Transport und Verkehr
Weißes Kreuz erhöht Mindestlohn um 150 Euro
Inmitten anhaltender Herausforderungen und Unsicherheiten haben die Gewerkschaften und der Betriebsrat mit dem Landesrettungsverein Weißes Kreuz eine wichtige und wohlverdiente Erhöhung des Mindestlohns für die Mitarbeiter erkämpft.
Hans J. Dalsass, GTV-Sektretär und Josef Gasser, Betriebsrat des ASGB beim Weissen Kreuz, stellen sich dem Fotografen
Die neuen Vereinbarungen beinhalten eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns für die Einstufungsebene C um 150 Euro brutto pro Monat. Ab März dieses Jahres steigt der Lohn um 60 Euro, gefolgt von jeweils weiteren 45 Euro brutto pro Monat in den Jahren 2024 und 2025. Diese Erhöhung entspricht insgesamt knapp 8,3 Prozent und wird damit den Lebensstandard der Mitarbeiter spürbar verbessern.
Neben der Lohnerhöhung wurde zudem ausgehandelt, dass das Weiße Kreuz unter gewissen Voraussetzungen den Beitrag für den Laborfonds ab dem 1. April 2023 erhöht. Der zu Lasten des Arbeitgebers gehende Beitrag steigt von den aktuellen zwei Prozent auf 2,5 Prozent. Eine erfreuliche Nachricht für die Arbeitnehmer, die aber an die Bedingung geknüpft ist, dass auch der beigetretene Arbeitnehmer die eigene Quote auf zwei Prozent oder mehr erhöht.
Darüber hinaus wird auch die Anzahl der Dienstalterszulagen von neun auf zwölf Zulagen erhöht. Eine Tatsache, die die langjährige Erfahrung und das Engagement der Mitarbeiter noch stärker anerkennt und wertschätzt.
Die Transportgewerkschaft im ASGB zeigt sich erfreut über die erreichten Ergebnisse und sieht in ihnen eine positive Entwicklung für die Beschäftigten des Weißen Kreuzes in diesen schwierigen Zeiten. Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften, Betriebsrat und dem Weißen Kreuz wurden von gegenseitigem Respekt und Verständnis geprägt und führten zu einem erfolgreichen Ergebnis.
Insgesamt ist die Lohnerhöhung ein starkes Signal dafür, dass das Weiße Kreuz den Beitrag seiner Mitarbeiter schätzt und respektiert, insbesondere in Zeiten, in denen das Gesundheitssystem unter besonderem Druck steht. Es bleibt zu hoffen, dass andere Arbeitgeber diesem Beispiel folgen und die wertvolle Arbeit ihrer Mitarbeiter ebenso wertschätzen werden.
Neben der Lohnerhöhung wurde zudem ausgehandelt, dass das Weiße Kreuz unter gewissen Voraussetzungen den Beitrag für den Laborfonds ab dem 1. April 2023 erhöht. Der zu Lasten des Arbeitgebers gehende Beitrag steigt von den aktuellen zwei Prozent auf 2,5 Prozent. Eine erfreuliche Nachricht für die Arbeitnehmer, die aber an die Bedingung geknüpft ist, dass auch der beigetretene Arbeitnehmer die eigene Quote auf zwei Prozent oder mehr erhöht.
Darüber hinaus wird auch die Anzahl der Dienstalterszulagen von neun auf zwölf Zulagen erhöht. Eine Tatsache, die die langjährige Erfahrung und das Engagement der Mitarbeiter noch stärker anerkennt und wertschätzt.
Die Transportgewerkschaft im ASGB zeigt sich erfreut über die erreichten Ergebnisse und sieht in ihnen eine positive Entwicklung für die Beschäftigten des Weißen Kreuzes in diesen schwierigen Zeiten. Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften, Betriebsrat und dem Weißen Kreuz wurden von gegenseitigem Respekt und Verständnis geprägt und führten zu einem erfolgreichen Ergebnis.
Insgesamt ist die Lohnerhöhung ein starkes Signal dafür, dass das Weiße Kreuz den Beitrag seiner Mitarbeiter schätzt und respektiert, insbesondere in Zeiten, in denen das Gesundheitssystem unter besonderem Druck steht. Es bleibt zu hoffen, dass andere Arbeitgeber diesem Beispiel folgen und die wertvolle Arbeit ihrer Mitarbeiter ebenso wertschätzen werden.