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Mitteilung
in eigener Sache

Alle ASGB-Büros bleiben vom 1. November 2022 bis voraussichtlich Ende März am Freitagnachmittag geschlossen.
Wir hoffen auf euer Verständnis.

Verbrauchertelegramm

Neue Heizvorschriften für Kondominien

Für Kondominien und Miteigentümer sind wichtige Heizvorschriften eingeführt worden. Das Ministerialdekret des ehemaligen Ministers für den ökologischen Übergang (DM Nr. 383 vom 6. Oktober 2022), Roberto Cingolani, hat neue Vorgaben für Erdgasheizungen eingeführt. Grundlage hierfür ist der „Plan zur Verringerung des Erdgasverbrauchs“.
Die Heizanlagen dürfen pro Tag eine Stunde weniger und im Vergleich zur Wintersaison 2021/22 um 15 Tage weniger betrieben werden. Der Beginn der Heizperiode wurde bereits um acht Tage verschoben, und das Ende der Heizperiode wurde entsprechend um sieben Tage vorverlegt. Bei außerordentlichen Witterungsverhältnissen können die Gemeinden jedoch für kurze Zeiträume diese Vorgaben erweitern. Außerhalb der Klimazone F können die Heizungsanlagen täglich zwischen fünf Uhr und 23 Uhr für maximal 13 Stunden eingeschaltet werden. Die maximale Raumtemperatur wurde ebenfalls um ein Grad Celsius gesenkt:

17° C +/- 2° C Toleranz für Gebäude, die für industrielle, handwerkliche und ähnliche Aktivitäten genutzt werden;
19° C +/- 2° C Toleranz für alle anderen Gebäude.
„Heiz-Klimazonen“ mit unterschiedlichen Einschränkungen
Die Gemeinden der Provinz Bozen sind in die Klimazonen E und F eingeteilt. In diesen Klimazonen gelten folgende Nutzungseinschränkungen der Heizungsanlagen:
Zone E: 13 Stunden pro Tag vom 22. Oktober bis 7. April;
Zone F: keine Beschränkung.
Hier eine Liste der Südtiroler Gemeinden nach „Klimazone“
Gemeinden der Zone F (Keine Einschränkungen)
Gemeinde der Zone E (Reduzierung von 15 Tagen und 1 Stunde, 19° +/- 2°)