Rechtsschutz
Steuerabzug für den Kauf eines digitalen Fernsehgerätes
Das gekaufte Fernsehgerät (Marke und Modell) muss in der Liste aufscheinen, welche auf der Internetseite des Ministeriums für Kommunikationswesen (www.comunicazioni.it) veröffentlicht wurde und laufend aktualisiert wird.
Der Kauf des Fernsehgerätes muss im Jahr 2007 erfolgt sein und die Gebühr des RAI-Abonnements für das Jahr 2007 ordnungsgemäß entrichtet worden sein.
Die Rechnung, welche die Erkennungsdaten des Käufers, die Marke und das Modell des erworbenen Fernsehgerätes enthalten muss, muss für die Steuererklärung 2008 aufbewahrt werden. Die Steuerreduzierung beträgt 20 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro, da maximal 1.000 Euro abgeschrieben werden können (1.000 Euro x 20% = 200 Euro). Der Steuerabzug kann bei der Steuererklärung 2008/Einkommen 2007 geltend gemacht werden.
Der Steuerabzug gilt auch für digitale Videorecorder und Decoder, die ebenfalls in der genannten Liste des Kommunikationsministeriums angeführt sein müssen.