zum Abschluss einer Unfallversicherung verpflichtet. Diese Polizzen decken Schäden aufgrund von Verletzungen, die sich während des Sports (Training und Wettkampf) ereignen. Erkundigen Sie sich also auch beim Sportverein Ihrer Kinder, welche Versicherung in der Einschreibegebühr beinhaltet ist und ziehen Sie den Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung in Betracht! Es ist auf jeden Fall ratsam, auch eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, da diese Versicherung die Schäden aller Familienmitglieder gegenüber Dritten deckt.