Bau
Bauindustrie

Territoriales Lohnelement wieder bestätigt

Am 21.12.2007 wurden die im Landesergänzungsvertrag für die Bauindustrie enthaltenen Beträge des territorialen Lohnelementes in Form eines Abkommens zwischen den Sozialpartnern (Fachgewerkschaften des Bausektors und Kollegium Bauunternehmer) auch für das Jahr 2008 wieder bestätigt. Der ASGB-BAU wurde dabei vom Kollegen Blaas vertreten. Für das Jahr 2008 gelten folgende Beträge:

Metallindustrie
Neuer Kollektivvertrag

Einigung am 20. Jänner 2008 unterzeichnet

Metallgewerkschaften und „Rat der 500 Delegierten" äußern sich positiv zum Ergebnis.
Gewerkschaftliche Beziehungen
Das Informationsrecht wird auf alle Betriebe mit mindestens 50 Bediensteten ausgedehnt.
Umwelt und Arbeitssicherheit
Nach Beratungen mit den Sicherheitssprechern informieren die Betriebe regelmäßig (halbjährlich) die Bediensteten über die Themen Gesundheit und Arbeitssicherheit. Die entlohnten Freistunden für Sicherheitssprecher erhöhen sich von 40 auf 50 pro Jahr (von 50 bis 100 Bedienstete), bzw. von 40 auf 70 Stunden jährlich (ab 100 Bedienstete).
Arbeitsmarkt
Arbeitsverträge auf Zeit – einschließlich Leiharbeitsverhältnisse – gehen nach höchstens 44 Dienstmonaten in Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit über. Verlängerungen der Zeitverträge sind (mit eigenem Abkommen beim provinzialen Arbeitsamt) nur noch für höchstens acht Monate möglich.
Einstufung
Die Verhandlungen gehen weiter und sind bis 28.02.2009 abzuschließen. Für die „Quadri" (Führungskräfte) soll es dann eine eigene Einstufung geben; ab 01.03.09 soll die Kategorie 5 S auch für Arbeiter zugänglich gemacht werden; zwischen der 3. und 4. Kategorie soll eine neue Lohnstufe entstehen.
Gleichstellung Arbeiter/Angestellte
Probezeit, Kündigungsfrist, Dienstalterszulage, Feiertage, Monatslohn, Urlaub, usw., erfahren Änderungen.
Für die Zeit ab 01.01.08 reift beim Arbeiter mehr Urlaub an, nach zehn Dienstjahren ein zusätzlicher Tag und nach weiteren acht Dienstjahren steigt der jährliche Urlaubsanspruch von vier auf fünf Wochen. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass die Arbeiter mit zehn Dienstjahren beim Erreichen vom 55. Lebensjahr bereits jetzt zu den bestehenden vier Wochen Urlaub einen Tag pro Jahr mehr Urlaub erhalten. Mit 01.02.08 treten die Änderungen bei Probezeit, Dienstalterszulage und Kündigungsfrist in Kraft. Durch die Umstellung von Stundenentlohnung auf Monatsentlohnung ab 01.01.09 erhalten die Arbeiter, die am 31.12.08 beschäftigt sind, jeweils am Jahresende (13.) eine Zulage von 11,17 Stunden entrichtet.
Probezeit
Ab 01.02.08 gelten neue Bestimmungen. Es gibt eine ordentliche und eine verkürzte Probezeit. Wer mit derselben Tätigkeit bereits zwei Jahre in anderen Betrieben gearbeitet hat und wer in anderen Betrieben die „Berufslehre" (für dasselbe Berufsbild) abgeschlossen hat, kann sich bei der Einstellung auf die verkürzte Probezeit berufen. Allerdings sind bei der Anstellung, die entsprechenden Arbeitszeugnisse vorzulegen. Die Dauer der Probezeit muss im Anstellungsbrief enthalten sein (Siehe Tabelle).
Dienstalterszulage
Ab 01.02.2008 wird bei einer Neueinstufung das Dienstalter mitgenommen und die Dienstalterszulage der neuen Kategorie entsprechend aufgewertet. Bei Kategoriewechsel, bzw. einer höheren Einstufung, ist der Betrag der Dienstalterszulage bisher nur in Betracht gezogen worden, damit bei der neuen Einstufung sich nicht eine geringere Entlohnung ergeben hat. Die Zulage selbst begann ganz von vorne. Davon ausgenommen waren bisher die Arbeiter beim Übergang von der 4. auf die 5. Kategorie, und die Angestellten beim Übergang von der 2. zur 3. Kategorie, von der 3. zur 4. Kategorie, von der 5. Kategorie zur Kategorie 5 S und von der 6. zur 7. Kategorie.
Kündigungsfrist
Ab 01.02.08 gelten neue Bestimmungen. Im neuen Vertragstext ist jetzt kein Hinweis mehr zu finden, dass die Kündigungsfrist (bei den Angestellten) nur mehr am Monatsende oder Mitte des Monats beginnt. Die Frist beginnt ab dem Tag vom Erhalt der Kündigung oder der Entlassung.
Besonders die Arbeiter müssen jetzt darauf achten, dass die Kündigungsfrist nicht mehr wie bisher nur eine Woche, 1,5 Wochen oder zwei Wochen beträgt, sondern viel größer ist. (Siehe Tabelle).
Arbeitszeit
Die Pflichtüberstunden erhöhen sich um acht Stunden pro Jahr, sie steigen somit von 32 auf 40 Stunden pro Jahr (ab 200 Beschäftigte), bzw. von 40 auf 48 Stunden (bis 200 Beschäftigte). Der Zuschlag für die flexiblen Arbeitsstunden erhöht sich von zehn auf 15 Prozent (vom Montag bis Freitag) und von 15 auf 25 Prozent (am Samstag). Die erforderliche Ankündigungszeit der Bediensteten für das Beanspruchen der Freistunden (sechs Tage pro Jahr) sinkt von 25 auf 15 Tage. Ein Tag der kollektiven Freistunden (sieben Tage pro Jahr) wird am Jahresende entlohnt oder auf das nächste Jahr übertragen.
Weiterbildung
Migranten können die 250 Stunden Bildungsurlaub auch für das Erlernen der Sprache nützen.
Entlohnung
Die monatlichen Mindestlöhne, 5. Kategorie, erhöhen sich um 127,00.- Euro (brutto), verteilt auf drei Raten: 60,00.- Euro ab 01.01.2008, 37,00.-.- Euro ab 01.01.2009 und 30,00.- Euro ab 01.09.2009.
Die vertragslose Zeit vom 01.07.07 bis 31.12.07 wird mit dem „Una Tantum" von 267,00.- Euro abgegolten, das im Monat März 2008 bezahlt wird, (300,00.- Euro, abzüglich die seit 01.10.07 bereits bezahlte KVZ/ivc).
Der Jahresausgleich für die fehlende Ergebnisprämie bei jenen Beschäftigten, die nur über Mindestlöhne vom Kollektivvertrag verfügen, steigt von 130,00.- Euro auf 260,00.- Euro.
Die Trasferta (Außendienst) und die Zulagen für den Bereitschaftsdienst werden angeglichen.