ASGB-LANDESBEDIENSTETE


Wendet euch an die Gewerkschaft, euch wird geholfen!

Interview-Ecke: Hier werden in unregelmäßigen Abständen Interviews zu aktuellen Themen wie Politik, Wirtschaft, Soziales und Kultur veröffentlicht.
Interview mit einem Mitglied. Er ist Schulwart in einer Schule in Südtirol und möchte anonym bleiben. Zuallererst vielen Dank, für deine Bereitschaft dich interviewen zu lassen.
ASGB: Wann und warum hast du dich an die Gewerkschaft ASGB gewandt?
Mitglied: Ich bin schon seit vielen Jahren Mitglied des ASGB. Ich habe mich an die Gewerkschaft gewandt, weil ich Unregelmäßigkeiten bei meinem Reinigungsplan feststellt habe. Mit meinen 19 Wochenstunden, also einer 50 Prozent Stelle, hätte ich laut Landesrichtlinien 608 qm täglich reinigen müssen. Doch ich reinigte fast 700 qm am Tag, also 100 qm mehr als vorgesehen. Dies war eindeutig zu viel für mich, denn ich war nach der Arbeit regelrecht erschöpft und übermüdet. Mit Hilfe des ASGB wurde mir der Reinigungsplan richtiggestellt und jetzt reinige ich 601,72 qm am Tag, so wie die Landesrichtlinien es vorsehen.
ASGB: Wie wichtig ist es einen Reinigungsplan zu haben?
Mitglied: Natürlich ist es sehr wichtig einen Reinigungsplan zu haben, den Reinigungsplan anzusehen und den auch zu hinterfragen. Der Reinigungsplan ist die Fotografie von unserer Reinigungstätigkeit. Ohne den detaillierten Reinigungsplan hätte ich nie feststellen können, dass ich eigentlich viel zu viel reinigte.
ASGB: Was möchtest du unseren Mitgliedern ans Herz legen?
Mitglied: Ich würde ihnen raten, sich bei Zweifel sofort an die Fachgewerkschaft ASGB – Landesbedienstete zu wenden, es wird Hilfe angeboten. Ich spreche aus Erfahrung. Wer meint, dass man mit einem befristeten Arbeitsvertrag alles hinnehmen muss, dem kann ich sagen, dass dem nicht so ist. Der ASGB konnte mein Problem lösen, wofür ich mich herzlich bedanke.
ASGB: Vielen Dank für deine so positive Rückmeldung und deinen Einsatz. Wir wünschen dir weiterhin gute Arbeit und gutes Gelingen.
Mitglied: Ich danke euch! Ich hoffe, dass dieses Interview andere Kolleginnen und Kollegen motiviert sich bei Ungerechtigkeiten zu wehren. Aus diesem Grund habe ich dieses Interview gerne geführt.
Liebes Mitglied,
Wie sieht deine Arbeitssituation aus? Stimmen die Quadratmeter die du zu reinigen hast? Hast du einen detaillierten Reinigungsplan?
Wenn du Zweifel hast, dann melde dich einfach bei uns. Gerne können wir dir auch ein Muster von einen Reinigungsplan zusenden.
Info: ASGB Landesbedienstete
Tel. 0471 974 598,
Dr. Brigitte Hofer
E-Mail: bhofer@asgb.org.

SSG


1. Teilvertrag 2022-2024 für Schulen staatlicher Art am 28. Februar unterschrieben

Sämtlichen Medienberichten zufolge, welche sich hauptsächlich auf die Aussendungen des Landespresseamtes berufen, könnte man meinen, dass den Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art in den letzten zehn Monaten mehrmals zig Millionen Euro zugeflossen wären. Es ist nun aber tatsächlich so, dass die besagten 64,5 Millionen Euro im letzten Jahr für die Verhandlungen des ökonomischen Trienniums 2022-2024 bereitgestellt worden sind und der im November angekündigte Geldsegen, welcher dann kurz nach Weihnachten als verspätetes Weihnachtsgeschenk präsentiert worden ist, nun endlich vertraglich unter Dach und Fach ist!
Nach vielen Hürden wurde der 1. Teilvertrag für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art definitiv unterzeichnet und Mitte März im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Die darin vorgesehenen Lohnerhöhungen betreffen das Triennium 2022-2024 und bringen zum Teil endlich teilweise die Erhöhungen, welche die KollegInnen im Landesdienst bereits mit den Teilverträgen des BÜKV im Triennium 2019-2021 erhalten haben.
Durch die Einführung der Landesberufszulage erhalten die Lehrpersonen rückwirkend für das Jahr 2022 eine monatliche Erhöhung von 90 Euro netto im Monat. Diese Erhöhung sinkt dann ab Januar 2023 auf in etwa 70 Euro netto pro Monat.
Dies ist ein erster kleiner Schritt in Richtung Gleichstellung der Gehälter mit dem Landespersonal! Allerdings gilt zu bedenken, dass weiterhin die Geldmittel für die Auszahlung der Landesberufszulage für die Jahre 2020 und 2021 nicht bereitstehen, die Inflationsanpassung für das Triennium 2019-2021 noch erfolgen muss und die Gelder für die Inflation für das Jahr 2022 noch fehlen.