Gesundheitsdienst
Zum Stand der Verhandlung zum BÜKV
Die Verhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) sind aktuell in vollem Gange. Die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:
Der ursprünglichen Forderung eines Inflationsausgleiches kann noch nicht nachgekommen werden, da im Landeshaushalt nicht genügend Gelder dafür vorgesehen wurden. Laut Generaldirektor Steiner müssten diese in den nächsten zwei Jahren vorgesehen werden;
Die vom Landeshauptmann versprochenen 20 Millionen Euro wurden durch den Nachtragshaushalt im laufenden Jahr wieder zur Verfügung gestellt. Es ist geplant, den Leistungslohn für das laufende Jahr 2022, um diese 20 Millionen zu erhöhen;
Es finden endlich wieder regelmäßige Verhandlungen zum BÜKV statt;
Die gestellte Bedingung für die Verhandlungen des neuen Zeitraumes 2022-2024 ist, dass das Lohngefüge überarbeitet wird. Die Ausarbeitung dieses Gefüges erweist sich aber als sehr schwierig;
Für neu angestellte Mitarbeiter oder für jene, die schon im Dienst sind und dafür optieren, soll ein höheres Anfangsgehalt vorgesehen werden, dafür aber eine flachere Gehaltsentwicklung im Laufe der Arbeitslaufbahn.
Der ASGB und die anderen involvierten Gewerkschaften haben der öffentlichen Verhandlungsdelegation unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass wir diesem Vertragsentwurf nur zustimmen, wenn für das kommende Jahr 2023 eine angemessene Finanzierung des Inflationsausgleiches vorgesehen wird. Dies ist für uns eine nicht zu verhandelnde Bedingung. Aus technischen Gründen wäre diese Forderung für das Jahr 2022 leider nicht mehr umsetzbar gewesen.