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Erneuerung des Familiengeldes von Region und Land

Ab 1. September 2007 bis 31. Dezember 2007 kann das regionale Familiengeld und das Kindergeld des Landes ( 80 Euro pro Kind bis zu drei Jahre) für das Bezugsjahr 2008 erneuert werden. Hierfür sind folgende Unteralgen erforderlich:
> Familieneinkommen des Jahres 2006 (CUD, 730, UNICO)
> Vermögensstand zum 31. Dezember 2006
> Aktueller Familienbogen
> Kopie der Identitätskarte des Antragstellers
> ABI,CAB, Kontonummer und neu: IBAN
Das Gesuch kann beim Patronat des ASGB eingereicht werden.

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Achtung! Neuer Service!

Beratung für Mitglieder im öffentlichen Dienst (Personal des bereichsübergreifenden Vertrages, Schulpersonal, Führungskräfte)

Wir teilen mit, dass Frau Irene Tappeiner in allen Pensions- und sozialrechtlichen Angelegenheiten (Zusammenlegungen, Rückkäufe usw.) an folgenden Terminen in unseren Bezirksbüros zur Verfügung steht.