Transport & verkehr

Neuer Obmann gewählt

Der Obmann des ASGB-Transport & Verkehr (ASGB-GTV), Max Niederstätter ist bereits seit dem Jahr 2003 im Ruhestand. Auf Wunsch des Vorstandes blieb er aber weiterhin als Obmann tätig. Nun hat er seinen Rücktritt erklärt, um einem im Berufsleben stehenden Kollegen das Amt zu übergeben.
Alle ASGB-Mitglieder der Fachgewerkschaft ASGB-GTV konnten zwischen sechs Kandidaten wählen und haben mit über 50 Prozent der Stimmen Kollegen Richard Goller zum neuen Obmann gewählt. Anlässlich einer Vorstandssitzung am 8. August wurde der neue Obmann dann offiziell vorgestellt und der scheidende Obmann verabschiedet.
Der Sekretär der Fachgewerkschaft GTV bedankte sich bei Max Niederstätter für seinen unermüdlichen Einsatz, er war maßgeblich daran beteiligt, die Fachgewerkschaft GTV aufzubauen. Als kleines Dankeschön für seine langjährige Arbeit überreichte der Vorstand dem Kollegen Max Niederstätter ein Geschenk. Der Vorstand des ASGB-GTV und der gesamte ASGB wünschen dem Kollegen Max Niederstätter, welcher als Mitglied der Rentnergewerkschaft dem ASGB weiterhin erhalten bleibt und dem neuen Obmann, Kollegen Richard Goller, alles Gute für die neuen Herausforderungen. Kollege Goller ist Beschäftigter der SAD und vertritt als Obmann nun auch die Interessen der Fachgewerkschaft im Bundesvorstand des ASGB.

Öffentlicher Dienst
Italienische POST-A.G.:

Neuer Kollektivvertrag für den Zeitraum 2007 bis 2010

Der neue gesamtstaatliche Arbeitskollektivvertrag der Bediensteten der Italienischen Post A.G. betrifft den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2010 für den normativen und 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2009 für den ökonomischen Teil.
Mit diesem Vertrag wurde der ökonomische Teil erstmals von zwei auf drei Jahre verlängert. Er sieht eine durchschnittliche, sehr mäßige, Grundlohnerhöhung von 100 Euro Brutto im Dreijahreszeitraum vor. Der Rest der, von den gesamtstaatlichen Gewerkschaften als durchschnittliche monatliche Gehaltserhöhung von 160 Euro propagandierten Erhöhungen, besteht aus indirekten Lohnelementen, wie die Einführung des Mensabons, die Erhöhung des Beitrages von Seiten des Betriebes, zum Zusatzrentenfonds und die minimale Erhöhung des Gehaltsparameters für die Einstufung „B" und der Funktionszulage für die mittleren Führungskräfte (quadri), um jeweils durchschnittlich fünf Euro. Als positiv zu bewerten ist der rasche Vertragsabschluss, kurz nach Fälligkeit des vorhergehenden Vertrages, welcher den Kaufkraftverlust der Gehälter wenigstens teilweise abmildert.
Im neuen Vertrag wird ein „Ticket-Restaurant" für jene Bediensteten vorgesehen, welche eine Tagesarbeitszeit von sieben Stunden überschreiten, wobei eine Pause von mindestens 30 Minuten im Zeitraum von 12 bis 15 Uhr verpflichtend vorgesehen ist. Die Höhe des Tickets beträgt 4,50 Euro. Das selbe Ticket kann mittels eigenem Gewerkschaftsabkommen auch für Dienstzentren mit 24-stündiger Turnusarbeit, welche den Zeitraum zwischen 12 und 15 Uhr oder 19 und 22 Uhr betrifft, mit einer Pflichtpause von 30 bzw. mindestens 15 Minuten, eingeführt werden. Für jene Bediensteten, welche nicht in obige Kategorien fallen, ist ein Ticket von drei Euro vorgesehen. Der Beitrag des Betriebes für den Zusatzrentenfonds wird ab 01.01.2009 von einem auf 1,5 Prozent erhöht.