Dienstleistungen des ASGB

ASGB eröffnet landesweit Infopoints für die Zusatzrente

Der ASGB hat in den 90er Jahren gemeinsam mit den anderen Sozialpartnern das regionale Zusatzrentensystem aufgebaut. Seither hat sich die Zusatzvorsorge zu einem wichtigen gewerkschaftlichen und sozialpolitischen Anliegen entwickelt. Der ASGB hat seit der ersten Stunde von Laborfonds seine Mitglieder und die Arbeitnehmerschaft im allgemeinen in vielen Informationsveranstaltungen und Betriebsversammlungen zu diesem Thema informiert und beraten.
Die Infopoints
Diese Tätigkeit wird nun verstärkt und ausgebaut: Der ASGB hat mit Beginn dieses Jahres in Zusammenarbeit mit PensPlan und mit Unterstützung der Region sieben so genannte Infopoints errichtet. Diese befinden sich direkt im Hauptsitz des ASGB in Bozen sowie in jeder Bezirksstelle des ASGB (Brixen, Sterzing, Bruneck, Meran, Schlanders, Neumarkt) und ermöglichen es jeder interessierten Person, sich vor Ort und kostenlos über ihre persönliche Zusatzrentensituation zu informieren und sich professionell beraten zu lassen. Da der ASGB die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit jeher auch in Rentenfragen berät, erhält die interessierte Person in den Infopoints eine umfassende Beratung und Entscheidungshilfe.
Die Beratung
Die interessierte Person wendet sich für eine Terminvereinbarung an das ASGB-Bezirksbüro in seiner Nähe. In einem etwa halbstündigen Beratungsgespräch werden dann die individuelle Versicherungssituation analysiert, die in Frage kommenden Vorsorgemodelle erläutert und eventuelle Beitragszahlungen und Renditen errechnet. Zur Vertiefung der Thematik wird jedem, der die Beratung in Anspruch nimmt, eine Mappe ausgehändigt, in welcher er dann alle im Laufe der Zeit anfallenden Unterlagen zur Rente und Zusatzrente sammeln kann. Das Beratungsgespräch soll als Entscheidungshilfe dienen, die geeignete Vorsorge für das Rentenalter zu treffen und die Menschen objektiv von der Notwendigkeit einer Zusatzrente zu überzeugen. Anschließend an die Beratung steht es dem Betroffenen dann frei, ob er sich für eine Zusatzrente entscheidet bzw. welchen Fonds und welche Investitionslinie er wählt.
Terminvereinbarung unter folgenden Nummern:
Bozen, Bindergasse 30, Tel. 0471/308242
Brixen, Vittorio Veneto Str. 33, Tel. 0472/834515
Bruneck, St. Lorenznerstr. 8, Tel. 0474/554048
Meran, Freiheitsstr. 182/c, Tel. 0473/237189
Schlanders, Holzbruggweg 19, Tel. 0474/730464
Sterzing, Untertorplatz 2, Tel. 0472/765040
Neumarkt, Straße der alten Gründungen 8, Tel. 0471/812857
Jetzt vormerken!
ASGB-Mitglieder sowie interessierte Arbeitnehmer/innen im allgemeinen können sich - unabhängig davon ob sie in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst tätig sind und ob sie bereits Mitglied eines Zusatzrentenfonds sind oder nicht - ab sofort in den Bezirksbüros des ASGB für eine kostenlose Beratung zur Zusatzrente anmelden. (Kontakte in der Tabelle auf dieser Seite).
Nütze diese Gelegenheit und melde dich gleich in deinem ASGB-Bezirk an! Wir helfen dir, die geeignete Altersvorsorge in Form einer Zusatzrente zu finden oder - falls du schon eine Zusatzrente angelegt hast - diese an die geänderten Bedingungen anzupassen.

Dienstleistungen des ASGB

Steuererklärung 2008

Die Termine für die Abfassung der Steuererklärung Mod. 730 haben sich zum letzten Jahr nicht verändert und sehen folgendermaßen aus:
Mitte März bis 31. Mai 2008
Abfassen der Steuererklärung Mod. 730 in den einzelnen Bezirksbüros bzw. in den Betrieben vor Ort
Juli 2008
Verrechnung der Steuerschuld oder des Steuerguthabens auf dem Lohnstreifen
August 2008
Verrechnung der Steuerschuld oder des Steuerguthabens auf der Rente
30. September 2008
Mitteilung über eine Abänderung bzw. Streichung des November-Accontos
November 2008
Verrechnung der Steuervorauszahlung auf Lohn oder Rente
Neuerungen
Das Haushaltsgesetz für das Jahr 2007 und auch jenes für 2008 rückwirkend haben einige Neuerungen für die heurige Steuererklärung eingeführt.
Medikamente
Kassenbelege, ausgestellt ab 1. Juli 2007, müssen mit der Steuernummer desjenigen versehen sein, der das Medikament benötigt. Das bedeutet, dass die Steuernummer händisch auf dem Kassenbeleg angeführt werden muss. Aus Zeitgründen können wir keine Kassenbelege annehmen, welche ab 1. Juli 2007 ausgestellt wurden und keine Steuernummer aufweisen.
Abschreibungen bezüglich Energieeinsparungsmaßnahmen im Ausmaß von 55%
Hierfür sind die Kopie des Schreibens an die ENEA erforderlich, der technische Bericht und die bezahlten Rechnungen mit Überweisung.
Steuerbonus 150,- Euro
Für das Jahr 2007 steht ein Steuerbonus von € 150,- zu, vorausgesetzt im Jahr 2006 wurde aufgrund des geringen Einkommens keine Steuer (vor Abschreibung) bezahlt. Dies wurde eingeführt, nachdem Personen, welche aufgrund ihres geringen Einkommens keine Steuer bezahlen und somit nichts abschreiben können.
Sportvereine
Die Einschreibegebühren für Amateursportvereine können im Ausmaß von 210,- Euro abgeschrieben werden. Voraussetzung ist, dass die Spesen für zu Lasten lebende Kinder im Alter von 5 – 18 Jahren getragen wurden.
Pflegespesen
Es wurde eine neue Abschreibung eingeführt für pflegebedürftige Personen. Die Pflegebedürftigkeit muss aus einer ärztlichen Bescheinigung hervorgehen und die Spesen müssen anhand einer Rechnung oder Quittung belegt sein. Der maximale Abschreibbetrag beträgt 2.100,- Euro.
Ankauf Haushaltsgeräte
Beim Kauf eines Kühlschranks und/oder Kühltruhe oder einem Kombigerät können bis max. 200,- Euro abgeschrieben werden. Voraussetzung: Energieklasse mindestens A+ und Verschrottung eines alten Gerätes. Beim Kauf einer digitalen terrestrischen Fernsehanlage können max. 200,- Euro abgeschrieben werden. Voraussetzung: Bezahlung der Fernsehgebühr.
Mietverträge
Wurde ein Mietvertrag gemäß Gesetz 431/98 abgeschlossen, steht bei einem Jahreseinkommen bis zu 15.493,71 Euro ein Freibetrag von 300,- Euro zu; bei einem Einkommen von 15.493,71 – 30.987,41 Euro ein Freibetrag von 150,- Euro.
Jugendliche im Alter zwischen 20 und 30 Jahren, welche einen Mietvertrag (G. 431/98) abschließen und ein Jahreseinkommen von 15.493,71 Euro nicht überschreiten, steht für die ersten drei Jahre ein Freibetrag von 991,60 Euro zu. Diese beiden Bestimmungen sind nicht kumulierbar. Bis zu einem Höchstbetrag von 2.633,- Euro können Mietausgaben für Studentenwohnungen (G. 431/98) abgeschrieben werden. Die Gemeinde, in der sich die Mietwohnung befindet, muss mindestens 100 km vom Wohnort des Studenten entfernt sein und sich auf jeden Fall in einer anderen Provinz befinden. Die Wohnung muss in derselben oder angrenzenden Gemeinde der Universität liegen.
Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder
Grundsätzlich gilt bereits ab dem Jahr 2007, dass der Freibetrag für die Kinder je zur Hälfte beansprucht werden muss. Lebt ein Elternteil zu Lasten des anderen, so kann der letztere die 100 Prozent beanspruchen. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Ehepartnern kann jener, welche das höhere Einkommen besitzt, die 100 Prozent beanspruchen. Bei Trennung oder Scheidung wird seit Inkrafttreten des neuen Gesetztes zum Familienrecht das Sorgerecht auf beide Elternteile aufgeteilt. Somit stehen die Freibeträge beiden Elternteilen zu je 50 Prozent zu. Nur wenn der Richter das Sorgerecht in vollem Ausmaß einem Elternteil zuerkennt, kann dieser auch 100 Prozent des Freibetrags beanspruchen. Kann ein Elternteil seine 50 Prozent oder 100 Prozent nicht ausnützen, da das Einkommen zu niedrig ist, muss der andere Elternteil den Freibetrag beanspruchen und den ihm nicht zustehenden Teil an den ersteren ausbezahlen.
Wird ein Kind von einem Elternteil nicht anerkannt oder fehlt der andere Elternteil effektiv, kann der eine Elternteil die 100 Prozent beanspruchen.