Gastgewerbe


Gesundheitsfonds für Beschäftigte im Südtiroler Tourismus gegründet

Die Fachgewerkschaft ASGB-Handel/Gastgewerbe hat zusammen mit den anderen lokalen Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband HGV in Zusammenarbeit mit Mutual Help den Gesundheitsfonds mySanitour+ für die Beschäftigten im Südtiroler Tourismus gegründet. Damit soll auch die Attraktivität des Tourismussektors als Arbeitgeber gesteigert werden.
Für den ASGB ist Alex Piras Mitglied des Vorstandes des Gesundheitsfonds

Mit mySanitour+ gibt es nun auch im Tourismussektor einen Gesundheitsfonds für Beschäftigte in Südtirols Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben. Der Grundstein dafür wurde bereits im Landeszusatzabkommen für den Tourismus im Jahr 2019 gelegt. Allerdings wurde die Gründung des Fonds durch die Corona-Pandemie verzögert und von dringlichen Themen wie die Verlängerung der Lohnausgleichskasse und des Arbeitslosengeldes zunächst in den Hintergrund gedrängt. Nach monatelangen Verhandlungen einigten sich nun die Sozialpartner auf die konkrete Umsetzung.
Sowohl die Fachgewerkschaften als auch der HGV sind sich einig, dass die Attraktivität des Tourismus als Arbeitgeber gesteigert werden muss. Mit dem neu eingerichteten Gesundheitsfonds konnte für die Beschäftigten der Hotel- und Gastronomiebetriebe in Südtirol ein Instrument geschaffen werden, um ihnen interessante Zusatzleistungen im Bereich Gesundheit und Vorsorge zu bieten. Ein besonderes Anliegen der Fondsgründer war es, dass auch die saisonal beschäftigten Mitarbeiter im Tourismus mit mySanitour+ die Möglichkeit der Gesundheitsvorsorge erhalten, da in Südtirols Tourismus vorwiegend Beschäftigte mit Saisonvertrag tätig sind. Die Erfahrungen in anderen Sektoren zeigen, dass der ergänzende Gesundheitsfonds von den Beschäftigten geschätzt und genutzt wird und auch ausschlaggebend für die Berufswahl sein kann.
Bei der ersten Vorstandssitzung des Gesundheitsfonds wurde für die erste Dreijahresperiode Walter Largher (UILTuCS TAAS) zum Präsidenten und Klaus Berger (HGV) zum Vizepräsidenten von mySanitour+ gewählt. Für den ASGB ist Alex Piras im Vorstand vertreten. Der Gesundheitsfonds gilt für alle Beschäftigten im Südtiroler Tourismussektor (Beherbergungs- und Nichtbeherbergungsbetriebe) mit unbefristetem und befristetem Arbeitsvertrag. Die Einzahlungen in den Fonds mySanitour+ gehen gänzlich zu Lasten des Arbeitgebers. Die Leistungen für die Beschäftigten können ab 2022 in Anspruch genommen werden. Die Modalitäten für die Antragstellung werden noch zeitgerecht mitgeteilt.
In Zusammenarbeit mit dem lokalen Partner Mutual Help ist es gelungen, ein attraktives Leistungspaket für Beschäftigte mit befristetem und unbefristetem Arbeitsvertrag zu erstellen. Es beinhaltet Facharztuntersuchungen im öffentlichen und privaten Gesundheitssektor, Diagnostik und Laboruntersuchungen, Zahnheilkunde, Krankentransport, chirurgische Eingriffe, Tagegeld bei onkologischen Behandlungen, Sehhilfen und Prothesen, Analysen, Diagnostik und Untersuchungen in der Schwangerschaft, finanzielle Unterstützung bei Hauskrankenpflege oder im Falle von Erwerbsunfähigkeit bzw. Todesfall. Zudem können spezielle Leistungen des nationalen Gesundheitsfonds im Tourismussektor (FAST) in Anspruch genommen werden.
Das Haushaltsgesetz des Landes Südtirol schafft zudem einen Anreiz dafür, dass die Betriebe die kollektivvertraglichen Verpflichtungen zur Einzahlung in den Gesundheitsfonds erfüllen: Betriebe, welche die Beiträge in den Gesundheitsfonds einzahlen, kommen in den Genuss des reduzierten IRAP-Satzes. Auf jene Betriebe, welche diese nicht erfüllen, wird hingegen der IRAP-Höchstsatz angewandt.

ASGB-LANDESBEDIENSTETE


Thema: Landesdienst: Welche Zukunft?

Interview-Ecke: Hier werden in unregelmäßigen Abständen Interviews zu aktuellen Themen wie Politik, Wirtschaft, Soziales und Kultur veröffentlicht. Interview mit Dr. Alexander Steiner, Generaldirektor
Dr. Alexander Steiner, Generaldirektor
ASGB-LB: In nächster Zeit wird der Landesdienst eine entscheidende Pensionierungswelle erfahren. Was sind laut Ihnen in der Ressourcenplanung und Personalpolitik die wichtigsten Schritte, um einen drohenden Personalmangel entgegenzuwirken?
Dr. Steiner: Das stimmt, das durchschnittliche Alter des Landespersonals nimmt konstant zu und lag am 31.12.2020 bei 48,4 Jahren. Dies bedeutet einen Anstieg von fast zwei Jahren seit 2015. Über 1.000 Bedienstete bzw. 28,2 Prozent aller Landesbediensteten sind mindestens 55 Jahre alt; in den nächsten zehn bis 15 Jahren werden also mindestens 1.000 unserer Mitarbeiter der Landeverwaltung in Pension gehen. Im Vergleich dazu sind zum selben Zeitpunkt nur 3,4 Prozent (129 Personen) unter 30 Jahre alt.
Zusammengefasst kann man sagen, dass eine intelligente und gezielte Verknüpfung von Technologie, Controlling, agiler Personalplanung und -organisation erforderlich ist, um dieser Herausforderung gerecht zu werden. Neben einer Stärkung der Strukturen der Landesverwaltung, gilt es vermehrt in diesem Zusammenhang noch mehr auf die Vereinfachung und Standarisierung unserer Verwaltungsabläufe zu setzten, um den Herausforderungen der kommenden Jahre gerecht zu werden.
ASGB-LB: Was glauben Sie muss an der Arbeitsorganisation im Landesdienst geändert werden, damit der Landesdienst als Arbeitsstelle für die neue Generation attraktiv bleibt bzw. wieder wird?
Dr. Steiner: Vor diesem Hintergrund ist es für die Landesverwaltung als größter Arbeitgeber des Landes umso wichtiger, die Trümpfe, die sie hat in den Vordergrund zu stellen und gekonnt auszuspielen; eine hohe Arbeitsplatzsicherheit gehört sicher dazu. Veränderungen in der Organisation und Veränderungen in der Aufgabenzuordnung sind notwendig: es muss ein angemessenes Verhältnis zwischen den Neigungen und Fähigkeiten unserer Mitarbeiter und ihre Zuweisung zu spezifischen Aufgaben angestrebt werden: die Potenziale der Mitarbeiter müssen noch besser erkannt und ausgeschöpft werden.
Neben Fragen der Gehaltshöhe und der sozialen Sicherheit sind das Bewusstsein durch Leistung und Produktivität für die Gesellschaft nützlich sein zu können, die Organisationskultur, die Führungskultur, das Gefühl der Zugehörigkeit und die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten wesentliche Faktoren, die dazu beitragen können den Arbeitgeber Land besonders auszuzeichnen.
Entwicklungen zeigen, dass insbesondere für Arbeitnehmern der jüngeren Generationen die Sinnhaftigkeit ihrer beruflichen Tätigkeit immer wichtiger wird und neue Werte wie Selbstverwirklichung und der Qualitätsanspruch bei der Arbeitsplatzwahl immer relevanter werden und hier haben wir im Gegensatz zu vielen anderen Arbeitgebern den entscheidenden Vorteil, dass wir als Mitarbeiter der Südtiroler Landesverwaltung für ein höheres Gut, für unser Land und unserer Bürger arbeiten dürfen.
Eine große Bedeutung haben auch die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, die Schaffung von territorial verstreuten Arbeitsplätzen für gemeinsames Arbeiten, also Coworking, nicht zuletzt im Hinblick auf eine Verkehrsentlastung der größeren Zentren und der Möglichkeit Arbeits- und Lebenszeiten besser in Einklang zu bringen. Ebenso muss eine größere Aufmerksamkeit für die Frage des Zugangs von Frauen zu qualifizierten Arbeitsplätzen und Führungspositionen gelegt werden.
ASGB-LB: Wie treten Sie dieser Herausforderung entgegen?
Dr. Steiner: Der bereits eingeleitete Prozess der Vereinfachung des Mitarbeiter-Recruiting-Prozesses muss weiter optimiert werden; selbstverständlich entstehen dabei neue Anforderungen an das HR-Management. Aber nicht nur die gesamte Führungsstruktur muss sensibilisiert und geschult werden, sich den rasch wechselnden neuen Anforderungen anzupassen, um flexibel, schnell und agil auf diese Herausforderungen reagieren zu können.
Gezielte interne Kommunikation soll die heutigen Mitarbeiter/innen motivieren, als Botschafter zu agieren. Entsprechende Kampagnen „Du für Südtirol“ zur Mitarbeiteranwerbung wurden bereits gestartet und sind online auf den institutionellen Seiten des Landes und in den sozialen Netzwerken zu sehen.
Selbstverständlich ist die weitere Verbesserung der Effizienz der Verwaltung durch Investition in die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beschleunigung der Digitalisierung und Anpassung der Normen durch eine kontinuierliche und ständige gezielte berufliche Begleitung und, wo erforderlich, Umschulung, unerlässlich, um die gesellschaftlichen Veränderungen und neuen Anforderungen auffangen zu können. Demnach hat die Landesverwaltung diesbezüglich bereits konkrete Schritte gesetzt und engagiert sich auch weiterhin auf vielfältige Weise im allgegenwärtigen Wettbewerb um Mitarbeiter und Nachwuchsführungskräfte.
ASGB-LB: Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Wo steht die Landesverwaltung zurzeit?
Dr. Steiner: Fortschritt und Digitalisierung als große Treiber von Veränderungen haben auch vor den Landesverwaltung nicht Halt gemacht, dies wurde durch die Pandemie noch weiter verstärkt.
Konkret wurden in der Performanceplanung eine Reihe von Zielen festgelegt, die auf die Integration der Informationssysteme und die Vereinfachung der Verfahren abzielen, mit dem ständigen Fokus auf Dienstleistungsinnovation.
Die Landesverwaltung strebt eine kontinuierliche Steigerung der Qualität der eigenen Tätigkeit an, wozu auch eine Straffung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren zählt. Die bisher erfolgten Änderungen haben sich auch zum Ziel gesetzt, diese zu beschleunigen, um den Bedürfnissen der Bürger/innen noch besser und in einem angemessenen Zeitrahmen gerecht zu werden. Die Verkürzung der Verfahrenszeiten ist einer der Eckpfeiler der Verwaltungsvereinfachung, die einen der Schlüsselfaktoren darstellt, der die Qualität der öffentlichen Regulierung beeinflussen und zur Verbesserung der von der Verwaltung für die Bürger erbrachten Dienstleistungen beitragen kann.
ASGB-LB: Was möchten Sie unseren Leser/innen noch mitteilen?
Dr. Steiner: Unser Leitsatz lautet: VVW
Vertrauen: Nach innen und nach Außen, Kontrollen auf das erforderliche zu reduzieren, keine doppelten Kontrollen, klare Verantwortungen mit dazugehörigem Spielraum und Ermessen.
Vereinfachen: Prozesse, Verfahren, Abläufe in Frage stellen, durchleuchten sowie vereinfachen. Dadurch ergeben sich neue Potenziale und neue Ressourcen, dadurch werden Ressourcen frei, die dann anderweitig eingesetzt werden können.
Weglassen: es geht ganz klar darum Prioritäten zu setzten, unnötige Arbeiten weg zu lassen, Ressourcen zu sparen und schneller zu werden.
Dr. Steiner, vielen Dank für das Interview