Dienstleistungen
Cessione del credito
Abtretung des Steuerguthabens
Seit Oktober 2020 können die Steuerguthaben aus Wiedergewinnungsarbeiten (50 Prozent), Ecobonus (65 Prozent), Fassadenbonus (90 Prozent) sowie Superbonus (110 Prozent) unter anderem auch an Banken abgetreten bzw. verkauft werden.
Für viele Steuerpflichtige ist diese Möglichkeit von Vorteil, wenn sie über zu wenig oder keine bezahlte Steuern verfügen. Außerdem erhält man das Steuerguthaben innerhalb kurzer Zeit ausbezahlt und muss nicht auf die jährlichen Raten warten. Allerdings bekommt man bei dieser Abtretung nicht das gesamte Steuerguthaben ausbezahlt, da die Banken einen Teil davon als Spesenbeitrag einbehalten. Die Unterlagen, die bei den Banken benötigt werden, sind dieselben wie bei der Abfassung der Steuererklärung. Hinzu kommt ein Technikergutachten (asseverazione) sowie der Versand der gesamten Unterlagen an die Agentur der Einnahmen von Seiten eines Steuerbeistandszentrums. Das Steuerbeistandszentrum des ASGB bietet diesen Dienst für Wiedergewinnungsarbeiten, für den Ecobonus sowie für den Fassadenbonus an. Der Möbelbonus kann nicht an die Bank verkauft werden und kann aber trotzdem in der Steuererklärung verrechnet werden. Allerdings ist die Möglichkeit der Abtretung des Steuerguthabens kurzfristig mit 17. Februar dieses Jahres abgeschafft worden. Das heißt, nur mehr jene Steuerguthaben können abgetreten werden, deren nachweislicher Baubeginn vor dem 17. Februar gemeldet wurde.