Medien

Betriebsratswahlen bei Rotolongo

Kürzlich fanden beim grafischen Betrieb Rotolongo Betriebsratswahlen statt. Zur Zeit besteht die Belegschaft zu ungefähr achtzig Prozent aus italienischsprachigen und zwanzig Prozent aus deutschsprachigen Mitarbeitern. Unsere Ausdauer hat sich gelohnt. Wir haben nicht große Worte gesprochen sondern zusammen mit unserem Kandidat ein Programm ausgearbeitet, das wir bei der Direktion der Firma Rotolongo auch durchsetzen möchten. Unsere Mitglieder haben unsere Arbeit anerkannt und unserem Kandidaten Armin Roner das Vertrauen ausgesprochen. Wir wünschen ihm alles Gute und viel Erfolg bei den zukünftigen Verhandlungen mit der Firmenleitung im Interesse der ganzen Belegschaft.

Handel

Feiertagsarbeit im Dezember

Für die Beschäftigten der Handelsbetriebe, welche im Dezember an den vorgesehenen Sonntagen und am 8. Dezember arbeiten, gelten folgende Bestimmungen:
Die Arbeitsleistung, die an dem als wöchentlicher Ruhetag vorgesehenen Goldenen Sonntag und am Silbernen Sonntag und am 8. Dezember erbracht wird, muss mit 95 Prozent vergütet werden; zusätzlich besteht für die beiden Sonntage Anspruch auf einen Ersatzruhetag unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für die am 8. Dezember erbrachte Arbeitsleistung wird hingegen eine höhere Anzahl von bezahlten Freistellungen gewährt.
Etwaige andere Arbeitsleistungen an Sonn- und/oder Feiertagen während des Jahres werden mit einem Aufschlag von 50 Prozent auf den Stundensatz vergütet. Der Ersatzruhetag muss innerhalb der gesetzlichen Fristen in Anspruch genommen werden. Für Arbeitnehmer, bei denen die Arbeit an Sonn- und Feiertagen der normalen Wochenarbeitszeit entspricht, da als wöchentlicher Ruhetag ein anderer Tag vorgesehen ist, gilt ein Aufschlag von 30 Prozent.