Rechtsschutz

Anrecht auf die günstigste Autohaftpflichtpolizze in der Familie

Aufgrund des so genannten Bersani-Dekrets besteht seit April 2007 beim Erwerb eines Zweitautos in derselben Familie für den Versicherungsnehmer das Recht, die günstigste Bonus-Malus-Klasse zu erhalten, die ein Familienmitglied hat, das auf demselben Familienbogen aufscheint.
Die Südtiroler Verbraucherzentrale (VZS) rät hierzu:
Wer ein weiteres Auto innerhalb der Familie versichern will, soll einen Familienbogen und die Risikobestätigung jenes Familienmitglieds vorlegen, das die günstigste Bonus-Malus-Klasse hat. Diese muss auch im neuen Vertrag angewandt werden. Die beiden Polizzen können auch bei verschiedenen Gesellschaften abgeschlossen werden.
Vorsicht: die Anerkennung gilt nur für Fahrzeuge des gleichen Sektors – man kann also nicht die Klasse einer Motorradpolizze auf eine Autopolizze übertragen.Haben Sie bereits einen solchen Vertrag abgeschlossen und die Klasse wurde nicht anerkannt, beanstanden Sie dies schriftlich und legen Sie alle notwendigen Dokumente bei (dies gilt nur für nach dem 3. April 2007 abgeschlossene Verträge!). Sollte dieser Beanstandung nicht stattgegeben werden, hilft die Verbraucherzentrale, bei der Aufsichtsbehörde ISVAP eine Beschwerde einzureichen. Dieselbe Bonus-Malus-Klasse bedeutet aber nicht dieselbe Prämie: die einzelnen Risikofaktoren, die bei der Prämienberechnung berücksichtigt werden, unterscheiden sich nämlich je nach Versicherungsnehmer. Die Bonus-Malus-Klasse gibt lediglich jenen Koeffizienten an, um welchen die errechnete Grundprämie erhöht oder verringert wird.

Rechtsschutz

Steuerabzug für den Austausch eines/r Kühlschranks/Kühltruhe

Es kann sich um einen Kühlschrank, eine Kühltruhe oder ein kombiniertes Gerät handeln. Wird ein neues Gerät gekauft, können bis zu 20 Prozent und maximal 200 Euro bei der Steuererklärung 2008/Einkommen 2007 in Abzug gebracht werden.Es muss eine Rechnung für den Kauf ausgestellt werden und das Gerät muss eine Energieklasse aufweisen, die nicht unter A+ liegt. Weiters muss das alte Gerät nachweislich fachgerecht entsorgt worden sein. Dies kann auch anhand einer Selbsterklärung mit Angabe der Firma, die die Entsorgung vornimmt, erklärt werden.