Verbrauchertelegramm
Gesprochenes verfliegt ...

Telefondienste immer schriftlich kündigen

Einen Dienst aktivieren, dafür braucht es meist nur wenige Klicks. Aber: einen Dienst auch wieder loszuwerden, das kann ganz schön kompliziert sein.
So erging es auch Herrn G., der seine ADSL-Linie kündigen wollte, da er mit einem anderen Anbieter eine Glasfaser aktiviert hat. Der Kundendienst seines Betreibers versicherte, mit dem Telefonat zur Kündigung sei alles schon getan, es kämen dann noch zwei Rechnungen, und dann wäre alles erledigt.
In der Tat kam aber nach den zwei Rechnungen noch weitere. Herr G. wandte sich an die VZS.
Wir wissen: Dienste kündigt man am besten schriftlich, per Einschreiben mit Rückantwort, unter Beilage eines Ausweisdokuments. So gibt es keinen Zweifel in Bezug auf Absicht, Identität des Schreibers oder Datum der Kündigung. Im Zweifelsfall ist es hier auch wesentlich einfacher, über ein Schlichtungsverfahren zu unrecht verlangte Beträge zurückzufordern.
Musterschreiben, Adressen der Anbieter, Informationen und Tipps sind in der VZS und in den Außenstellen erhältlich.

Verbrauchertelegramm
Qualität der öffentlichen Mobilität im Mittelpunkt

Verbraucherzentrale Südtirol besucht südtirolmobil-Informations- und Servicezentrum

Es ist die erste Anlaufstelle, wenn es um Fragen und Anliegen zur öffentlichen Mobilität, aber auch Beschwerden und Meldungen zum Südtirol Pass geht: das Service- und Informationszentrum SIZ. Wie die operative Arbeit dort abläuft, davon hat sich die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) kürzlich selbst ein Bild gemacht.
Gerade im Bereich der öffentlichen Mobilität sei das Recht des einzelnen Fahrgastes auf umfassende, genaue und pünktliche Informationen über das gesamte Angebot grundlegend, ist Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der VZS, überzeugt. „Gleichzeitig ist es wichtig, den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit anzubieten, eventuelle Anliegen, Fragen oder Beschwerden zu deponieren. Diese Schwerpunkte wurden nicht zuletzt in der Charta für Fahrgastrechte festgehalten, die vor rund 1,5 Jahren vom Land Südtirol und der Verbraucherzentrale unterzeichnet wurde“. Die Aufgabe der Verbraucherzentrale sei es, die Qualität der öffentlichen Mobilität im Interesse der Fahrgäste stetig zu messen. Zu diesem Zweck haben die STA - Südtiroler Transportstrukturen AG, in der das Service- und Informationszentrum angesiedelt ist, und die Verbraucherzentrale Südtirol einen regelmäßigen Austausch vereinbart. Derzeit kümmern sich 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Service- und Informationszentrum um die Anliegen der Fahrgäste. Allein im vorigen Jahr wurden rund 27.000 Anfragen bearbeitet. „Hinweise und Anregungen zur öffentlichen Mobilität sind für uns sehr wichtig, um sie einerseits anderen Fahrgästen auf der südtirolmobil-Webseite bzw. der App zur Verfügung zu stellen und andererseits stetig an der Steigerung unserer Qualitätsstandards zu arbeiten“, erklärt Joachim Dejaco, Generaldirektor der STA - Südtiroler Transportstrukturen AG. Die meisten Anfragen an das SIZ, nämlich rund 18.000 im letzten Jahr, betreffen den Südtirol Pass selbst. „Im September wenden sich erfahrungsgemäß viele Eltern an uns, die das abo+ ihrer schulpflichtigen Kinder erneuern möchten“, so Dejaco. Sobald die entsprechende Information hausintern bzw. bei den anderen Partnern der öffentlichen Mobilität eingeholt wurde, erhalte jeder Kunde eine schriftliche Antwort.
Das Service- und Informationszentrum SIZ ist von Montag bis Freitag (8 Uhr bis 18 Uhr) unter der Telefonnummer 0471 220880 bzw. schriftlich per E-Mail an die Adresse contact@suedtirolmobil.info erreichbar.
Noch mehr Informationen über Südtirols Mobilität sind auf der Webseite www.suedtirolmobil.info bzw. auf der App südtirolmobil nachzulesen.