SBR
Achtung! Neuer Service!

Beratung für Mitglieder im öffentlichen Dienst (Personal des bereichsübergreifenden Vertrages, Schulpersonal, Führungskräfte)

Wir teilen mit, dass Frau Irene Tappeiner in allen Pensions- und sozialrechtlichen Angelegenheiten (Zusammenlegungen, Rückkäufe usw.) an folgenden Terminen in unseren Bezirksbüros zur Verfügung steht.

Dienstleistungen

Finanzgesetz 2007

Einige Punkte im Finanzgesetz 2007 wurden erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Rundschreiben unter anderem der Agentur der Einnahmen genauer definiert. Auszugsweise bringen wir hier nochmals die wichtigsten Bestimmungen:
Austausch Kühlschrank/Kühltruhe
Es kann sich um einen Kühlschrank, eine Kühltruhe oder ein kombiniertes Gerät handeln. Wird ein neues Gerät gekauft, können bis zu 20 Prozent und maximal 200 Euro bei der Steuererklärung für das Jahr 2007 in Abzug gebracht werden. Es muss eine Rechnung für den Kauf ausgestellt werden und das Gerät muss eine Energieklasse nicht unter A+ aufweisen, weiters muss das alte Gerät nachweislich fachgerecht entsorgt worden sein. Dies kann auch anhand einer Selbsterklärung mit Angabe der entsorgenden Firma erkärt werden.
Medikamente
Medikamente, welche bis 30. Juni 2007 in der Apotheke gekauft wurden, unterliegen noch den alten Bestimmungen, was die Abschreibbarkeit betrifft:
Entweder es wird das Rezept zusammen mit dem Kassenbeleg vorgewiesen oder es besteht die Möglichkeit, eine Ersatzerklärung des Notarietätsaktes abzufassen und die Kassenbelege diesem beizulegen.
Ab 1.Juli 2007 gilt folgende Regelung: Auf dem Kassenbeleg muss die Steuernummer desjenigen angegeben werden, welcher das Medikament einnimmt. Außerdem muss auf dem Beleg die genaue Bezeichnung und die Anzahl der Medikamente angegeben sein.
Sportvereine
Abschreibbar ist die Einschreibegebühr für Kinder und Jugendliche im Alter von fünf bis 18 Jahren für den Beitritt bzw. Besuch von Spotvereinen, Turnhallen oder Schwimmbädern zur Ausübung einer Amateursportdisziplin. Maximaler Abschreibbetrag: 210 Euro.
Mieten von Studentenwohnungen
Bis zu einem Höchsbetrag von 2.633 Euro können Mietausgaben für Studentenwohnungen abgeschrieben werden. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss des Mietvertrages gemäß G. 431/98. Weiters muss die Gemeinde in der sich die Mietwohnung befindet, mindestens 100 km vom Wohnort des Studenten entfernt sein und sich auf jeden Fall in einer anderen Provinz befinden. Die Wohnung muss in der selben oder angrenzenden Gemeinde der Universität liegen.