Landesbedienstete

Haftpflichtversicherung gegen Berufsrisiko

Nun können alle Asgb-Mitglieder, welche im öffentlichen Dienst arbeiten, unabhängig von ihrer Funktion und von ihrem Berufsbild, sich gegen Schadensersatzleistungen wegen grob fahrlässiger Verurteilung bei der Ausübung ihrer Berufstätigkeit versichern. Diese Versicherungspolizze wurde mit der Tiroler Versicherung abgeschlossen und enthält folgenden Schutz:
Schadensersatzverpflichtung gegenüber Dritten aufgrund von Personen- oder Sachschaden sowie abgeleiteter Vermögensschaden infolge eines Personen- oder Sachschadens, welche grob fahrlässig verursacht werden. Die Deckung beträgt 1.500.000 Euro.
Um in den Genuss dieser Haftpflichtversicherung zu kommen, genügt folgendes:
Du bist Asgb-Mitglied und arbeitest beim Land, in der Gemeinde, Bezirksgemeinschaft oder Altersheim, bei der Sanität oder Wohnbauinstitut und möchtest dich für dein Berufsrisiko hinsichtlich Personen- und Sachschaden versichern, so fülle die Beitrittserklärung (im Büro der Fachgewerkschaft Landesbedienstete erhältlich oder über die Homepage vom Asgb-Fachgewerkschaft Landesbedienstete herunterzuladen) aus und zahle den entsprechenden Betrag auf das folgende Konto ein:
ASGB Landesbedienstete - Raiffeisen Landesbank Südtirol AG Laurinstraße 1 Bozen
Kontonummer EUR
03/ 00/ 03. 117-8 CIN V
ABI 03493
CAB 11600
Diese Sammelpolizze ist in Form eines Jahresvertrages abgeschlossen. Er beginnt am 01.09.2007 und endet automatisch am 01.09.2008. Es stehen aber mehrere Einstiegsfenster zur Verfügung:
Einzahlung vom
- Ab 01.09.2007 60 Euro / pro Person gültig bis 01.09.08
- Ab 01.12.2007 45 Euro / pro Person gültig bis 01.09.08
- Ab 01.03.2008 30 Euro / pro Person gültig bis 01.09.08
- Ab 01.06.2008 15 Euro / pro Person gültig bis 01.09.08
Wichtig: Die Deckung beginnt mit 0,00 Uhr des Folgetages, nachdem die Beitrittserklärung und der Einzahlungsschein bei uns im Büro Wangergasse 39 in Bozen eingelangt sind.
Daher schicke die Beitrittserklärung unverzüglich nach erfolgter Einzahlung in unser Büro an die Faxnummer 0471 1969365. Über eventuelle Schadensfällge müssen wir sofort informiert werden.
Mitglieder der Fachgewerkschaft Asgb-Landesbedienstete sind mit ihrer Mitgliedschaft automatisch auch rechtschutzversichert, somit haben sie mit Abschluss dieser Haftpflichtversicherung eine zusätzliche Absicherung hinsichtlich Berufsrisikos bei der Ausübung ihrer Berufstätigkeit.

Landesbedienstete

Auszahlung der Außendienstvergütung

Mit der Mitteilung vom 5. September 2007 von Seiten der Personalabteilung ist die vorübergehende Einstellung der Auszahlung der Außendienstzulage aufgehoben worden; somit erhalten alle Betroffenen im Landesdienst mit Oktobergehalt wieder diese Vergütung. Laut Rechtsgutachten der Anwaltschaft des Landes bleibt die geltende vertragliche Außendienstregelung vorerst in Kraft mit der Einschränkung, dass das Land verpflichtet ist, mit Landesgesetz die Außendienstregelung aufzuheben, falls keine Einigung auf dem Verhandlungstisch mit den Gewerkschaften gefunden wird. Daher sind wir gefordert, nach Lösungen zu suchen, damit dem einzelnen Bediensteten auch Morgen seine Tätigkeit im Außendienst als erschwerend anerkannt wird und entsprechend zusätzlich entlohnt wird. Im Besonderen trifft es hier sicher jene Tätigkeiten, welche ständig im Außendienst verrichtet werden müssen, denn der erschwerende Umstand im Vergleich zwischen geregelter Büroarbeit im ständigen Dienstsitz und das ständige Unterwegssein zu jeder Tag- und Nachtzeit, das sich Aussetzen jeglicher Witterung und Straßenverhältnisse, das Befahren von Berg- und unwegsamen Neben- und Forststraßen muss sich irgendwo niederschlagen. Außerdem ist für viele Berufsgruppen diese Vergütung ein fixes Gehaltselement, da es auf Grund der ständigen Tätigkeit im Außendienst kontinuierlich ausbezahlt wurde. Für diese Kollegen würde die Aufhebung der geltenden Regelung ohne Ersatzlösung eine jährliche Gehaltseinbuße zwischen 2000 und 3000 Euro bedeuten. Daher werden wir uns für eine gerechte Lösung einsetzen!