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Grundeinkommen 2023

Der viel diskutierte „reddito di cittadinanza“ soll gekürzt und nur mehr für sieben Monate ausbezahlt werden; eine Reform, die in Zeiten des Arbeitskräftemangels in ganz Italien auch gerechtfertigt ist.
Anders ist es mit der sogenannten „pensione di cittadinanza“, dem Grundeinkommen für Rentner. Es gibt in Italien und auch in Südtirol einige Rentner, zum Beispiel Bezieher der Mindestrente, die im Jahr 2021 weniger als 7.560 Euro Rente erhalten haben. Diese könnten Anrecht auf das Grundeinkommen für Rentner haben, sofern noch einige Voraussetzungen erfüllt werden und sofern sie allein leben.
Neben einem ISEE Wert (2023) von höchstens 9.360 Euro, darf das Finanzvermögen des Rentners im Jahr 2021 6.000 Euro nicht übersteigen; das Einkommen aus Lohn/Rente muss im Jahr 2021 unter 7.560 Euro gewesen sein und der Antragsteller darf in den vorhergehenden sechs Monaten kein neues Auto oder in den letzten zwei Jahren ein Fahrzeug über 1.600 cc oder ein Motorrad über 250 cc gekauft haben.
Das Grundeinkommen für Rentner besteht aus zwei Positionen:
Eine Aufstockung des Einkommens auf monatlich 630 Euro;
und ein Beitrag für die Bezahlung der Miete in Höhe von maximal 150 Euro monatlich.
Das Grundeinkommen für Rentner beträgt höchstens 780 Euro monatlich und reduziert sich, wenn bereits eine Rente ausbezahlt wird. Anspruchsberechtigt sind alle Mindestrentner oder Bezieher einer Hinterbliebenenrente unter 780 Euro monatlich. Das Gesuch um das Grundeinkommen kann in unserem Steuerbeistandszentrum eingereicht werden. Vorher muss allerdings die ISEE abgefasst werden, um den ISEE Wert zu ermitteln. Zu beachten ist auch, dass alle Unterstützungsmaßnahmen, die von der Provinz oder von der Bezirksgemeinschaft gewährt wurden, mit dem Bezug des Grundeinkommens, erlöschen.

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Krypto und die Steuern

Kryptos sind eigentlich keine Währungen und existieren nicht in physischer Form wie etwa Papiergeld und Münzen. Sie sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und werden üblicherweise nicht von einer zentralen Behörde oder Kontrollinstanz herausgegeben. Stattdessen steckt hinter vielen Kryptos kapitalistisches privatwirtschaftliches Interesse sowie der Wunsch nach Spekulation und dezentralisierter Kontrolle.
Nun hat die italienische Steuergesetzgebung genauere Richtlinien erlassen, wie der Besitz von Kryptowährungen steuerlich gehandhabt wird. Bisher galt zwar eine allgemeine Pflicht der Versteuerung von Anlagewerten, speziell für Kryptowährungen gab es aber keine genaue Regelung.
Ab 2023 gelten folgende Regeln
Grundsätzlich werden Kryptowährungen gleich behandelt wie ausländische Vermögenswerte und im REDDITI PF erklärt; sei es bezüglich Vermögen sowie die Erträge/Zinsen. Die Erklärungspflicht gilt ab einem Vermögenswert von 2.000 Euro. Als zu versteuernde Erträge gilt die Differenz zwischen Anschaffungswert und Verkaufswert; bzw. Endwert zum 31. Dezember, sofern eine Wertsteigerung erfolgt ist.
Es gibt auch eine „Sanatoria“ für jene, welche Kryptowährungen bis jetzt nicht erklärt haben: für den reinen Besitz – also kein Verkauf mit Mehrerlös (Plusvalenza) – kann pro Jahr 0,5 Prozent des Anlagenwertes al Steuer bezahlt werden. Sollten durch den Verkauf Plusvalenze erwirtschaftet worden sein, so ist pro Jahr 3,5.