SSG
1. Teilvertrag 2022-2024 für Schulen staatlicher Art am 28. Februar unterschrieben

Sämtlichen Medienberichten zufolge, welche sich hauptsächlich auf die Aussendungen des Landespresseamtes berufen, könnte man meinen, dass den Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art in den letzten zehn Monaten mehrmals zig Millionen Euro zugeflossen wären. Es ist nun aber tatsächlich so, dass die besagten 64,5 Millionen Euro im letzten Jahr für die Verhandlungen des ökonomischen Trienniums 2022-2024 bereitgestellt worden sind und der im November angekündigte Geldsegen, welcher dann kurz nach Weihnachten als verspätetes Weihnachtsgeschenk präsentiert worden ist, nun endlich vertraglich unter Dach und Fach ist!
Nach vielen Hürden wurde der 1. Teilvertrag für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art definitiv unterzeichnet und Mitte März im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Die darin vorgesehenen Lohnerhöhungen betreffen das Triennium 2022-2024 und bringen zum Teil endlich teilweise die Erhöhungen, welche die KollegInnen im Landesdienst bereits mit den Teilverträgen des BÜKV im Triennium 2019-2021 erhalten haben.
Durch die Einführung der Landesberufszulage erhalten die Lehrpersonen rückwirkend für das Jahr 2022 eine monatliche Erhöhung von 90 Euro netto im Monat. Diese Erhöhung sinkt dann ab Januar 2023 auf in etwa 70 Euro netto pro Monat.
Dies ist ein erster kleiner Schritt in Richtung Gleichstellung der Gehälter mit dem Landespersonal! Allerdings gilt zu bedenken, dass weiterhin die Geldmittel für die Auszahlung der Landesberufszulage für die Jahre 2020 und 2021 nicht bereitstehen, die Inflationsanpassung für das Triennium 2019-2021 noch erfolgen muss und die Gelder für die Inflation für das Jahr 2022 noch fehlen.
Nach vielen Hürden wurde der 1. Teilvertrag für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art definitiv unterzeichnet und Mitte März im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Die darin vorgesehenen Lohnerhöhungen betreffen das Triennium 2022-2024 und bringen zum Teil endlich teilweise die Erhöhungen, welche die KollegInnen im Landesdienst bereits mit den Teilverträgen des BÜKV im Triennium 2019-2021 erhalten haben.
Durch die Einführung der Landesberufszulage erhalten die Lehrpersonen rückwirkend für das Jahr 2022 eine monatliche Erhöhung von 90 Euro netto im Monat. Diese Erhöhung sinkt dann ab Januar 2023 auf in etwa 70 Euro netto pro Monat.
Dies ist ein erster kleiner Schritt in Richtung Gleichstellung der Gehälter mit dem Landespersonal! Allerdings gilt zu bedenken, dass weiterhin die Geldmittel für die Auszahlung der Landesberufszulage für die Jahre 2020 und 2021 nicht bereitstehen, die Inflationsanpassung für das Triennium 2019-2021 noch erfolgen muss und die Gelder für die Inflation für das Jahr 2022 noch fehlen.