Verbrauchertelegramm
Kontaktlose Bankomat-Zahlungen

Muss eine Kopie der Bestätigung ausgehändigt werden?

Frau M. fragt uns: „Ist das Geschäft verpflichtet, mir bei einer kontaktlosen Zahlung mit Bankomat eine Kopie des Bankomatbelegs auszuhändigen?“
Dazu ist zu sagen, dass bei Bankomat-Zahlungen, bei welchen die PIN eingegeben wird, automatisch eine Kopie des Bankomatbelegs für die KundInnen gedruckt wird. Bei kontaktlosen Zahlungen wird eine solche nicht automatisch gedruckt, sondern muss manuell nachgedruckt werden (in manchen Geschäften wird die Bankomat-Zahlung hingegen automatisch auf dem Kassenbon vermerkt).
Die Händler sind verpflichtet, beim Kauf einen Kassenbon bzw. eine Steuerquittung auszuhändigen: diese Dokumente bestätigen zum einen den erfolgten Verkauf, zum anderen die erfolgte Zahlung. Der Bankomatbeleg als solcher bestätigt zwar, dass eine Zahlung erfolgt ist, aber der „rechtlich gültige“ Vermerk dieser Zahlung ist schlussendlich der Kontoauszug (dies ist z.B. bei der Absetzung von der Steuer wichtig).
Wir können Frau M. daher antworten, dass zwar keine gesetzliche Pflicht besteht, wir jedoch der Auffassung sind, dass auf Anfrage der KundInnen eine solche Kopie durchaus ausgehändigt werden sollte. Absolut ausgehändigt werden muss hingegen ein Kassenbon, eine Steuerquittung oder eine Rechnung – diese sind auch die Grundlage für viele weitere VerbraucherInnenrechte, wie z.B. die Gewährleistung.

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E-Commerce

Nicht gelieferte oder beschädigte Pakete – was tun?

Uhren, Haushaltsgeräte, Taschen, Möbel - es gibt nichts, was man online nicht finden und kaufen kann. Doch was tun, wenn das Paket nicht geliefert wurde oder der Inhalt beschädigt ist? Stefano Albertini vom Schlichtungsorgan Onlineschlichter.it erläutert, wie man sich in diesen Fällen am besten schützt:
Beim Bezahlen mit sicheren Bezahlsystemen (wie Kreditkarte oder Paypal) haben Sie im Falle einer Nichtlieferung weitere Möglichkeiten, sich zu schützen, wie z.B. den Zugang zum Chargeback-Verfahren (mehr Infos finden Sie hier).
Wurde das Paket nicht geliefert, vergewissern Sie sich zunächst, ob es nicht in der Nähe Ihrer Wohnung abgelegt wurde. Wenn Sie das Paket nicht finden können, wenden Sie sich so schnell wie möglich an den Händler: Es kann sein, dass das Paket an eine falsche Adresse geliefert wurde oder verloren gegangen ist.
Wenn Sie Porzellan oder andere zerbrechliche und/oder teure Produkte bestellt haben, sollten Sie das Paket nur mit Vorbehalt annehmen, auch wenn es auf den ersten Blick unversehrt erscheint. Wenn eine Annahme mit Vorbehalt nicht möglich ist, fotografieren Sie das Paket, indem die Fotos auch das Datum und die Uhrzeit der Lieferung zeigen.
Ist das Paket offensichtlich beschädigt, nehmen Sie es mit Vorbehalt an oder verweigern Sie die Annahme. Machen Sie ein Foto des beschädigten Pakets und bitten Sie den Kurier, den Schaden schriftlich zu bestätigen; notieren Sie auch die Gründe für den Vorbehalt oder die Annahmeverweigerung.
Dokumentieren Sie das Öffnen des Pakets mit Fotos oder Video, da dies im Falle einer Reklamation nützlich sein könnte.