Rechtsschutz

Steuerabzug für den Kauf eines digitalen Fernsehgerätes

Das gekaufte Fernsehgerät (Marke und Modell) muss in der Liste aufscheinen, welche auf der Internetseite des Ministeriums für Kommunikationswesen (www.comunicazioni.it) veröffentlicht wurde und laufend aktualisiert wird.
Der Kauf des Fernsehgerätes muss im Jahr 2007 erfolgt sein und die Gebühr des RAI-Abonnements für das Jahr 2007 ordnungsgemäß entrichtet worden sein.
Die Rechnung, welche die Erkennungsdaten des Käufers, die Marke und das Modell des erworbenen Fernsehgerätes enthalten muss, muss für die Steuererklärung 2008 aufbewahrt werden. Die Steuerreduzierung beträgt 20 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro, da maximal 1.000 Euro abgeschrieben werden können (1.000 Euro x 20% = 200 Euro). Der Steuerabzug kann bei der Steuererklärung 2008/Einkommen 2007 geltend gemacht werden.
Der Steuerabzug gilt auch für digitale Videorecorder und Decoder, die ebenfalls in der genannten Liste des Kommunikationsministeriums angeführt sein müssen.

Rechtsschutz

Gemeindeimmobliensteuer ICI – neuer Einzahlungstermin

Der Termin für die zweite Rate der Gemeindeimmobliensteuer ICI ist ab heurigem Jahr vom 20. Dezember auf den 16. Dezember vorverlegt worden. Da dies heuer ein Sonntag ist wird die effektive Fälligkeit auf 17. Dezember 2007 verschoben. Die zweiter Rate beträgt 50 Prozent des geschuldeten Gesamtbetrages. Es besteht wie jedes Jahr die Möglichkeit 50 Prozent als Anzahlung im Juni zu bezahlen und den Rest als Saldo-Zahlung im Dezember, bzw. im Juni als einmalige Zahlung bereits den gesamten Betrag zu entrichten.
Eingezahlt werden kann entweder mittels Posterlagsschein bei jedem Postamt oder mittels des einheitlichen Einzahlungsvordruckes F 24 bei jeder Bank.