Dienstleistungen
Erneuerung Landeskindergeld
Erneuerung ab Januar 2023 beantragen

Seit 1. Juli wird das LKG nicht mehr mittels der EEVE berechnet, sondern mittels der ISEE-Erklärung. Seitdem steht das erneuerte LKG auch Familien mit nur einem Kind bis zum 18. Lebensjahr zu.
Bisher stand das LKG bei einem Kind nur bis zu einem Alter von sieben Jahren zu. Das „neue“ Landeskindergeld wird künftig immer für den Bezugszeitraum März bis Februar des darauffolgenden Jahres ausbezahlt.
Laut neuem Beschluss kann nun die fünfjährige Ansässigkeit auch vom anderen Elternteil vorgewiesen werden, vorausgesetzt dieser scheint auf demselben Familienbogen des Antragstellers auf. Die Elternteile müssen diesbezüglich also nicht mehr verheiratet sein. Alle anderen Voraussetzungen müssen weiterhin von dem/der Antragsteller/in selbst erfüllt werden.
Ansuchen: Das Ansuchen ist jährlich ab Januar zu stellen. Anträge bis 30. September desselben Jahres werden rückwirkend ab März ausbezahlt. Bei Geburten kann das LKG bis zu 180 Tage rückwirkend angesucht werden.
Ab Januar kann dafür die aktuelle ISEE Erklärung in der Steuerabteilung des ASGB abgefasst werden. Termine für die ISEE-Erklärungen können online unter www.asgb.org vereinbart werden.
Laut neuem Beschluss kann nun die fünfjährige Ansässigkeit auch vom anderen Elternteil vorgewiesen werden, vorausgesetzt dieser scheint auf demselben Familienbogen des Antragstellers auf. Die Elternteile müssen diesbezüglich also nicht mehr verheiratet sein. Alle anderen Voraussetzungen müssen weiterhin von dem/der Antragsteller/in selbst erfüllt werden.
Beträge und Einkommensgrenzen
ISEE-Wert bis 15.000 Euro: 70 Euro pro Kind (bei Invalidität 250 Euro) – Invalidität ab 74 Prozent bzw. bei Zivilblinden und Gehörlosen
ISEE-Wert zwischen 15.000,01 Euro und 40.000 Euro: 55 Euro pro Kind (bei Invalidität 150 Euro) - Invalidität ab 74 Prozent bzw. bei Zivilblinden und Gehörlosen.
Es ist also nicht möglich einen Antrag zum Erhalt des Landeskindergeldes ohne ISEE-Erklärung zu stellen.Ansuchen: Das Ansuchen ist jährlich ab Januar zu stellen. Anträge bis 30. September desselben Jahres werden rückwirkend ab März ausbezahlt. Bei Geburten kann das LKG bis zu 180 Tage rückwirkend angesucht werden.
Ab Januar kann dafür die aktuelle ISEE Erklärung in der Steuerabteilung des ASGB abgefasst werden. Termine für die ISEE-Erklärungen können online unter www.asgb.org vereinbart werden.