SSG
Die Ereignisse des Jahres 2007 im Bereich Schule

Interview mit der Vorsitzenden der SSG, Heidi Frötscher

Aktiv: Kollegin Heidi Frötscher, das vergangene Schuljahr scheint ja ein recht turbulentes gewesen zu sein?
Heidi Frötscher: In der Tat war es sehr dicht an Ereignissen, für die LehrerInnen und die Schule belastend, für die Schulgewerkschaften eine enorme Herausforderung und ein Arbeitsaufwand bzw. Kräfteverschleiß der mit etwas mehr Dialogbereitschaft von Seiten der Landespolitik hätte vermieden werden können.
Aktiv: Am 17.04. streikten in der deutschen Schule ca. 90 Prozent der LehrerInnen. Worum ging es dabei?
Heidi Frötscher: Wir haben in der Zeit davor im ganzen Land Versammlungen abgehalten. Die Stimmung war sehr aufgeheizt, also kam der Streikdruck von der Basis, das beweist auch die nie da gewesene Beteiligung. Die wahren Streikgründe lagen vor Allem in der drohenden Gefahr einer Reglementierung der Schule von oben. Die geplanten Maßnahmen wären, hätte man sie so umgesetzt, einer Abschaffung der Schulautonomie und der Lehrfreiheit gleichgekommen. Es ging nicht, wie es die Presse dargestellt hat, um den „Kopf" des Schulamtsleiters bzw. des Landesrates, sondern um die Rechte der Schulgemeinschaft.
Aktiv: Der Streik war also erfolgreich?
Heidi Frötscher: Auf jeden Fall. Das Land beschränkt sich nun auf die Festlegung von Rahmenbedigungen für die Schulen der drei Sprachgruppen, das Prinzip der Personalisierung und die Dokumentation des Lernprozesses wurden von uns grundsätzlich ja nie kritisiert. Die Schulen, die Lehrerkollegien und die einzelnen Lehrpersonen haben jetzt wieder die Autonomie der Umsetzung.
Aktiv: Die SSG hat sich für die Schulautonomie des Landes Südtirol immer eingesetzt. Ist diese Politik zum Boomerang geworden?
Heidi Frötscher: Wir haben in den 90er Jahren wichtige Meilensteine für eine Südtiroler Schulpolitik gesetzt - ich darf den Landesräten Hosp und Viola sowie dem Schulamt und den Landesjuristen nochmals danken – und wir stehen nach wie vor dazu. Wir fordern aber eine ständige sozialpartnerschaftliche Bildungskonferenz, wo die vielfältigen Komponenten und Herausforderungen konzertiert werden. Es geht nicht an, gegen den Zentralismus von Rom zu wettern, um ihn dann von Bozen aus zu praktizieren. Nur im Dialog kann Bildungspolitik optimiert und können gewerkschaftliche Positionen schon frühzeitig angemeldet werden.
Am „Bildungshaus" Südtirol sollen alle mitbauen, aber auch schon auf die Pläne einwirken können.
Aktiv: Landesrätin Gnecchi und einige Grüne Politiker fordern für Südtirol die zweisprachige Schule. Ist das ein zwingendes Qualitätskriterium?
Heidi Frötscher: Wir sind grundsätzlich für eine Erweiterung der Sprachkompetenzen, nicht aber für eine Aushöhlung des Autonomiestatutes (Art. 19), der den muttersprachlichen Unterricht sichert. Völlig absurd finde ich den Vorschlag, einige Fächer in Italienisch oder Englisch zu lehren. Damit würde die deutsche Fachsprache ausgeblendet. Mehrsprachigkeit erreichen wir nicht durch Aufteilung der Sprachen sondern durch zusätzliche Anstrengungen.

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Die neuen Dienstleistungen der Bilateralen Körperschaft für den Tertiärsektor (EbK)

■ Lohnersatzleistungen bei Unternehmensschließung in Folge höherer Gewalt
Die Dienstleistung wird für Ereignisse gewährt, die sich ab dem 1. Jänner 2008 zugetragen haben. Um diese Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können, gelten folgende Voraussetzungen:
a) Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag, welche seit mindestens 12 Monaten beschäftigt sind.
b) Die reguläre Einzahlung der Beiträge EbK und Ascom/Co.ve.l.co seit mindestens 24 Monaten.
c) Die Unterstützungsmaßnahmen der EbK beginnen ab dem zweiten Monat der Schließung, außer es ist vom Landeszusatzvertrag anders vorgesehen. Die Lohnersatzleistungen werden für höchstens 120 Tage bezahlt.
d) Die EbK gewährt jenen Arbeiternehmern einen Beitrag, welche aufgrund von Umstrukturierungs- und Umbaumaßnahmen von der Arbeit enthoben sind. Diese Maßnahmen müssen in Folge höherer Gewalt getätigt werden und erfordern eine vorübergehende Schließung des Betriebes. Für Schäden aufgrund vorsätzlichen Verhaltens werden keine Beiträge gewährt.
e) Die Beitragsansuchen werden vom Verwaltungsrat abgewogen. Die Verwaltungsratsmitglieder informieren sich auch mittels ihrer Einrichtungen und Mitarbeiter über den genauen Sachverhalt. Für die Entscheidungsfi ndung kann der Verwaltungsrat bei Bedarf einen Vertreter des Unternehmens hinzuziehen.
f) Die Anträge mit - von der zuständigen Behörde ausgestellten - Berichten müssen vom Unternehmen innerhalb von 60 Tagen nach Eintreten des Ereignisses eingereicht werden.
g) Der Verwaltungsrat beschließt jährlich den Höchstbetrag für die oben erwähnten Unterstützungsmaßnahmen.
■ Geburtenprämie
Auf Anfrage wird eine einmalige Prämie von 500 Euro für jedes Neugeborene, das nach dem 1. Jänner 2008 geboren ist, ausgezahlt. Der antragstellende Elternteil muss den letzten Lohnstreifen, den Steuerkodex des Kindes und den Familienbogen beim Sekretariat der EbK einreichen.
■ Fachliche Beratung in den Bereichen Arbeitssicherheit – Dekret 626/94, Brandschutzgesetz, HACCP usw.
Bis 30. Juni 2008 wird versuchsweise ein Schalter zur Beratung in den Bereichen Arbeitssicherheit und Lebensmittelhygiene eingerichtet. Für diese Dienstleistung arbeitet die EbK mit der Firma Mc System aus Bozen zusammen. Die Anfragen für die Beratung müssen schriftlich per Fax oder E-Mail an das Sekretariat der EbK gerichtet werden.
■ Stipendium für die Ausarbeitung einer Diplomarbeit
Wenn die Diplomarbeit den Tertiärsektor betrifft, können Universitätsstudenten um ein Stipendium ansuchen. Das Stipendium wird für Diplomarbeiten vergeben, welche aktuell, originell, innovativ und sektorenbezogen sind und beläuft sich zwischen 1.000 und 1.500 Euro. Die Kommission genehmigt das Thema vor der Ausarbeitung der Diplomarbeit und gibt seine Zustimmung für das mögliche Stipendium. Dieses wird nach der positiven Beurteilung der Diplomarbeit durch den zuständigen Professor ausbezahlt.
■ Rückerstattung der Krankengelder für Lehrlinge
Die Bilaterale Körperschaft erstattet zur Gänze den Krankenstand der Lehrlinge, auch die ersten drei Tage, wenn der Krankenstand die sieben Tage überschreitet. Für den Antrag auf Rückerstattung muss der Betrieb der Bilateralen Körperschaft das Original der vom Lehrling unterzeichneten Lohnabrechnung sowie eine Kopie des ärztlichen Zeugnisses vorlegen.
Alle angegebenen Dienstleistungen können ab 1. Jänner 2008 in Anspruch genommen werden.
Für weitere Informationen:
Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor,
der Verteilung und der Dienstleistungen der Provinz Bozen (EbK)
Mitterweg 5 (Bozner Boden)
39100 Bozen
Tel. 0471 310 503, Fax 0471 310