Dienstleistungen des ASGB

Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder

Grundsätzlich gilt bereits ab dem Jahr 2007, dass der Freibetrag für die Kinder je zur Hälfte beansprucht werden muss. Lebt ein Elternteil zu Lasten des anderen, so kann der letztere die 100 Prozent beanspruchen.
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Ehepartner kann jener welche das höhere Einkommen besitzt die 100 Prozent beanspruchen. Bei Trennung oder Scheidung wird seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum Familienrecht das Sorgerecht auf beide Elternteile aufgeteilt. Somit stehen die Freibeträge beiden Elternteilen zu je 50 Prozent zu. Nur wenn der Richter das Sorgerecht in vollem Ausmaß einem Elternteil zuerkennt kann dieser auch 100 Prozent des Freibetrages beanspruchen. Kann ein Elternteil seine 50 oder 100 Prozent nicht ausnützen, da das Einkommen zu niedrig ist, muss der andere Elternteil den Freibetrag beanspruchen und den ihm nicht zustehenden Teil an den ersteren ausbezahlen.
Wird ein Kind von einem Elternteil nicht anerkannt, oder fehlt der andere Elternteil effektiv, kann der eine Elternteil die 100 Prozent beanspruchen.

Dienstleistungen des ASGB

Neues ASGB-Büro in Neumarkt

Der ASGB hat in Neumarkt ein neues Büro eröffnet. Die anderweitige Verwendung des alten Gebäudes in der Andreas Hofer Straße und die zunehmende Nachfrage nach den Dienstleistungen des ASGB haben die Suche nach neuen und etwas größeren Räumlichkeiten erforderlich gemacht. Das neue Büro befindet sich in der Straße der alten Gründungen Nr. 8. Direkt neben dem neuen Büro befindet sich auch ein Parkplatz.
Neues Büro – mehr Dienstleistungen!
Neben den bisherigen Diensten wie Steuererklärungen, Patronat und Rechtsschutz bietet der ASGB in Neumarkt jetzt auch einen Infopoint zum Thema Zusatzrente an. ASGB-Mitglieder und Interessierte erhalten hierbei auf Terminvereinbarung eine kostenlose und umfassende persönliche Beratung zu ihrer Zusatzrentensituation. Siehe hierfür eigenen Artikel in dieser Ausgabe.