Verbrauchertelegramm
Rücktritt bei Onlinekäufen

Ist ein solcher auch vor Lieferung der Ware möglich?

Frau L. hatte online einen Tisch und vier Stühle gekauft und per Kreditkarte bezahlt. Die Möbel sollten eine Woche später beim pick-up Point in Meran abholbereit sein. Dort fand sich dann aber keine Spur der Möbel. Frau L. kontaktierte mehrmals das Unternehmen, erhielt aber keine wirkliche Auskunft: die Lieferung blieb verschollen. Verärgert machte Frau L. von ihrem Rücktrittsrecht bei Onlinekäufen Gebrauch und verlangte die Rückerstattung des Geldes.
Das Möbelhaus wollte aber den Rücktritt nicht akzeptieren, und zwar mit der Begründung, dieser könne erst in den 14 Tagen nach Lieferung der Ware erfolgen – keinesfalls vor Lieferung der Ware. Frau L. wandte sich an die VZS, welche dem Möbelhaus eine Reklamation zukommen lies.
Wir argumentierten: Im Gesetz stehe zwar effektiv „Rücktritt ab Lieferung“, aber die Absicht des Gesetzgebers sei hier, dass die Kund*innen aus diesen Verträgen aussteigen können; auch sei die Vertragsauflösung, immer laut Verbraucherschutzkodex, der letztendliche Schutzmechanismus bei verspäteter Lieferung. Drei Tage später erhielt Frau L. endlich ihr Geld rückerstattet.

Gastgewerbe


Gesundheitsfonds für Beschäftigte im Südtiroler Tourismus gegründet

Die Fachgewerkschaft ASGB-Handel/Gastgewerbe hat zusammen mit den anderen lokalen Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband HGV in Zusammenarbeit mit Mutual Help den Gesundheitsfonds mySanitour+ für die Beschäftigten im Südtiroler Tourismus gegründet. Damit soll auch die Attraktivität des Tourismussektors als Arbeitgeber gesteigert werden.
Für den ASGB ist Alex Piras Mitglied des Vorstandes des Gesundheitsfonds

Mit mySanitour+ gibt es nun auch im Tourismussektor einen Gesundheitsfonds für Beschäftigte in Südtirols Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben. Der Grundstein dafür wurde bereits im Landeszusatzabkommen für den Tourismus im Jahr 2019 gelegt. Allerdings wurde die Gründung des Fonds durch die Corona-Pandemie verzögert und von dringlichen Themen wie die Verlängerung der Lohnausgleichskasse und des Arbeitslosengeldes zunächst in den Hintergrund gedrängt. Nach monatelangen Verhandlungen einigten sich nun die Sozialpartner auf die konkrete Umsetzung.
Sowohl die Fachgewerkschaften als auch der HGV sind sich einig, dass die Attraktivität des Tourismus als Arbeitgeber gesteigert werden muss. Mit dem neu eingerichteten Gesundheitsfonds konnte für die Beschäftigten der Hotel- und Gastronomiebetriebe in Südtirol ein Instrument geschaffen werden, um ihnen interessante Zusatzleistungen im Bereich Gesundheit und Vorsorge zu bieten. Ein besonderes Anliegen der Fondsgründer war es, dass auch die saisonal beschäftigten Mitarbeiter im Tourismus mit mySanitour+ die Möglichkeit der Gesundheitsvorsorge erhalten, da in Südtirols Tourismus vorwiegend Beschäftigte mit Saisonvertrag tätig sind. Die Erfahrungen in anderen Sektoren zeigen, dass der ergänzende Gesundheitsfonds von den Beschäftigten geschätzt und genutzt wird und auch ausschlaggebend für die Berufswahl sein kann.
Bei der ersten Vorstandssitzung des Gesundheitsfonds wurde für die erste Dreijahresperiode Walter Largher (UILTuCS TAAS) zum Präsidenten und Klaus Berger (HGV) zum Vizepräsidenten von mySanitour+ gewählt. Für den ASGB ist Alex Piras im Vorstand vertreten. Der Gesundheitsfonds gilt für alle Beschäftigten im Südtiroler Tourismussektor (Beherbergungs- und Nichtbeherbergungsbetriebe) mit unbefristetem und befristetem Arbeitsvertrag. Die Einzahlungen in den Fonds mySanitour+ gehen gänzlich zu Lasten des Arbeitgebers. Die Leistungen für die Beschäftigten können ab 2022 in Anspruch genommen werden. Die Modalitäten für die Antragstellung werden noch zeitgerecht mitgeteilt.
In Zusammenarbeit mit dem lokalen Partner Mutual Help ist es gelungen, ein attraktives Leistungspaket für Beschäftigte mit befristetem und unbefristetem Arbeitsvertrag zu erstellen. Es beinhaltet Facharztuntersuchungen im öffentlichen und privaten Gesundheitssektor, Diagnostik und Laboruntersuchungen, Zahnheilkunde, Krankentransport, chirurgische Eingriffe, Tagegeld bei onkologischen Behandlungen, Sehhilfen und Prothesen, Analysen, Diagnostik und Untersuchungen in der Schwangerschaft, finanzielle Unterstützung bei Hauskrankenpflege oder im Falle von Erwerbsunfähigkeit bzw. Todesfall. Zudem können spezielle Leistungen des nationalen Gesundheitsfonds im Tourismussektor (FAST) in Anspruch genommen werden.
Das Haushaltsgesetz des Landes Südtirol schafft zudem einen Anreiz dafür, dass die Betriebe die kollektivvertraglichen Verpflichtungen zur Einzahlung in den Gesundheitsfonds erfüllen: Betriebe, welche die Beiträge in den Gesundheitsfonds einzahlen, kommen in den Genuss des reduzierten IRAP-Satzes. Auf jene Betriebe, welche diese nicht erfüllen, wird hingegen der IRAP-Höchstsatz angewandt.