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Frühpensionierungen

Die Firma Athesia gedenkt einige Mitarbeiter/innen in Frühpension zu schicken. Wir raten allen Anwärter/innen, die Dienstjahre beim ASGB-Patronat in Bozen, Bindergasse 22, Tel. 0471/308210, genau überprüfen, sowie die eventuelle Höhe der zustehenden zukünftigen Rente ausrechnen zu lassen, damit später keine unangenehmen Überraschungen auftauchen.

Nahrungsmittel

Auszug aus dem gesamtstaatlichen Kollektivvertrag des Sektors Nahrungsmittelindustrie, Sennereien und Kellereien

Der normative Teil gilt vom 01.06.2007 bis zum 31.05.2011. Der wirtschaftliche Teil läuft vom 01.06.2007 bis 31.05.2009.
Probezeit
1 Super und 1. Kategorie 6 Monate
2., 3A und 3. Kategorie 3 Monate
4. und 5. Kategorie 1 Monat
6. Kategorie 12 Arbeitstage
Arbeitszeit
Die normale Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden auf fünf Tage aufgeteilt. Ausnahmsweise kann eine Ausdehnung auf sechs Tage die Woche erfolgen, wenn es im Betrieb nachweislich um technische, organisatorische oder produktionsmäßige Erfordernisse handelt.
Urlaub
22 Arbeitstage (173 Stunden), wenn die Arbeitszeit auf fünf Tage pro Woche aufgeteilt ist.
26 Arbeitstage (173 Stunden), wenn die Arbeitszeit auf sechs Tage pro Woche aufgeteilt ist.
22 Arbeitstage für Reisende und Handelsvertreter bei fünf ganzen Tagen pro Woche oder bei vier ganzen Tagen und zwei halben Tagen pro Woche.
Freistunden
76 Freistunden für Arbeitszeitverkürzung
32 Freistunden für die abgeschafften kirchlichen Feiertage
Urlaub insgesamt
35,5 Tage bei Fünf-Tage pro Woche
39,5 Tage bei Sechs-Tage pro Woche
Für Beschäftigte, welche das ganze Jahr Schichtarbeiten, reifen zusätzlich acht Stunden Arbeitszeitverkürzung an.
Krankheit
- Bis zu fünf vollendeten Dienstjahren sechs Monate mit 100 Prozent Entlohnung
- Mehr als fünf Dienstjahre sechs Monate 100, weitere sechs Monate 50 Prozent
Monatslöhne
13. Monatslohn im Dezember
14. Monatslohn im Juni
Mutterschaft und Elternurlaub
In diesem Fall ist folgende Entlohnung vorgesehen:
100 Prozent des Gehalts für den obligatorischen Mutterschaftsurlaub (fünf Monate), wobei der Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld des INPS ergänzt.
30 Prozent Entlohnung für sechs Monate Elternurlaub
Um die fakultative Mutterschaftszeit abzudecken, besteht die Möglichkeit der Vorstreckung der Abfertigung.
Dem Vater steht bei Geburt eines Kindes ein bezahlter Freistellungstag zu.
Die Freistellungen bei Krankheit des Kindes können auch in Abschnitten zu vier Stunden genossen werden.
Heiratsurlaub
Beschäftigte außerhalb der Probezeit haben bei Heirat Anrecht auf bezahlten Urlaub von 15 aufeinander folgenden Kalendertagen.
Der Antrag muss vom Betreffenden mindestens sechs Tage vor Urlaubsbeginn gestellt – außer in Ausnahmefällen – und bescheinigt werden.
Recht auf Studium
Beschäftigte mit zeitlich unbegrenztem Vertrag, die zur persönlichen Bildung und mit Bezug auf die Produktion des Betriebes in öffentlichen bzw. gesetzlich anerkannten Einrichtungen Studienkurse frequentieren möchten, haben Anrecht auf bezahlte Freistellung bis zu einem gewissen Stundenausmaß von höchstens 150 Stunden, das innerhalb von drei Jahren allen Beschäftigten zusteht.
Der Wartestand aus Weiterbildungsgründen kann zeitgleich von zwei Prozent der Belegschaft genutzt werden.
Zusatzrente
- Der Arbeitnehmerbeitrag beträgt 1 Prozent
- Der Arbeitgeberbeitrag beträgt 1,2 Prozent
- Arbeitnehmer mit Erstbeschäftigung vor dem 29.04.1993: 29 bzw. 100 Prozent der anreifenden Abfertigung
- Arbeitnehmer mit Erstbeschäftigung nach dem 28.04.1993: 100 Prozent der anreifenden Abfertigung.
Lohnerhöhungen
Die durchschnittliche Lohnerhöhung beträgt 108 Euro aufgeteilt in drei Raten zu 43,20 Euro ab 01.06.2007, 43,20 Euro ab 01.04.2008 und 21,60 Euro ab 01.01.2009.