Rechtsschutz
Steuererklärung 2008 - Medikamente
Wie bereits in vorigen Ausgaben des Aktiv erwähnt wurde, gibt es eine große Neuerung was die Abschreibbarkeit der Medikamente betrifft.
Medikamente, welche bis 30. Juni 2007 in der Apotheke gekauft wurden, unterliegen noch den alten Bestimmungen, d.h. entweder es wird das Rezept zusammen mit dem Kassenbeleg vorgewiesen oder es besteht die Möglichkeit eine Ersatzerklärung des Notarietätsaktes abzufassen und die Kassenbelege diesem beizulegen.
Alle Kassenbelege, welche ein Datum ab dem 1.Juli 2007 aufweisen, müssen mit der Steuernummer desjenigen versehen sein, welcher das Medikament einnimmt. Außerdem muss auf dem Beleg die genaue Bezeichnung und die Anzahl der Medikamente angegeben sein.
Da im Zuge der Abfassung der Steuererklärung Mod. 730, bzw. UNICO es zeitlich nicht möglich ist die Steuernummern auf die Kassenbelege zu schreiben, muss dies schon vorher erledigt werden. Andernfalls können diese Belege nicht berücksichtigt werden.