Metallindustrie
Neuer Kollektivvertrag

Einigung am 20. Jänner 2008 unterzeichnet

Metallgewerkschaften und „Rat der 500 Delegierten" äußern sich positiv zum Ergebnis.
Gewerkschaftliche Beziehungen
Das Informationsrecht wird auf alle Betriebe mit mindestens 50 Bediensteten ausgedehnt.
Umwelt und Arbeitssicherheit
Nach Beratungen mit den Sicherheitssprechern informieren die Betriebe regelmäßig (halbjährlich) die Bediensteten über die Themen Gesundheit und Arbeitssicherheit. Die entlohnten Freistunden für Sicherheitssprecher erhöhen sich von 40 auf 50 pro Jahr (von 50 bis 100 Bedienstete), bzw. von 40 auf 70 Stunden jährlich (ab 100 Bedienstete).
Arbeitsmarkt
Arbeitsverträge auf Zeit – einschließlich Leiharbeitsverhältnisse – gehen nach höchstens 44 Dienstmonaten in Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit über. Verlängerungen der Zeitverträge sind (mit eigenem Abkommen beim provinzialen Arbeitsamt) nur noch für höchstens acht Monate möglich.
Einstufung
Die Verhandlungen gehen weiter und sind bis 28.02.2009 abzuschließen. Für die „Quadri" (Führungskräfte) soll es dann eine eigene Einstufung geben; ab 01.03.09 soll die Kategorie 5 S auch für Arbeiter zugänglich gemacht werden; zwischen der 3. und 4. Kategorie soll eine neue Lohnstufe entstehen.
Gleichstellung Arbeiter/Angestellte
Probezeit, Kündigungsfrist, Dienstalterszulage, Feiertage, Monatslohn, Urlaub, usw., erfahren Änderungen.
Für die Zeit ab 01.01.08 reift beim Arbeiter mehr Urlaub an, nach zehn Dienstjahren ein zusätzlicher Tag und nach weiteren acht Dienstjahren steigt der jährliche Urlaubsanspruch von vier auf fünf Wochen. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass die Arbeiter mit zehn Dienstjahren beim Erreichen vom 55. Lebensjahr bereits jetzt zu den bestehenden vier Wochen Urlaub einen Tag pro Jahr mehr Urlaub erhalten. Mit 01.02.08 treten die Änderungen bei Probezeit, Dienstalterszulage und Kündigungsfrist in Kraft. Durch die Umstellung von Stundenentlohnung auf Monatsentlohnung ab 01.01.09 erhalten die Arbeiter, die am 31.12.08 beschäftigt sind, jeweils am Jahresende (13.) eine Zulage von 11,17 Stunden entrichtet.
Probezeit
Ab 01.02.08 gelten neue Bestimmungen. Es gibt eine ordentliche und eine verkürzte Probezeit. Wer mit derselben Tätigkeit bereits zwei Jahre in anderen Betrieben gearbeitet hat und wer in anderen Betrieben die „Berufslehre" (für dasselbe Berufsbild) abgeschlossen hat, kann sich bei der Einstellung auf die verkürzte Probezeit berufen. Allerdings sind bei der Anstellung, die entsprechenden Arbeitszeugnisse vorzulegen. Die Dauer der Probezeit muss im Anstellungsbrief enthalten sein (Siehe Tabelle).
Dienstalterszulage
Ab 01.02.2008 wird bei einer Neueinstufung das Dienstalter mitgenommen und die Dienstalterszulage der neuen Kategorie entsprechend aufgewertet. Bei Kategoriewechsel, bzw. einer höheren Einstufung, ist der Betrag der Dienstalterszulage bisher nur in Betracht gezogen worden, damit bei der neuen Einstufung sich nicht eine geringere Entlohnung ergeben hat. Die Zulage selbst begann ganz von vorne. Davon ausgenommen waren bisher die Arbeiter beim Übergang von der 4. auf die 5. Kategorie, und die Angestellten beim Übergang von der 2. zur 3. Kategorie, von der 3. zur 4. Kategorie, von der 5. Kategorie zur Kategorie 5 S und von der 6. zur 7. Kategorie.
Kündigungsfrist
Ab 01.02.08 gelten neue Bestimmungen. Im neuen Vertragstext ist jetzt kein Hinweis mehr zu finden, dass die Kündigungsfrist (bei den Angestellten) nur mehr am Monatsende oder Mitte des Monats beginnt. Die Frist beginnt ab dem Tag vom Erhalt der Kündigung oder der Entlassung.
Besonders die Arbeiter müssen jetzt darauf achten, dass die Kündigungsfrist nicht mehr wie bisher nur eine Woche, 1,5 Wochen oder zwei Wochen beträgt, sondern viel größer ist. (Siehe Tabelle).
Arbeitszeit
Die Pflichtüberstunden erhöhen sich um acht Stunden pro Jahr, sie steigen somit von 32 auf 40 Stunden pro Jahr (ab 200 Beschäftigte), bzw. von 40 auf 48 Stunden (bis 200 Beschäftigte). Der Zuschlag für die flexiblen Arbeitsstunden erhöht sich von zehn auf 15 Prozent (vom Montag bis Freitag) und von 15 auf 25 Prozent (am Samstag). Die erforderliche Ankündigungszeit der Bediensteten für das Beanspruchen der Freistunden (sechs Tage pro Jahr) sinkt von 25 auf 15 Tage. Ein Tag der kollektiven Freistunden (sieben Tage pro Jahr) wird am Jahresende entlohnt oder auf das nächste Jahr übertragen.
Weiterbildung
Migranten können die 250 Stunden Bildungsurlaub auch für das Erlernen der Sprache nützen.
Entlohnung
Die monatlichen Mindestlöhne, 5. Kategorie, erhöhen sich um 127,00.- Euro (brutto), verteilt auf drei Raten: 60,00.- Euro ab 01.01.2008, 37,00.-.- Euro ab 01.01.2009 und 30,00.- Euro ab 01.09.2009.
Die vertragslose Zeit vom 01.07.07 bis 31.12.07 wird mit dem „Una Tantum" von 267,00.- Euro abgegolten, das im Monat März 2008 bezahlt wird, (300,00.- Euro, abzüglich die seit 01.10.07 bereits bezahlte KVZ/ivc).
Der Jahresausgleich für die fehlende Ergebnisprämie bei jenen Beschäftigten, die nur über Mindestlöhne vom Kollektivvertrag verfügen, steigt von 130,00.- Euro auf 260,00.- Euro.
Die Trasferta (Außendienst) und die Zulagen für den Bereitschaftsdienst werden angeglichen.

Metallindustrie

Wo bleibt der Kollektivvertrag Metallhandwerk?

Während für die Metallindustrie ein neuer Kollektivvertrag abgeschlossen werden konnte, sind die Verhandlungen zur Erneuerung des Kollektivvertrages im Metallhandwerk seit längerer Zeit festgefahren. Im Metallhandwerk hat der gesamtstaatliche Kollektivvertrag mit 01.01.2005 die letzte Lohnerhöhung gebracht. Die Vertragsdauer endete mit 31.12.2005. Auch die letzten Treffen im Dezember 2007 und Jänner 2008 zwischen Gewerkschaften und Handwerkerverbänden brachten keinen Fortschritt. Die Gewerkschaften haben angekündigt, das Arbeitsministerium einzuschalten, da es ansonsten bei den Vertragsverhandlungen überhaupt kein Weiterkommen gibt. Der Ergänzungsvertrag im Metallhandwerk brachte mit 01.03.2001 für die Provinz Bozen die letzte Lohnanpassung, und die Vertragsdauer endete mit 28.02.2004. Seither haben zwar mehrere Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und LVH bzw. CNA stattgefunden, für eine Vertragserneuerung auf provinzialer Ebene gibt es derzeit aber immer noch wenig Hoffnung. Die offenen Verhandlungen auf gesamtstaatlicher Ebene aber auch die nicht geklärte Anwendung des Lehrlingsgesetzes (Nr. 2 vom 20.03.2006), das der Südtiroler Landtag mit vielen offenen Fragen verabschiedet hat, werden vom Landesverband der Handwerker als Hindernis für ein Weiterkommen angeführt. Der entscheidende Grund für die jahrelange Verzögerung der Vertragserneuerung ist aber der, dass die Arbeitgeberseite genau weiß, wie schwach die gewerkschaftliche Beteiligung bei den Bediensteten in den Handwerksbetrieben ist. Solange kein Druck von Seiten der Beschäftigten kommt, können sich LVH und CNA leisten, eine Vertragserneuerung hinauszuzögern und den Beschäftigten im Handwerk damit weiterhin eine angemessene Lohnentwicklung und bessere Arbeitsbedingungen vorzuenthalten.