Öffentlicher Dienst
Italienische POST-A.G.:

Neuer Kollektivvertrag für den Zeitraum 2007 bis 2010

Der neue gesamtstaatliche Arbeitskollektivvertrag der Bediensteten der Italienischen Post A.G. betrifft den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2010 für den normativen und 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2009 für den ökonomischen Teil.
Mit diesem Vertrag wurde der ökonomische Teil erstmals von zwei auf drei Jahre verlängert. Er sieht eine durchschnittliche, sehr mäßige, Grundlohnerhöhung von 100 Euro Brutto im Dreijahreszeitraum vor. Der Rest der, von den gesamtstaatlichen Gewerkschaften als durchschnittliche monatliche Gehaltserhöhung von 160 Euro propagandierten Erhöhungen, besteht aus indirekten Lohnelementen, wie die Einführung des Mensabons, die Erhöhung des Beitrages von Seiten des Betriebes, zum Zusatzrentenfonds und die minimale Erhöhung des Gehaltsparameters für die Einstufung „B" und der Funktionszulage für die mittleren Führungskräfte (quadri), um jeweils durchschnittlich fünf Euro. Als positiv zu bewerten ist der rasche Vertragsabschluss, kurz nach Fälligkeit des vorhergehenden Vertrages, welcher den Kaufkraftverlust der Gehälter wenigstens teilweise abmildert.
Im neuen Vertrag wird ein „Ticket-Restaurant" für jene Bediensteten vorgesehen, welche eine Tagesarbeitszeit von sieben Stunden überschreiten, wobei eine Pause von mindestens 30 Minuten im Zeitraum von 12 bis 15 Uhr verpflichtend vorgesehen ist. Die Höhe des Tickets beträgt 4,50 Euro. Das selbe Ticket kann mittels eigenem Gewerkschaftsabkommen auch für Dienstzentren mit 24-stündiger Turnusarbeit, welche den Zeitraum zwischen 12 und 15 Uhr oder 19 und 22 Uhr betrifft, mit einer Pflichtpause von 30 bzw. mindestens 15 Minuten, eingeführt werden. Für jene Bediensteten, welche nicht in obige Kategorien fallen, ist ein Ticket von drei Euro vorgesehen. Der Beitrag des Betriebes für den Zusatzrentenfonds wird ab 01.01.2009 von einem auf 1,5 Prozent erhöht.

Gesundheitsdienst
bezirk Bozen

Einsparungen im Gesundheitsbereich nur beim Personal?

Die Fachgewerkschaft Gesundheitsdienst im ASGB spricht sich vehement gegen die Sparmaßnahmen im Südtiroler Gesundheitswesen aus, weil sie zum wiederholten Male auf Kosten des Personals betrieben werden.
Der ASGB warnt davor, sich mit der Einhaltung des Budgetrahmens und mit der Einschränkung der Ausgaben zu rühmen, wenn diese zum Nachteil des Gesundheitspersonals und der Qualität der Leistungen erfolgen.„Im konkreten Falle des Gesundheitsbezirkes Bozen bewirken die Sparmaßnahmen, dass zahlreiche Bedienstete im Verwaltungsbereich aufgrund des Personalmangels ihren bereits genehmigten Sommerurlaub nicht in Anspruch nehmen konnten", stellt der ASGB-Bezirkssekretär des Gesundheitsbezirkes Bozen, Andreas Dorigoni fest. Zudem würden Bedienstete, die wegen Mutterschaft oder Elternurlaub derzeit abwesend sind, nicht ersetzt.
Die verhängten Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen führen dazu, dass die Kollektivverträge im Gesundheitswesen nicht mehr eingehalten werden, was auf keinen Fall tragbar ist. Der ASGB-Gesundheitsdienst verweist darauf, dass die Politik im Zuge der umstrittenen Sanitätsreform immer von Qualitätssteigerung bei den Gesundheitsleistungen gesprochen hat. Angesichts der Sparmaßnahmen auf Kosten des Personals ist dies nicht mehr glaubwürdig. Eine Verschärfung der Personalsituation kann keine Verbesserung der Dienstleistungen bringen, so Andreas Dorigoni.
Die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst fordert die Verantwortlichen im Südtiroler Gesundheitswesen daher zu einem Umdenken in der Sparpolitik auf und verweist abermals auf die vom ASGB eingebrachten Vorschläge.