SBR

Staatliches Familiengeld

> Ansuchen innerhalb 31. Jänner 2008
Bis Jänner 2008 hat man weiters die Möglichkeit, für das staatliche Familiengeld anzusuchen. Voraussetzungen sind mindestens drei minderjährige Kinder, wobei der Einkommens- und Vermögenswert der Familiengemeinschaft 22.105,12 Euro nicht übersteigen darf. Das Familiengeld beträgt maximal 122,80 Euro monatlich.
Notwendige Unterlagen
Einkommen des Jahres 2006 aller auf dem Familienbogen aufscheinenden Personen
Vermögenswerte
aktueller Katasterauszug
Familienbogen
Kopie der Identitätskarte des Antragstellers/der Antragstellerin
IBAN – Nummer der Bankverbindung
Die Gesuche können bei den Patronatsstellen des ASGB eingereicht werden.

SBR

Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen

> Anträge ab Jänner 2008 bis spätestens 31. März 2008
Wer hat Anrecht?
Alle ArbeitnehmerInnen:
die seit mindestens zwei Jahren sozialversichert sind
wenigstens 78 Tage im Jahr 2006 sozialversichert gearbeitet haben
Das Arbeitslosengeld wird nur bei Entlassung bzw. Saisonende bezahlt, nicht bei Selbstkündigung.
Der Antrag
Der Antrag ist ab Jänner 2008 bis spätestens 31. März 2008 beim NISF/INPS einzureichen. Beim Ausfüllen des Antrages sind die MitarbeiterInnen des Patronats gerne behilflich.
Mitzubringen sind:
Bestätigung des Arbeitsamtes über die Arbeitszeiten
Gültige Identitätskarte bzw. gültiger Reisepass
für Nicht-Eu-Bürger: Aufenthaltsgenehmigung
IBAN- Nummer der Bankverbindung
Sollte gleichzeitig um die Familienzulage auf das Arbeitslosengeld angesucht werden, sind zusätzlich mitzubringen:
Familienbogen oder Eigenerklärung
Einkommenserklärungen der letzten zwei Kalenderjahre