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Erneuerung einheitliches Familiengeld ab Januar 2023

Ab Januar kann das einheitliche Familiengeld (assegno unico) für den Zeitraum März 2023 bis Februar 2024 beantragt werden.
Worum handelt es sich beim einheitlichen Familiengeld?
Der Ministerrat hat am 18.11.2021 das Gesetzesvertretende Dekret, welches das einheitliche Familiengeld zum Inhalt hat, genehmigt. Dabei handelt sich um eine Unterstützung für Familien, welche die bis dahin geltenden Familienunterstützungen (u.a. Familienzulage, Steuerfreibetrag) ersetzt. Die Ausschüttung der entsprechenden Beträge, die über die ISEE-Erklärung berechnet werden, startete bereits mit März 2022.
Wer hat Anrecht auf das einheitliche Familiengeld?
Anspruchsberechtigt sind Familien ab dem 7. Schwangerschaftsmonat bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Das Familiengeld kann unter gewissen Voraussetzungen bis zum 21. Lebensjahr des Kindes beantragt werden. Bei Invalidität des Kindes steht das einheitliche Familiengeld ohne Altersgrenze zu. Das einheitliche Familiengeld ist mit den lokalen Unterstützungsmaßnahmen für zu Lasten lebende Kinder kumulierbar.
ISEE-Erklärung
Das Ansuchen ist jährlich ab 10. Januar zu stellen. Anträge bis 30. Juni desselben Jahres werden rückwirkend ab März ausbezahlt.
Unter www.asgb.org unter dem Link app.no-q.info/de/asgb-locator/locator#/ können sich Interessierte online einen Termin für die Abfassung der ISEE Erklärung buchen.

Dienstleistungen

Erneuerung Landeskindergeld

Erneuerung ab Januar 2023 beantragen
Seit 1. Juli wird das LKG nicht mehr mittels der EEVE berechnet, sondern mittels der ISEE-Erklärung. Seitdem steht das erneuerte LKG auch Familien mit nur einem Kind bis zum 18. Lebensjahr zu.
Bisher stand das LKG bei einem Kind nur bis zu einem Alter von sieben Jahren zu. Das „neue“ Landeskindergeld wird künftig immer für den Bezugszeitraum März bis Februar des darauffolgenden Jahres ausbezahlt.
Laut neuem Beschluss kann nun die fünfjährige Ansässigkeit auch vom anderen Elternteil vorgewiesen werden, vorausgesetzt dieser scheint auf demselben Familienbogen des Antragstellers auf. Die Elternteile müssen diesbezüglich also nicht mehr verheiratet sein. Alle anderen Voraussetzungen müssen weiterhin von dem/der Antragsteller/in selbst erfüllt werden.
Beträge und Einkommensgrenzen
ISEE-Wert bis 15.000 Euro: 70 Euro pro Kind (bei Invalidität 250 Euro) – Invalidität ab 74 Prozent bzw. bei Zivilblinden und Gehörlosen
ISEE-Wert zwischen 15.000,01 Euro und 40.000 Euro: 55 Euro pro Kind (bei Invalidität 150 Euro) - Invalidität ab 74 Prozent bzw. bei Zivilblinden und Gehörlosen.
Es ist also nicht möglich einen Antrag zum Erhalt des Landeskindergeldes ohne ISEE-Erklärung zu stellen.
Ansuchen: Das Ansuchen ist jährlich ab Januar zu stellen. Anträge bis 30. September desselben Jahres werden rückwirkend ab März ausbezahlt. Bei Geburten kann das LKG bis zu 180 Tage rückwirkend angesucht werden.
Ab Januar kann dafür die aktuelle ISEE Erklärung in der Steuerabteilung des ASGB abgefasst werden. Termine für die ISEE-Erklärungen können online unter www.asgb.org vereinbart werden.