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Arbeitseintritt erst mit 16 Jahren
Am 1. September 2007 trat eine Neuregelung auf dem italienischen Arbeitsmarkt in Kraft: Jugendliche dürfen ab diesem Zeitpunkt erst mit 16 Jahren einen Arbeitsvertrag unterzeichnen. Bei den Lehrlingsverträgen konnte für Südtirol hingegen eine Ausnahme erwirkt werden. Diese dürfen wie bisher bereits mit 15 Jahren abgeschlossen werden. Ebenso kann ein Betriebspraktikum schon mit 15 Jahren absolviert werden.