Aktuell

Jetzt entscheiden die BürgerInnen über ihr Kontrollinstrument, das Referendum

Dieses ist das entscheidende Element einer Demokratie der BürgerInnen. Und wie geht es dann weiter?
Am 11. Juni hat die Landtagsmehrheit, völlig unvorhersehbar, das Gesetz beschlossen, mit dem sie
das Referendum abschaffen will,
auch die unabhängige Redaktion für das Abstimmungsheft mit dem 5 zu 1 von SVP Mandataren besetzten Landtagspräsidium ersetzen und
den BürgerInnen die Möglichkeit nehmen will, selbst ausgeloste Bürgerräte einzuberufen.
Als wir uns entschieden haben, gegen dieses Gesetz das Referendum zu ergreifen, haben wir nicht gewusst, ob die BürgerInnen in einer von der Pandemie bestimmten Situa­tion bereit sind, sich mit einer solchen Sache zu befassen, sich für eine Unterschrift zur Unterstützung einer Volksabstimmung zum Gang in die Gemeinde bewegen lassen.
Diese Unsicherheit hat uns angetrieben in den Sommermonaten und äußerstes von uns verlangt. Ja, die Menschen in unserem Land sind bereit, sich für die Demokratie zu wehren, und so sind wir zuletzt weit über unser Ziel hinausgeschossen. Nicht zu glauben, dass in kaum mehr als einem Monat 16.500 BürgerInnen – diese Menschen muss man, einen jeden einzeln, sich vor dem inneren Auge gegenwärtig machen - unterschrieben haben, unter Bedingungen, die noch nie so schwierig und einschränkend waren. Mit dieser Bestätigung und Sicherheit haben wir eine neue Grundlage für den weiteren Weg zu einer wirklichen Bürgerdemokratie in unserem Land. Mit ihr sollen die BürgerInnen ihre Entscheidungsmacht nicht nur in Wahlen ausüben und zugleich abgeben müssen, sondern sie auch selber ausüben können. In wichtigen und entscheidenden Fragen wie z.B. der Verteilungsgerechtigkeit und der Arbeit, die im Zentrum der notwendigen Antworten auf die Klimakatastrophe stehen, sollen die notwendigen Maßnahmen parteiunabhängig und sachlich erarbeitet und direktdemokratisch entschieden werden.
Ob wir weiter daran arbeiten können, indem wir uns direkt an die BürgerInnen wenden und sie entscheiden lassen können, wird, wenn diese Zeilen gedruckt sind, vom Landesgericht entschieden worden sein: Dort haben wir gegen die Unzulässigkeitserklärung der Kommission der Landesverwaltung zu den vor einem Jahr eingebrachten zwei Volksinitiativen Einspruch erhoben. Dabei geht es um die Einführung des Großen Landesbürgerrates ausgeloster BürgerInnen und um eine Verbesserung der Regeln zur Unterstützung direktdemokratischer Initiativen, vor allem um die Einführung der Online-Unterschriftensammlung, so wie sie auf gesamtstaatlicher Ebene jetzt anwendbar ist.
Mit der wahrscheinlichen Freigabe der Volksinitiative zum Großen Landesbürgerrat würde etwas vom Notwendigsten möglich: Ein verbindlich vorgesehener ausgeloster Klimabürgerrat, der in intensiver Zusammenarbeit mit interessierten BürgerInnen und ihren Organisationen und mit einer möglichst breit gefächerten Information durch selbst ausgewählte Fachleute, einen Katalog von Maßnahmen ausarbeitet, mit deren Umsetzung Hoffnung bestünde, die schon in den 90er-Jahren von der Umweltbewegung geforderte ökologische Wende einzuleiten. Die Möglichkeit der direktdemokratischen Initiative würde in der Folge garantieren, dass das Ergebnis dieses Klimarates von der politischen Vertretung ernst genommen werden muss und dass es notfalls als Volksinitiative zur Volksabstimmung gebracht wird.
So wichtig ist eine Bürgerdemokratie! Und damit es ein gutes Zusammenspiel mit der parlamentarischen gibt, ist diese von Grund auf direktdemokratisch zu reformieren.
Das gilt es mit dem Referendum zu schützen:
Es verlangt die Zusammenarbeit der politischen Vertreter und dieser mit uns BürgerInnen;
Es stellt sicher, dass nur gilt, was auch wirklich von einer Mehrheit in der Bevölkerung mitgetragen wird;
Es wirkt dahin, dass nicht nur eine politische Mehrheit regiert, die 35 Prozent der Wahlberechtigten vertritt. Mit ihm müssen auch die Argumente der politischen Minderheit berücksichtigt werden. Auf diese Weise kann sich ein viel größerer Teil der Bevölkerungen mit den politischen Entscheidungen identifizieren;
Das alles bewirkt das Referendum schon allein damit, dass es existiert und ohne dass es angewandt werden muss;
Es verpflichtet zum Hinhören, zum Ernstnehmen anderer, zum Dialog und zur Suche nach Konsens;
Es ist der erste und entscheidende Schritt von einer Parteien- zu einer Bürgerdemokratie.

Aktuell

Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz und im Privatleben immer noch weitverbreitet!

Die Beteiligten an der Videoaufzeichnung gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, von links nach rechts: Karin Wellenzohn, Tony Tschenett, Sabine Giuntini und Brigitte Hofer
25. November – Tag gegen Gewalt an Frauen
NEIN zu Gewalt an Frauen und Mädchen!
NEIN zu Gewalt am Arbeitsplatz und Privatleben!
Der „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen“ am 25. November erinnert uns daran, dass Gewalt gegen Frauen jeden Tag stattfindet - in allen Ländern, allen Kulturen und auch bei uns. Gewalt finden wir zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit oder im Internet. Es gibt eine strukturelle und eine körperliche Gewalt.
Laut ISTAT sind es eine Million und 404.000 Frauen die in ihrem Arbeitsleben Gewalt am Arbeitsplatz erlebt haben. Viele betroffene Frauen schweigen aus den unterschiedlichsten Gründen, anstatt zu handeln. Die Gründe dafür sind hauptsächlich, dass kein Vertrauen in die Institutionen besteht und die Angst auf eventuelle Reaktionen der Arbeitskollegen oder Vorgesetzten oft abschreckend wirkt. Der Gewaltbogen spannt sich von verbaler Gewalt über Ausgrenzung und Mobbing bis hin zur sexuellen Belästigung und zu physischen Übergriffen. Frauen erleben Gewalt in verstärkter Form, weil sie öfters in unteren Hierarchieebenen arbeiten, in denen es weniger Mitsprache gibt und starke Machtverhältnisse bestehen. Weiteres kommt sexuelle Belästigung bei Frauen weit öfter vor, als bei Männern. Auch Mobbing wird verstärkt gegenüber Frauen angewendet.
Krankenstände wegen Diskriminierung und Gewalt nehmen nach wie vor zu! Aber auch hier schweigen die betroffenen Frauen oft. Es gilt, die Frauen zu unterstützen und zu ermutigen Gewalt anzuzeigen und zu handeln. Dazu gibt es eine gute Nachricht: Seit 21.06.2021 gibt es ein Anti-Mobbinggesetz, welches Mobbing-Opfer schützt und welches Betroffenen die Möglichkeit gibt, spezifisch zu handeln.
Der ASGB will auch medial ein Zeichen gegen Gewalt setzen und ist dem Aufruf der Gleichstellungsrätin Michela Morandini, im Rahmen einer Werbekampagne gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, ein kurzes Video aufzuzeichnen, gerne nachgekommen.
Der ASGB unterstützt alle Mitglieder, die Gewalt am Arbeitsplatz erfahren, und ermutigt Betroffene, sich an unsere Büros zu wenden, damit dagegengehandelt werden kann.
Weiteres fordert der ASGB die Landespolitik auf, alle Mittel bereit zu stellen damit Frauen gezielt informiert und unterstützt werden können.