Verbrauchertelegramm
Lebensmittelkennzeichnung
Seit 1. Juli wissen wir EuropäerInnen was es heißt, wenn ein Lebensmittel „fettarm", „zuckerfrei", „leicht" oder „reich an Omega-3-Fettsäuren" ist. Gängige Werbesprüche können nicht mehr so locker geklopft, sondern müssen wissenschaftlich belegt werden. So sieht es eine EU-Verordnung vor.