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Haushaltsgesetz 2008

Das Haushaltsgesetz für das Jahr 2008 beinhaltet sehr viele Neuerungen. Einige Steuererleichterungen betreffen rückwirkend das Jahr 2007. Diese können über die Steuererklärung 2008 eingefordert werden. Die zusätzlichen Steuererleichterungen konnten durch die Bekämpfung der Steuerhinterziehung bzw. durch die Mehreinnahmen an Steuern ermöglicht werden. Der Großteil der „Steuergeschenke" betrifft Unternehmer und Selbständige. Doch auch für Arbeiter, Angestellte und Rentner wurde einiges erreicht. Wir betrachten das Haushaltsgesetz von dieser Seite.
Doch nun zu den Bestimmungen im Einzelnen:
Freibetrag 4. Kind
Ab dem 4. Kind, welches steuerlich zu Lasten lebt, steht ein zusätzlicher Freibetrag von 1.200 Euro zu. Diese Bestimmung gilt rückwirkend für 2007.
Hypothekardarlehen für Kauf und Bau der Erstwohnung
Der Höchstbetrag für die Abschreibung von Zinsen für Hypothekardarlehen für den Kauf der Erstwohnung wurde von den bisherigen 3.615 auf 4.000 Euro erhöht. Die Zeitspanne, innerhalb welcher ein Darlehen für den Bau der Erstwohnung abgeschlossen werden kann, um die Zinsen abzuschreiben, wurde verlängert. Das Darlehen kann nun zwischen sechs Monaten vor Baubeginn und 18 Monaten nach Baubeginn abgeschlossen werden.
Fernsehgebühr
Personen, welche älter als 75 Jahre sind und ein jährliches Einkommen von 516,46 Euro mal 13 nicht überschreiten, steht die Befreiung von der Fernsehgebühr zu.
Ankauf von Kühlschränken
Die Abschreibmöglichkeit, welche 2007 eingeführt wurde, ist bis 2010 verlängert worden: maximal 200 Euro sind abschreibbar.
Voraussetzung: Der Kühlschrank, die Kühltruhe oder das Kombigerät haben Energieklasse mindestens A+ und ein altes Gerät muss entsorgt werden.
Gemeindeimmobiliensteuer ICI
Zu dem von den Gemeinden festgelegten Freibetrag wurde ein zusätzlicher Freibetrag von 1,33 Promille des Katasterwertes (max. 200 Euro) festgelegt. Bei Trennung oder Scheidung muss jener Mitbesitzer der Erstwohnung, welcher sie nicht zugewiesen bekommen hat, trotzdem seinen Besitzanteil versteuern, kann aber die Begünstigungen für die Erstwohnung in Anspruch nehmen.
Abzug Mieten
Es gibt zwei Neuerungen:
Bei Abschluss eines Mietvertrages gemäß Gesetz 431/98 steht bei einem Jahreseinkommen bis zu 15.493,71 Euro ein Freibetrag von 300 Euro zu; bei einem Einkommen von 15.493,71 – 30.987,41 Euro ein Freibetrag von 150 Euro.
Jugendlichen im Alter zwischen 20 und 30 Jahren, welche einen Mietvertrag (G. 431/98) abschließen und ein Jahreseinkommen von 15.493,71 Euro nicht überschreiten, steht für die ersten drei Jahre ein Freibetrag von 991,60 Euro zu.
Diese beiden Bestimmungen sind nicht kumulierbar und gelten schon ab 2007. Die Abzugsmöglichkeiten der Mieten für Studentenwohnungen sind für 2008 beibehalten worden. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuererleichterung wurden erweitert. Es muss sich nicht mehr um einen Mietvertrag handeln, sondern es kann auch eine andere Form der Vereinbarung abgeschlossen werden.
Steuerbonus
Personen, deren Jahreseinkommen 2006 eine Nettosteuer von 0,- Euro aufweist, erhalten einen Steuerbonus von 150 Euro für sich und weitere 150 Euro für eventuell zu Lasten lebende Familienmitglieder. Dies gilt für das Jahr 2007.
36 Prozent
Die Abschreibmöglichkeit für Restaurierungs- und Sanierungsarbeiten gemäß G. 449/97 wurde bis zum Jahr 2010 verlängert (siehe dazu eigenen Artikel auf Seite 10).
Arzneien
Ab dem Jahr 2008 können Arzneien nur mehr in Abzug gebracht werden, wenn der entsprechende Kassenbeleg die Steuernummer des Patienten aufweist. Dies erfolgt mittels Vorweisen der Gesundheitskarte (Steuernummer) direkt an den Kassen der Apotheken.
Pendlerabos
Spesen bis zu 250 Euro für Abos für den Personennahverkehr für sich und zu Lasten lebende Familienmitglieder können abgesetzt werden.
Steuerfreibeträge
Um in den Genuss der Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Familienmitglieder zu gelangen, muss jedes Jahr neu angesucht werden. Es müssen dabei die Steuernummern der zu Lasten lebenden Personen angegeben werden. Diese Bestimmung wurde de facto bereits bisher schon angewandt, ist jetzt aber gesetzlich festgeschrieben worden.
Für einige Punkte müssen noch die entsprechenden Durchführungsbe?stimmungen erlassen werden.

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Nachruf für Albert Brunner

Unser Gewerkschaftsvertreter im landwirtschaftlichen Betrieb Kiem-Bachguter, Albert Brunner ist tot. Albert Brunner hat sich mit Ausdauer und Fleiß für seine Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz eingesetzt und war immer zur Verfügung, wenn er gebraucht wurde. 15 Jahre lang hat er diese Tätigkeit mit Einsatz und Freude ausgeführt. Sein freundliches Wesen, seine Hilfsbereitschaft werden uns in Erinnerung bleiben. Seine Arbeitskolleginnen und Kollegen hat sein plötzlicher Tod tief betroffen gemacht. Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.