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Arbeitseintritt erst mit 16 Jahren

Am 1. September 2007 trat eine Neuregelung auf dem italienischen Arbeitsmarkt in Kraft: Jugendliche dürfen ab diesem Zeitpunkt erst mit 16 Jahren einen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Bei den Lehrlingsverträgen konnte für Südtirol hingegen eine Ausnahme erwirkt werden. Diese dürfen wie bisher bereits mit 15 Jahren abgeschlossen werden. Ebenso kann ein Betriebspraktikum schon mit 15 Jahren absolviert werden.

Verbrauchertelegramm

Radarfallen sind falscher Ansatz

Die Verbraucherzentrale nimmt Raser nicht in Schutz, sondern fordert effizientere Strafen. Bei sehr schweren Übertretungen müsste die Fahrerlaubnis definitiv entzogen, Nachschulung und Verkehrserziehung verpflichtend besucht, sowie Sozialarbeit geleistet werden. Mit dem derzeitigen System der hohen Strafen und des durch Zusatzstrafe vermeidbaren Punkteabzugs vom Führerschein bekämpfe man das Übel nicht, sondern fülle lediglich leere Gemeindekassen.