Verbrauchertelegramm

Kann vegane Ernährung das Klima retten?

Der gesamte Ernährungssektor ist laut den Vereinten Nationen (2019) für 19 bis 29 Prozent, laut Weltklimarat IPCC (2019) für 21 bis 37 Prozent der gesamten globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Bis zu 80 Prozent dieser Emissionen stammen aus der Erzeugung tierischer Produkte wie Fleisch und Milch. Eine Verringerung des Konsums tierischer Lebensmittel kann daher wesentlich zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beitragen.
Das Forschungsinstitut für Biologischen Landbau FiBL Österrreich hat 2020 die Treibhausgasemissionen verschiedener Ernährungsstile pro Person und Jahr berechnet. Im Vergleich zeigt sich, dass diese Treibhausgasemissionen durch die Umstellung von einer fleischbetonten Ernährungsweise auf eine vegane um rund 70 Prozent verringert werden können. Zugleich wird für eine vegane Ernährung um 66 Prozent weniger Landfläche als für die aktuelle österreichische Kost benötigt.
Eine Studie der Universität Oxford (Springmann et al. 2016) verglich mehrere Ernährungsszenarien, mit den von den Vereinten Nationen für das Jahr 2050 prognostizierten weltweiten Verzehrsmustern. Rein rechnerisch würde eine vegane Ernährung im Jahr 2050 um 70 Prozent weniger Treibhausgasemissionen verursachen als die prognostizierten Verzehrsmuster.
Eine rein pflanzliche Ernährung komplett ohne tierische Produkte weist im Vergleich das größte Klimaschutzpotenzial auf. Aber auch schon eine Verringerung des Anteils der tierischen Lebensmittel bringt Vorteile für das Klima.

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„Verfallenes“ Lebensmittel

Kann man das noch unbesorgt essen?
Die Haltbarkeit von Lebensmitteln wird in der Regel durch das Mindesthaltbarkeitsdatum bei länger haltbaren, und das Verbrauchsdatum bei schnell verderblichen Waren gekennzeichnet (außer bei unverpacktem Brot und Backwaren sowie bei Obst und Gemüse).
Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum („Mindestens haltbar bis...“) überschritten wurde, sollte man das Produkt genau anschauen, gründlich dran riechen und zuletzt eine kleine Menge davon kosten. Wenn das Produkt unauffällig aussieht, riecht und schmeckt, ist es noch genießbar.
Die allermeisten Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum sind auch nach Ablauf dieses Datums noch einwandfrei und für den Verzehr geeignet, zum Teil noch Monate später – sofern sie noch ungeöffnet sind und sachgerecht gelagert wurden.
Nur für Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum („Zu verbrauchen bis...“) gilt: nach Überschreiten des Verbrauchsdatums sollen sie nicht mehr verzehrt werden.