Rechtsschutz

Steuererklärung 2008 - Medikamente

Wie bereits in vorigen Ausgaben des Aktiv erwähnt wurde, gibt es eine große Neuerung was die Abschreibbarkeit der Medikamente betrifft.
Medikamente, welche bis 30. Juni 2007 in der Apotheke gekauft wurden, unterliegen noch den alten Bestimmungen, d.h. entweder es wird das Rezept zusammen mit dem Kassenbeleg vorgewiesen oder es besteht die Möglichkeit eine Ersatzerklärung des Notarietätsaktes abzufassen und die Kassenbelege diesem beizulegen.
Alle Kassenbelege, welche ein Datum ab dem 1.Juli 2007 aufweisen, müssen mit der Steuernummer desjenigen versehen sein, welcher das Medikament einnimmt. Außerdem muss auf dem Beleg die genaue Bezeichnung und die Anzahl der Medikamente angegeben sein.
Da im Zuge der Abfassung der Steuererklärung Mod. 730, bzw. UNICO es zeitlich nicht möglich ist die Steuernummern auf die Kassenbelege zu schreiben, muss dies schon vorher erledigt werden. Andernfalls können diese Belege nicht berücksichtigt werden.

Rechtsschutz

Steuerabzug für den Kauf eines digitalen Fernsehgerätes

Das gekaufte Fernsehgerät (Marke und Modell) muss in der Liste aufscheinen, welche auf der Internetseite des Ministeriums für Kommunikationswesen (www.comunicazioni.it) veröffentlicht wurde und laufend aktualisiert wird.
Der Kauf des Fernsehgerätes muss im Jahr 2007 erfolgt sein und die Gebühr des RAI-Abonnements für das Jahr 2007 ordnungsgemäß entrichtet worden sein.
Die Rechnung, welche die Erkennungsdaten des Käufers, die Marke und das Modell des erworbenen Fernsehgerätes enthalten muss, muss für die Steuererklärung 2008 aufbewahrt werden. Die Steuerreduzierung beträgt 20 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro, da maximal 1.000 Euro abgeschrieben werden können (1.000 Euro x 20% = 200 Euro). Der Steuerabzug kann bei der Steuererklärung 2008/Einkommen 2007 geltend gemacht werden.
Der Steuerabzug gilt auch für digitale Videorecorder und Decoder, die ebenfalls in der genannten Liste des Kommunikationsministeriums angeführt sein müssen.