Kommentar

Liebe Mitglieder des ASGB!

Es neigt sich ein turbulentes Jahr dem Ende zu. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine hat uns vor Augen geführt, wie verwoben die globale Wirtschaft ist und welche Auswirkungen Ereignisse auf unser Leben haben, die tausende Kilometer entfernt passieren. „Das geht mich nichts an!“ – diesen Spruch kann wohl keiner mehr bringen, denn die Teuerungswelle, die der Ukraine-Konflikt bedingt, stellt uns alle vor große Herausforderungen.
In diesem Sinne möchte ich eine Lanze brechen und euch allen nahelegen, informiert euch, ob ihr Anrecht auf die nationalen und lokalen Unterstützungsmaßnahmen habt. Wir erteilen euch gerne Auskunft über die diversen Entlastungspakete. Mir ist bewusst, dass viele Mitbürger bis heute niemals Unterstützungsleistungen erhalten haben und dass viele Anspruchsberechtigte aus Gründen des Stolzes für vergangene Leistungen keine Ansuchen gestellt haben. Denen möchte ich nahelegen: es gibt keinen Grund, aus Schamgefühl auf diese doch essenziellen Unterstützungsmaßnahmen zu verzichten.
Für das kommende Jahr 2023 hoffe ich, dass wieder Normalität einkehrt. Die Ereignisse der letzten Jahre, Covid-19 und der Krieg in der Ukraine, hat das Gesellschaftsgefüge ziemlich durcheinandergewirbelt und für Unruhe gesorgt. Es ist Zeit, dass wir wieder in unsere gewohnten Bahnen zurückkehren.
Diese letzte Ausgabe unserer Gewerkschaftszeitung „Aktiv“ möchte ich traditionell aber auch nutzen, Euch, liebe Leser, ein besinnliches Weihnachtsfest 2022 und einen guten Rutsch ins Jahr 2023 zu wünschen.
Euer
Tony Tschenett,
Vorsitzender des ASGB

Aktuell

Zinserhöhungen durch EZB: bei variablen Darlehen steigen die Raten

Wer ein variables Darlehen abbezahlt, sollte die Zinsklausel kontrollieren
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat zum dritten Mal in wenigen Monaten (nach einer langen Pause von 11 Jahren) den Leitzins erhöht, und auf insgesamt zwei Punkte; der Markt hat reagiert, und der Euribor (Grundlage für viele Darlehen) ist von unter Null auf aktuell ca. 2,3 Prozent gestiegen.
Für all jene, die ein variabel verzinstes Darlehen abbezahlen, zeichnen sich also Zinserhöhungen ab – wann und in welchem Ausmaß legt dabei die Zinsklausel des jeweiligen Darlehensvertrags fest.
Was gilt es zu kontrollieren?
Die Zinsklausel der variabel verzinsten Darlehen legt genau fest, wie der Zinssatz zustande kommt, also welcher Parameter als Grundlage dient, ob und wie dieser aufgerundet wird, und welcher Spread auf diesen Wert noch aufgeschlagen wird. Des weiteren ist in der Zinsklausel festgeschrieben, wann die Anpassungen vorgenommen werden, und welcher Stichtag des Parameters ausschlaggebend ist.
Das liest sich dann z.B.: „Der Zinssatz entspricht dem EURIBOR sechs Monate (365), aufgerundet auf den nächsten Zehntelpunkt und erhöht um „...“ Punkte, und entspricht somit derzeit „...Prozent“ nominal pro Jahr (EURIBOR sechs Monate/365 - Wertstellung 01.07.2022 - entspricht 0,238 Prozent und gilt für den laufenden Sechsmonatszeitraum).
Die Anpassung des Zinssatzes erfolgt halbjährlich auf der Grundlage des sechs-Monats-EURIBOR (365) mit Wertstellung am ersten Bankarbeitstag der Monate Januar und Juli eines jeden Jahres, wie in der Wirtschafts- und Finanzzeitung „Il Sole 24 ore“ veröffentlicht, mit Gültigkeit für den betreffenden Sechsmonatszeitraum usw.“ Über einen Rechner (z.B. www.zinsen-berechnen.de/kreditrechner.php) kann man dann nachrechnen, wie sich diese Zinssatzänderung auf die jeweils zu zahlende Rate auswirken wird.
Bereits laufende, fix verzinste Darlehen sind von der Änderung nicht betroffen, hier ändert sich nichts. Bei Mischformen gilt es ebenfalls, die Zinsklausel zu kontrollieren.
Werden die SparerInnen von der Zinssatzerhöhung profitieren?
Erfahrungsgemäß dauert es länger, bis die Wirkungen einer Zinssatzerhöhung bei den SparerInnen ankommen. Langfristig werden auch hier die Zinsen steigen, jedoch scheint klar, dass diese weit hinter der aktuellen Inflation zurückbleiben werden.
Beispiel eines Darlehens
Kapital 100.000 Euro, Laufzeit 20 Jahre, Zinssatz 1,2 Prozent + Euribor sechs Monate aufgerundet auf den nächsten 1/4-Punkt, aufgenommen am 01.01.2020 (siehe Tabelle).
Insgesamt zeichnen sich Mehrkosten von ca. 23.400 Euro im Verlauf des Darlehens ab (falls der Euribor nicht wieder auf Null sinkt oder weiter steigt).
Zum Vergleich: ein fixverzinstes Darlehen mit 1,8 Prozent (heute nicht mehr erhältlich, aktuell liegen die Fixzinssätze bei vier bis fünf Prozent) wäre, ausgehend von den heutigen Werten, um 16.500 Euro günstiger gewesen.