ASGB-LANDESBEDIENSTETE


Thema: Landesdienst: Welche Zukunft?

Interview-Ecke: Hier werden in unregelmäßigen Abständen Interviews zu aktuellen Themen wie Politik, Wirtschaft, Soziales und Kultur veröffentlicht. Interview mit Dr. Alexander Steiner, Generaldirektor
Dr. Alexander Steiner, Generaldirektor
ASGB-LB: In nächster Zeit wird der Landesdienst eine entscheidende Pensionierungswelle erfahren. Was sind laut Ihnen in der Ressourcenplanung und Personalpolitik die wichtigsten Schritte, um einen drohenden Personalmangel entgegenzuwirken?
Dr. Steiner: Das stimmt, das durchschnittliche Alter des Landespersonals nimmt konstant zu und lag am 31.12.2020 bei 48,4 Jahren. Dies bedeutet einen Anstieg von fast zwei Jahren seit 2015. Über 1.000 Bedienstete bzw. 28,2 Prozent aller Landesbediensteten sind mindestens 55 Jahre alt; in den nächsten zehn bis 15 Jahren werden also mindestens 1.000 unserer Mitarbeiter der Landeverwaltung in Pension gehen. Im Vergleich dazu sind zum selben Zeitpunkt nur 3,4 Prozent (129 Personen) unter 30 Jahre alt.
Zusammengefasst kann man sagen, dass eine intelligente und gezielte Verknüpfung von Technologie, Controlling, agiler Personalplanung und -organisation erforderlich ist, um dieser Herausforderung gerecht zu werden. Neben einer Stärkung der Strukturen der Landesverwaltung, gilt es vermehrt in diesem Zusammenhang noch mehr auf die Vereinfachung und Standarisierung unserer Verwaltungsabläufe zu setzten, um den Herausforderungen der kommenden Jahre gerecht zu werden.
ASGB-LB: Was glauben Sie muss an der Arbeitsorganisation im Landesdienst geändert werden, damit der Landesdienst als Arbeitsstelle für die neue Generation attraktiv bleibt bzw. wieder wird?
Dr. Steiner: Vor diesem Hintergrund ist es für die Landesverwaltung als größter Arbeitgeber des Landes umso wichtiger, die Trümpfe, die sie hat in den Vordergrund zu stellen und gekonnt auszuspielen; eine hohe Arbeitsplatzsicherheit gehört sicher dazu. Veränderungen in der Organisation und Veränderungen in der Aufgabenzuordnung sind notwendig: es muss ein angemessenes Verhältnis zwischen den Neigungen und Fähigkeiten unserer Mitarbeiter und ihre Zuweisung zu spezifischen Aufgaben angestrebt werden: die Potenziale der Mitarbeiter müssen noch besser erkannt und ausgeschöpft werden.
Neben Fragen der Gehaltshöhe und der sozialen Sicherheit sind das Bewusstsein durch Leistung und Produktivität für die Gesellschaft nützlich sein zu können, die Organisationskultur, die Führungskultur, das Gefühl der Zugehörigkeit und die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten wesentliche Faktoren, die dazu beitragen können den Arbeitgeber Land besonders auszuzeichnen.
Entwicklungen zeigen, dass insbesondere für Arbeitnehmern der jüngeren Generationen die Sinnhaftigkeit ihrer beruflichen Tätigkeit immer wichtiger wird und neue Werte wie Selbstverwirklichung und der Qualitätsanspruch bei der Arbeitsplatzwahl immer relevanter werden und hier haben wir im Gegensatz zu vielen anderen Arbeitgebern den entscheidenden Vorteil, dass wir als Mitarbeiter der Südtiroler Landesverwaltung für ein höheres Gut, für unser Land und unserer Bürger arbeiten dürfen.
Eine große Bedeutung haben auch die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, die Schaffung von territorial verstreuten Arbeitsplätzen für gemeinsames Arbeiten, also Coworking, nicht zuletzt im Hinblick auf eine Verkehrsentlastung der größeren Zentren und der Möglichkeit Arbeits- und Lebenszeiten besser in Einklang zu bringen. Ebenso muss eine größere Aufmerksamkeit für die Frage des Zugangs von Frauen zu qualifizierten Arbeitsplätzen und Führungspositionen gelegt werden.
ASGB-LB: Wie treten Sie dieser Herausforderung entgegen?
Dr. Steiner: Der bereits eingeleitete Prozess der Vereinfachung des Mitarbeiter-Recruiting-Prozesses muss weiter optimiert werden; selbstverständlich entstehen dabei neue Anforderungen an das HR-Management. Aber nicht nur die gesamte Führungsstruktur muss sensibilisiert und geschult werden, sich den rasch wechselnden neuen Anforderungen anzupassen, um flexibel, schnell und agil auf diese Herausforderungen reagieren zu können.
Gezielte interne Kommunikation soll die heutigen Mitarbeiter/innen motivieren, als Botschafter zu agieren. Entsprechende Kampagnen „Du für Südtirol“ zur Mitarbeiteranwerbung wurden bereits gestartet und sind online auf den institutionellen Seiten des Landes und in den sozialen Netzwerken zu sehen.
Selbstverständlich ist die weitere Verbesserung der Effizienz der Verwaltung durch Investition in die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beschleunigung der Digitalisierung und Anpassung der Normen durch eine kontinuierliche und ständige gezielte berufliche Begleitung und, wo erforderlich, Umschulung, unerlässlich, um die gesellschaftlichen Veränderungen und neuen Anforderungen auffangen zu können. Demnach hat die Landesverwaltung diesbezüglich bereits konkrete Schritte gesetzt und engagiert sich auch weiterhin auf vielfältige Weise im allgegenwärtigen Wettbewerb um Mitarbeiter und Nachwuchsführungskräfte.
ASGB-LB: Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Wo steht die Landesverwaltung zurzeit?
Dr. Steiner: Fortschritt und Digitalisierung als große Treiber von Veränderungen haben auch vor den Landesverwaltung nicht Halt gemacht, dies wurde durch die Pandemie noch weiter verstärkt.
Konkret wurden in der Performanceplanung eine Reihe von Zielen festgelegt, die auf die Integration der Informationssysteme und die Vereinfachung der Verfahren abzielen, mit dem ständigen Fokus auf Dienstleistungsinnovation.
Die Landesverwaltung strebt eine kontinuierliche Steigerung der Qualität der eigenen Tätigkeit an, wozu auch eine Straffung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren zählt. Die bisher erfolgten Änderungen haben sich auch zum Ziel gesetzt, diese zu beschleunigen, um den Bedürfnissen der Bürger/innen noch besser und in einem angemessenen Zeitrahmen gerecht zu werden. Die Verkürzung der Verfahrenszeiten ist einer der Eckpfeiler der Verwaltungsvereinfachung, die einen der Schlüsselfaktoren darstellt, der die Qualität der öffentlichen Regulierung beeinflussen und zur Verbesserung der von der Verwaltung für die Bürger erbrachten Dienstleistungen beitragen kann.
ASGB-LB: Was möchten Sie unseren Leser/innen noch mitteilen?
Dr. Steiner: Unser Leitsatz lautet: VVW
Vertrauen: Nach innen und nach Außen, Kontrollen auf das erforderliche zu reduzieren, keine doppelten Kontrollen, klare Verantwortungen mit dazugehörigem Spielraum und Ermessen.
Vereinfachen: Prozesse, Verfahren, Abläufe in Frage stellen, durchleuchten sowie vereinfachen. Dadurch ergeben sich neue Potenziale und neue Ressourcen, dadurch werden Ressourcen frei, die dann anderweitig eingesetzt werden können.
Weglassen: es geht ganz klar darum Prioritäten zu setzten, unnötige Arbeiten weg zu lassen, Ressourcen zu sparen und schneller zu werden.
Dr. Steiner, vielen Dank für das Interview

SSG


Gerichtsurteil bestätigt Erfolg der SSG

Mit großer Freude haben wir von dem neuerlichen Urteil am Landesgericht Bozen – Sektion für Arbeitsstreitigkeiten - respektive der Anerkennung der außerplanmäßigen Dienste (anni preruolo) sowie die damit verbundene korrekte Gehaltseinstufung einer Südtiroler Lehrperson erfahren.
Damit reiht sich der aktuelle Entscheid an den ersten Südtiroler Präzedenzfall vom Oktober 2020, den wir für eine unserer Lehrpersonen gewonnen haben. Dieses gegenwärtige Urteil ist für uns als SSG von besonderer Bedeutung, weil wir im Moment rund 60 Fälle vorliegen haben, welche entweder auf deren Rekursberechtigung überprüft werden oder aber bereits als Rekursantrag beim Landesgericht hinterlegt worden sind.
Nach dem Abschluss des Berufsbildungs- und Probejahrs sind Lehrpersonen angehalten, um die sogenannte „ricostruzione di carriera“ anzusuchen. Dabei wird von der jeweiligen Bildungsdirektion ein personalisiertes Dekret verfasst, auf dem sämtliche anrechenbare Unterrichtszeiten kategorisiert gelistet werden.
Laut der aktuellen Gesetzeslage werden sämtliche außerplanmäßigen Dienste wie folgt gewertet:


Schauen wir uns nun ein konkretes Beispiel an. Nehmen wir den Fall einer Lehrperson, welche insgesamt zehn Jahre an Unterrichtstätigkeit mit sämtlichen geforderten Voraussetzungen vor der Stammrolle vorweisen kann.
In einem ersten Schritt werden die zehn Jahre wie folgt aufgesplittet:


In einem zweiten Moment werden die übriggebliebenen sechs Jahre gedrittelt:


Obwohl diese Lehrperson nun de facto zehn Jahre Dienst mit gültigem Studientitel geleistet hat und somit in die Gehaltsposition 9-14 eingestuft werden müsste, scheinen bei ihr laut der geltenden Berechnungsweise aktuell nur acht Jahre auf. Warum dies?
Zur kurzen Wiederholung: die ersten vier Jahre zählen voll und dazu werden noch die 2/3 der restlichen Zeiträume – in unserem Beispiel sind dies weitere vier Jahre - addiert. Somit befindet sich die Lehrperson trotz ihrer zehn Dienstjahre mit allen Voraussetzungen noch immer in der Gehaltsposition 0-8. Dies bringt natürlich ein geringeres Einkommen und eine spätere Einstufung in die Eingliederung der Gehaltsposition 9-14 mit sich.
Dieser Umstand und die hier zugrundeliegende Berechnungsweise stellen für uns schon lange eine deutliche Benachteiligung der Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsvertrag dar. Die geleisteten Dienste vor und nach der Stammrolle sind prinzipiell gleichwertig einzustufen. Mit derselben Einstellung legten einzelne Lehrpersonen anderer Regionen ebenfalls Rekurs bei den jeweiligen Gerichten ein. Es hat dabei unterschiedliche Urteilssprüche gegeben. Erst durch das Urteil der Richter des Kassationsgerichtshofes wurde Klarheit geschaffen und auf Grund dessen haben wir schließlich unseren, bereits 2017 deponierten Rekurs, klar gewonnen.
Rekurrieren können all jene Lehrpersonen, welche sich in der bestätigten Stammrolle befinden und das Einstufungsdekret der Verwaltung erhalten haben. Es ist selbsterklärend, dass diese Lehrkräfte auch mehr als vier Jahre außerpanmäßigen Dienst vorweisen müssen. Andernfalls besteht keine konkrete Schlechterstellung.
Für weitere Auskünfte stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Es ist erfahrungsgemäß sinnvoll, die wichtigsten Eckdaten und/oder Dokumente griffbereit zu haben: Dekret der Bildungsdirektion, Dienstzeugnis und einen aktuellen Lohnstreifen. Gerne sehen wir uns den konkreten Fall in einem Erstgespräch oder durch Zusendung per E-Mail an.