Aktuell

Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Das INAIL bietet den Arbeitnehmern, welche einen Arbeitsunfall erlitten haben oder sich eine Berufskrankheit zugezogen haben Schutz mittels der Erbringung von ökonomischen, sanitären und zusätzlichen Leistungen, auch wenn der Arbeitgeber die Versicherungsprämie nicht ordnungsgemäß entrichtet hat.
Arbeitsunfall
sind Unfälle, die durch gewaltsame Einwirkung während der Arbeit verursacht werden und die eine bleibende, gänzliche oder teilweise Arbeitsunfähigkeit oder sogar den Tod zur Folge haben.
Berufskrankheit
ist ein Zustand, welcher durch dauerhaften Kontakt mit einer krankhaften Arbeitsaktivität über einen längeren Zeitraum verursacht wird, und je nach Berufssparte verschieden ist.
Leistungen des INAIL
Tagegeld: für zeitweilige gänzliche Arbeitsunfähigkeit ab dem 4. Tag;
Monatliche Rente: für bleibende Arbeitsunfähigkeit ab 16 Prozent Invalidität;
Einmalige Entschädigung: für den biologischen Schaden (sechs Prozent bis 15 Prozent);
Hausfrauenrente: ab einer bleibenden Invalidität von 27 Prozent;
Zulage: für fortwährenden persönlichen Beistand (Begleitgeld);
Kuren: Thermal und Klimakuren;
Leistungen für Hinterbliebene: monatliche Rente oder Sonderzulage.
Außerdem bietet das INAIL den Arbeitsinvaliden bestimmte Hilfsmittel an:
Pflegehilfsmittel, Prothesen und Orthesen, Mobilitätshilfen, medizinische Geräte bei Ateminsuffizienz, Sportgeräte, Trainings und Therapiegeräte, Computer, Beiträge usw.

Aktuell

ASGB zum Tag der Frau 2023

Traditionell nimmt der ASGB zum Tag der Frau am 8. März Stellung. Der ASGB begeht den diesjährigen Tag der Frau unter dem Motto: „Gleiche Rechte, gleiche Entlohnung, gleiche Chancen“. Anlässlich dieses Tages forderte der ASGB eine gerechtere Gesellschaft, in der Frauen nicht länger benachteiligt werden.
Die COVID-19-Pandemie hat die bestehenden Ungleichheiten in der Gesellschaft verstärkt, und Frauen sind davon besonders betroffen. Sie leisten den Großteil der unterbezahlten Care-Arbeit und sind überdurchschnittlich häufig von Arbeitsplatzverlust und Kurzarbeit betroffen. Hinzu kommt der Gender Pay Gap, der in Südtirol bei 17 Prozent liegt. Das bedeutet, dass Frauen für die gleiche Arbeit im Durchschnitt 17 Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Diese Ungleichheit muss dringend behoben werden.
Priska Auer, Leitungsausschussmitglied des ASGB, betont: „Frauen sind unverzichtbar für die Wirtschaft und Gesellschaft. Sie bringen ihre Fähigkeiten und Kompetenzen in die Arbeitswelt ein und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Entwicklung unserer Gesellschaft. Es ist an der Zeit, dass Frauen für ihre Arbeit und ihr Engagement auch angemessen entlohnt werden und gleiche Chancen erhalten, um ihre Karrieren voranzutreiben.“
Der ASGB fordert die Unternehmen in Südtirol auf, sich für Lohngerechtigkeit und gleiche Chancen einzusetzen und transparente Gehaltsstrukturen zu schaffen. Außerdem müssen Frauen gestärkt werden, damit sie ihre Karrieren ohne Benachteiligung vorantreiben können. Dies kann beispielsweise durch gezielte Fördermaßnahmen und die Beseitigung von Barrieren und Vorurteilen erreicht werden.
Ein weiteres drängendes Thema ist die Gewalt an Frauen. Es ist erschreckend, wie viele Frauen in Südtirol Opfer von Gewalt werden. Der ASGB fordert daher eine konsequente Strafverfolgung und eine Stärkung der Opferrechte. Auch müssen Präventionsmaßnahmen verstärkt werden, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern.
Priska Auer betont: „Gewalt gegen Frauen ist nicht nur ein individuelles, sondern auch ein gesellschaftliches Problem. Wir müssen alle zusammenarbeiten, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern und zu bekämpfen.“
Zum Tag der Frau fordert der ASGB die Politik und die Gesellschaft auf, sich für ein Milieu ohne Diskriminierung und Gewalt einzusetzen. Frauen müssen die gleichen Rechte und Chancen wie Männer haben, um ihre Potenziale voll entfalten zu können. Der ASGB setzt sich dafür ein, dass diese Vision Wirklichkeit wird und ruft alle dazu auf, sich dieser Forderung anzuschließen.