Gesundheitsdienst

Malwettbewerb für Kinder großer Erfolg

Viel Spaß hatten die Kinder und Jugendlichen beim Malen des Berufes ihrer Eltern. Die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst hat anlässlich ihres Gewerkschaftstages am 16. November 2007 einen landesweiten Malwettbewerb zum Thema „Male den Beruf deiner Mutter oder Vater" für die Kinder ihrer Gewerkschaftsmitglieder veranstaltet. Diese Aktion ist bei den „jungen Künstlern" sehr gut angekommen. Die Teilnehmer zwischen vier und 14 Jahren wurden in fünf Altersgruppen und nach Gesundheitsbezirken unterteilt. Die Prämierung der Bilder fand für die Teilnehmer des Gesundheitsbezirkes Meran am Freitag, den 09. November 2007 statt. Dabei erhielten alle Teilnehmer einen kleinen Sachpreis, und das schönste Bild pro Altersklasse bekam einen größeren Preis. Die Bilder wurden im Krankenhaus Meran neben dem Informationsschalter in der Woche vom 29.10.2007 bis Freitag, den 09.11.2007 ausgestellt. Die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst bedankt sich nochmals bei allen Kindern für die zahlreiche Teilnahme und bei der Jury für die Bewertung des jeweils „schönsten Bilder je Alterskategorie."

Gesundheitsdienst

Urteil schafft zwei Klassen von Sanitätspersonal

Die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst steht dem Urteil des Verfassungsgerichtes, wonach den Ärzten das Recht auf freiberufliche Tätigkeit innerhalb der öffentlichen Krankenhäuser zugesprochen wurde, ablehnend gegenüber. Zudem steht den Ärzten im Falle des Verzichtes auf die freiberufliche Tätigkeit eine Exklusivitätszulage zu. Mit diesem Urteil werde nach Ansicht des ASGB-Gesundheitsdienstes nicht nur die Zweiklassen-Medizin zum Nachteil vieler Patienten gefördert, sondern auch zwei Klassen von Bediensteten geschaffen.
„Das nichtärztliche Personal wird durch dieses Urteil diskriminiert, weil es nämlich keine Zulage dafür erhält, dass es exklusiv für den öffentlichen Sanitätsbetrieb tätig ist", stellt Andreas Dorigoni, Bezirkssekretär des ASGB im Gesundheitsbezirk Bozen, fest. Der von der Ärztevereinigung ANAAO als Exklusivitätszulage geforderte monatliche Betrag von bis zu 1.300,- Euro mache mehr aus als das Monatsgehalt eines Arbeiters und sei nicht nur deshalb eine Provokation gegenüber der Arbeitnehmerschaft.
Nachdem die Ärzte in Südtirol bereits bisher - auch wegen ihrer exklusiven Tätigkeit für den Südtiroler Sanitätsbetrieb - wesentlich mehr verdient haben als ihre Kollegen im restlichen Staatsgebiet, sei laut ASGB-Gesundheitsdienst keine weitere Zulage gerechtfertigt. Deshalb fordert der ASGB-Gesundheitsdienst die Landesregierung auf, nicht auf die wirtschaftlichen Forderungen der ANAAO im Zusammenhang mit der freiberuflichen Tätigkeit einzugehen und diese mit den gegenwärtigen Ärztegehältern als erfüllt zu betrachten. Andernfalls könnten die Bediensteten nicht nachvollziehen, warum sich das Land bei der vergleichsweise geringen Forderung von 100,- Euro als Lohnerhöhung für die Krankenpfleger/innen sowie für das REHA- und sanitätstechnische Personal im Rahmen des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages quer stellt. „In Zeiten, wo viel über den Abbau von Privilegien und über soziale Gerechtigkeit geredet wird, wäre es ein falsches Zeichen, wenn die Landesregierung den Ärzten in diesem Punkt nachgeben würde", so Dorigoni weiter.
Durch diese Diskussion entstehe der Eindruck, dass ein Sanitätsbetrieb nur wegen der Tätigkeit der Ärzte funktioniere. Das Ziel der ANAAO, fleißigere Ärzte des öffentlichen Sanitätsbetriebes höher zu entlohnen als weniger engagierte, sei zwar zu begrüßen, allerdings gäbe es hierfür andere Methoden als die freiberufliche Tätigkeit, welche der ASGB-Gesundheitsdienst auch weiterhin grundsätzlich ablehnt.