Handel
Lehrlinge:

Neue Bestimmungen im Handelssektor ab 1. September

Am 29. August 2007 hat die Fachgewerkschaft ASGB-Handel zusammen mit den anderen Fachgewerkschaften des Handelssektors und mit dem Kaufleute- und Dienstleisterverband das Lehrlingsabkommen erneuert. Hiermit wurden die kollektivvertraglichen Bestimmungen den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Das Abkommen betrifft die Lehre zur Erfüllung der Bildungs- und Ausbildungspflicht und gilt für die Berufsbilder des Verkäufers und der Bürofachkraft. Stichtag ist der 1. September 2007. Alle Lehrverträge, die ab diesem Datum abgeschlossen werden, werden nach den neuen Bestimmungen geregelt. Mit dem neuen Lehrlingsabkommen wurde die Entlohnung für die Lehrlinge in diesem Sektor angehoben. Weiters wurde vereinbart, dass bei Krankheit künftig auch die ersten drei Tage entlohnt werden, sofern die Krankheit mehr als sieben Tage dauert. Hervorzuheben ist auch die Anerkennung von Bildungsguthaben aus Oberschulen oder Fachschulen, durch welche die Lehrzeit erheblich gekürzt wird. In der folgenden Übersicht haben wir die Neuerungen zusammengefasst:

Handel

Kollektivvertragsvakanz Handel

Der Kollektivvertrag für die Bediensteten im Bereich Handel und Dienstleistungen ist am 31. Dezember 2006 verfallen. Nachdem die Verhandlungen zur Erneuerung des Kollektivvertrages noch nicht abgeschlossen werden konnten steht den Beschäftigten dieses Bereiches in der Zwischenzeit eine sogenannte Kollektivvertragsvakanz zu. Die entsprechenden Erhöhungen wurden wie folgt festgelegt: