Dienstleistungen des ASGB

Steuererklärung 2008

Die Termine für die Abfassung der Steuererklärung Mod. 730 haben sich zum letzten Jahr nicht verändert und sehen folgendermaßen aus:
Mitte März bis 31. Mai 2008
Abfassen der Steuererklärung Mod. 730 in den einzelnen Bezirksbüros bzw. in den Betrieben vor Ort
Juli 2008
Verrechnung der Steuerschuld oder des Steuerguthabens auf dem Lohnstreifen
August 2008
Verrechnung der Steuerschuld oder des Steuerguthabens auf der Rente
30. September 2008
Mitteilung über eine Abänderung bzw. Streichung des November-Accontos
November 2008
Verrechnung der Steuervorauszahlung auf Lohn oder Rente
Neuerungen
Das Haushaltsgesetz für das Jahr 2007 und auch jenes für 2008 rückwirkend haben einige Neuerungen für die heurige Steuererklärung eingeführt.
Medikamente
Kassenbelege, ausgestellt ab 1. Juli 2007, müssen mit der Steuernummer desjenigen versehen sein, der das Medikament benötigt. Das bedeutet, dass die Steuernummer händisch auf dem Kassenbeleg angeführt werden muss. Aus Zeitgründen können wir keine Kassenbelege annehmen, welche ab 1. Juli 2007 ausgestellt wurden und keine Steuernummer aufweisen.
Abschreibungen bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen im Ausmaß von 55%
Hierfür sind die Kopie des Schreibens an die ENEA erforderlich, der technische Bericht und die bezahlten Rechnungen mit Überweisung.
Steuerbonus 150,- Euro
Für das Jahr 2007 steht ein Steuerbonus von € 150,- zu, vorausgesetzt im Jahr 2006 wurde aufgrund des geringen Einkommens keine Steuer (vor Abschreibung) bezahlt. Dies wurde eingeführt, nachdem Personen, welche aufgrund ihres geringen Einkommens keine Steuer bezahlen und somit nichts abschreiben können.
Sportvereine
Die Einschreibegebühren für Amateursportvereine können im Ausmaß von 210,- Euro abgeschrieben werden. Voraussetzung ist, dass die Spesen für zu Lasten lebende Kinder im Alter von 5 – 18 Jahren getragen wurden.
Pflegespesen
Es wurde eine neue Abschreibung eingeführt für pflegebedürftige Personen. Die Pflegebedürftigkeit muss aus einer ärztlichen Bescheinigung hervorgehen und die Spesen müssen anhand einer Rechnung oder Quittung belegt sein. Der maximale Abschreibbetrag beträgt 2.100,- Euro.
Ankauf Haushaltsgeräte
Beim Kauf eines Kühlschranks und/oder Kühltruhe oder einem Kombigerät können bis max. 200,- Euro abgeschrieben werden. Voraussetzung: Energieklasse mindestens A+ und Verschrottung eines alten Gerätes. Beim Kauf einer digitalen terrestrischen Fernsehanlage können max. 200,- Euro abgeschrieben werden. Voraussetzung: Bezahlung der Fernsehgebühr.
Mietverträge
Wurde ein Mietvertrag gemäß Gesetz 431/98 abgeschlossen, steht bei einem Jahreseinkommen bis zu 15.493,71 Euro ein Freibetrag von 300,- Euro zu; bei einem Einkommen von 15.493,71 – 30.987,41 Euro ein Freibetrag von 150,- Euro.
Jugendliche im Alter zwischen 20 und 30 Jahren, welche einen Mietvertrag (G. 431/98) abschließen und ein Jahreseinkommen von 15.493,71 Euro nicht überschreiten, steht für die ersten drei Jahre ein Freibetrag von 991,60 Euro zu. Diese beiden Bestimmungen sind nicht kumulierbar. Bis zu einem Höchstbetrag von 2.633,- Euro können Mietausgaben für Studentenwohnungen (G. 431/98) abgeschrieben werden. Die Gemeinde, in der sich die Mietwohnung befindet, muss mindestens 100 km vom Wohnort des Studenten entfernt sein und sich auf jeden Fall in einer anderen Provinz befinden. Die Wohnung muss in derselben oder angrenzenden Gemeinde der Universität liegen.
Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder
Grundsätzlich gilt bereits ab dem Jahr 2007, dass der Freibetrag für die Kinder je zur Hälfte beansprucht werden muss. Lebt ein Elternteil zu Lasten des anderen, so kann der letztere die 100 Prozent beanspruchen. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Ehepartnern kann jener, welche das höhere Einkommen besitzt, die 100 Prozent beanspruchen. Bei Trennung oder Scheidung wird seit Inkrafttreten des neuen Gesetztes zum Familienrecht das Sorgerecht auf beide Elternteile aufgeteilt. Somit stehen die Freibeträge beiden Elternteilen zu je 50 Prozent zu. Nur wenn der Richter das Sorgerecht in vollem Ausmaß einem Elternteil zuerkennt, kann dieser auch 100 Prozent des Freibetrags beanspruchen. Kann ein Elternteil seine 50 Prozent oder 100 Prozent nicht ausnützen, da das Einkommen zu niedrig ist, muss der andere Elternteil den Freibetrag beanspruchen und den ihm nicht zustehenden Teil an den ersteren ausbezahlen.
Wird ein Kind von einem Elternteil nicht anerkannt oder fehlt der andere Elternteil effektiv, kann der eine Elternteil die 100 Prozent beanspruchen.

Dienstleistungen des ASGB

Mod. 730/2008 - Dokumente für die Abfassung der Steuererklärung

(Neuerungen gegenüber letztem Jahr sind hervorgehoben)
Mitgliedsausweis
Mod. 730/07, bzw. Unico 2007
Mod. CUD 2008
Steuernummer Ehepartner und zu Lasten lebende Kinder
Aktueller Gebäudekatasterauszug und/oder Grundbesitzbogen
ICI Einzahlungsscheine 2007
Bescheinigung über eventuelle Zusatzeinkommen im Jahr 2007
Für Bauarbeiter: Mod. CUD 2008 von Bauarbeiterkasse, sofern dies zugeschickt wurde
Arbeitslosen-, Mobilitäts- oder Unfallgelder
Medikamente: bis 30. Juni 2007 mit Verschreibung oder Ersatzerklärung des Notorietätsaktes (also wie bisher); ab 1. Juli 2007 muss auf dem Kassenbeleg Art und Anzahl des Medikamentes und die Steuernummer des Patienten angeführt werden. Kassenbelege ohne Steuernummer können nicht mehr angenommen werden!
Im Jahr 2007 bestrittene Arztspesen, und bezahlte Tickets mit eventueller Rückerstattung des Sanitätsbetriebes
Im Jahr 2007 bezahlte Zinsen für Hypothekardarlehen
Im Jahr 2007 bezahlte Prämien für private Lebens- und Unfallversicherung, freiwillige Weiterversicherung für die Rente
Einzahlungsbestätigung Hausfrauenrente
Mietvertrag laut Gesetz 431/98 (Laufzeit drei und zwei Jahre)
Begräbnisspesen 2007
Entrichtete bzw. erhaltene Unterhaltszahlungen 2007
Einschreibegebühren für Oberschule und Universität Jahr 2007
Tierarztspesen betreffend Haustiere
Spenden
Abschreibung bezüglich Haussanierung (36 Prozent ):
Abschreibung bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen (55 Prozent)
Spesen für Kinderkrippe 2007 (nicht Kindergartenbeitrag!)
Einzahlungsbestätigungen Mod. F24 für IRPEF- Saldo 2006 und IRPEF-Acconti 2007 (nur bei Bezahlung der Steuer über eine Bank)
Abschnitt Haftpflichtversicherung PKW, Motorrad, usw.
Einzahlungsscheine Sozialbeiträge für Hausangestellte.
Mod. CUD 2007 wegen Kontrolle Steuerbonus
Einzahlungsbestätigung für Mitgliedschaft Amateursportverein zu Lasten lebender Kinder
Spesen für pflegebedürftige Personen (Rechnung oder Quittung des Pflegepersonals oder -organisation); Bestätigung Arzt über Pflegebedürftigkeit
Ankauf Kühlschrank und/oder Kühltruhe, Ankauf von Fernseher mit digitalem terrestrischem Empfang
Mietvertrag für die Eigenwohnung und Mietvertrag für zu Lasten lebende Studenten
Nicht alle Unterlagen sind für jeden Erklärenden erforderlich. Die Liste bietet eine Hilfe um die jeweils erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Für ganz spezifische Fälle können noch weitere Unterlagen nötig sein. Dies wird gegebenenfalls vor Ort geklärt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Büros.