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Regionales Familiengeld und Landesfamiliengeld

> Ansuchen innerhalb Dezember 2007
Wichtig: innerhalb Dezember 2007 muss das regionale Familiengeld (ab zwei minderjährigen Kindern bzw. ein Kind mit mindestens fünfundsiebzigprozentiger Invalidität) und das Landesfamiliengeld (jedes Kind unter drei Jahren) erneuert werden!
Hierfür sind folgende Unterlagen erfolderlich
Einkommen des Jahres 2006
Vermögenswerte
aktueller Katasterauszug
Familienbogen
Kopie der Identitätskarte des Antragstellers/der Antragstellerin
IBAN – Nummer der Bankverbindung

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Staatliches Familiengeld

> Ansuchen innerhalb 31. Jänner 2008
Bis Jänner 2008 hat man weiters die Möglichkeit, für das staatliche Familiengeld anzusuchen. Voraussetzungen sind mindestens drei minderjährige Kinder, wobei der Einkommens- und Vermögenswert der Familiengemeinschaft 22.105,12 Euro nicht übersteigen darf. Das Familiengeld beträgt maximal 122,80 Euro monatlich.
Notwendige Unterlagen
Einkommen des Jahres 2006 aller auf dem Familienbogen aufscheinenden Personen
Vermögenswerte
aktueller Katasterauszug
Familienbogen
Kopie der Identitätskarte des Antragstellers/der Antragstellerin
IBAN – Nummer der Bankverbindung
Die Gesuche können bei den Patronatsstellen des ASGB eingereicht werden.