Landwirtschaft


Arbeitslosengeld für landwirtschaftliche Arbeiter

Im Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. März 2023 haben alle landwirtschaftlichen Tagelöhner die Möglichkeit, für das Arbeitslosengeld anzusuchen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
im Jahr 2022 für weniger als 270 Tage in den Verzeichnissen der landwirtschaftlichen Tagelöhner eingetragen zu sein;
mindestens zwei Versicherungsjahre nachweisen zu können;
im Jahr 2022 vorwiegend in der Landwirtschaft beschäftigt gewesen zu sein;
im Biennium 2021 - 2022 mindestens 102 Tagschichten geleistet zu haben.
Das Arbeitslosengeld beträgt 40 Prozent der vertraglich festgelegten Entlohnung und wird für jene Tage ausbezahlt, in welchen der Arbeitnehmer nicht versichert gewesen ist. Versicherungszeiten, die in anderen Sektoren geleistet worden sind, werden gegebenenfalls in Abzug gebracht. Für weitere Informationen stehen euch die Mitarbeiter unseres Patronates SBR jederzeit zur Verfügung.

Gebietskörperschaften


Bereichsabkommen Gemeinde, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime

Weiterführung der Verhandlungen
Nachdem am 8. August dieses Jahres ein Teilvertrag zum Bereichsabkommen für die Bediensteten der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Ö.B.P.B. mit Schwerpunkt im Sozialbereich von allen Gewerkschaften unterschrieben wurde, konnten gleich im Anschluss die Verhandlungen zu einem weiteren Teilvertrag für sämtliche Bediensteten des Bereiches Gemeinden, BZG und Seniorenwohnheimen fortgeführt werden. Demnach sind bis zum jetzigen Zeitpunkt folgende Punkte in die neue Verhandlung aufgenommen worden:
Aufgabenzulage in Höhe von 15 Prozent für:
Mitarbeiter eines EDV-Zentrums in Gemeinden über 65.000 Einwohner, die für die Datensicherheit/Systemadministration zuständig sind.
Mitarbeiter der Bauämter, welche die Bearbeitung der Baugesuche und die Betreuung der Gemeindekommissionen übernehmen. Diese Zulage ist allerdings nicht kumulierbar mit der Zulage für die Leitung der Organisationseinheit, der Zulage der Dienststellenleiter und ebenfalls nicht mit der Zulage für den Leiter der Servicestelle für Bau- und Landwirtschaftsangelegenheiten.
Aufgabenzulage in Höhe von 20 bis 30 Prozent für:
Den Beauftragten des Sekretariates des Bürgermeisters/Vizebürgermeisters in Gemeinden mit über 15.000 Einwohnern, sofern die Gemeinde keinen persönlichen Referenten beauftragt hat.
Leiter der Organisationseinheit Rechnungswesen – Erhöhung der Aufgabenzulage:
Für die Leiter der Organisationseinheit Rechnungswesen kann die Aufgabenzulage bis zu einem Höchstmaß von 40 Prozent erhöht werden. Voraussetzung dafür ist der positive Abschluss eines eigens von den repräsentativen Fachverbänden der Gemeinden veranstalteten Ausbildungslehrganges im Bereich Buchhaltung im Gesamtausmaß von mindestens 30 Theoriestunden, die in jeder Hinsicht als Arbeitszeit gelten.
Dienststellenleiter – Anhebung der Zulage auf 45 Prozent:
Diese bereits bestehende Zulage im Ausmaß von 40 Prozent soll auf 45 Prozent angehoben werden.
Kassazulage
Diese Zulage steht derzeit jenem Personal zu, welches Bargeld verwaltet, für Fehlbeträge persönlich haftet und die dafür notwenigen Aufzeichnungen vornehmen muss, und zwar im Ausmaß von zehn Prozent des Anfangsgrundgehaltes der 6. Funktionsebene der unteren Besoldungsstufe (1.078,01 Euro) zu.
Im derzeitigen Entwurf konnten wir den zu verwaltenden Betrag auf 800 Euro senken.
Häufbarkeit von Zulagen
Die Häufbarkeit von Zulagen lt. verschiedenen Artikeln im Bereichsabkommen vom 02.07.2015 wurde von 60 auf 75 Prozent erhöht. Im Falle von Vereinbarungen zur gemeinsamen Führung von Diensten zwischen Gemeinden bzw. zwischen Gemeinden und Bezirksgemeinschaften können die Aufgabenzulagen untereinander bzw. die Aufgabenzulagen mit der Koordinierungszulage bis zu 100 Prozent gehäuft werden.
Zulage für Turnus-, Feiertags- oder Nachtdienst
Die Zulage an Feiertagen oder während der Nachtstunden (20 Uhr bis 7 Uhr) außerhalb des Turnus wurde von 25 auf 30 Prozent erhöht.
Aufgabenzulagen im Sozialbereich
Diese Zulagen wurden bereits mit Teilvertrag vom 8. August 2022 geregelt. Geplant ist in der laufenden Verhandlung nur eine geringfügige Anpassung, und zwar:
Aufgabenzulage von 17 Prozent für
Pflegehelfer im Hauspflegedienst und in den Tagespflegeheimen für Senioren
Arbeitserzieher
Aufgabenzulage von 19 Prozent für
Behindertenbetreuer im Hauspflegedienst und in den Tagespflegeheimen für Senioren
Alten- und Familienhelfer im Hauspflegedienst und in den Tagespflegeheimen für Senioren
Auch der Bereitschaftsdienst und einige weitere Punkte der Gewerkschaften sollen in die laufende Verhandlung noch mitaufgenommen werden.