SBR
Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen
> Anträge ab Jänner 2008 bis spätestens 31. März 2008
Wer hat Anrecht?
Alle ArbeitnehmerInnen:
die seit mindestens zwei Jahren sozialversichert sind
wenigstens 78 Tage im Jahr 2006 sozialversichert gearbeitet haben
Das Arbeitslosengeld wird nur bei Entlassung bzw. Saisonende bezahlt, nicht bei Selbstkündigung.
Der Antrag
Der Antrag ist ab Jänner 2008 bis spätestens 31. März 2008 beim NISF/INPS einzureichen. Beim Ausfüllen des Antrages sind die MitarbeiterInnen des Patronats gerne behilflich.
Mitzubringen sind:
Bestätigung des Arbeitsamtes über die Arbeitszeiten
Gültige Identitätskarte bzw. gültiger Reisepass
für Nicht-Eu-Bürger: Aufenthaltsgenehmigung
IBAN- Nummer der Bankverbindung
Sollte gleichzeitig um die Familienzulage auf das Arbeitslosengeld angesucht werden, sind zusätzlich mitzubringen:
Familienbogen oder Eigenerklärung
Einkommenserklärungen der letzten zwei Kalenderjahre