Verbrauchertelegramm
Verbot von Einweg-Produkten aus Plastik in Europa

Untersuchungen zeigen Schadstoffe in vielen Alternativprodukten

Seit Anfang Juli gilt EU-weit ein Verbot von gewissen Einweg-Plastikprodukten, darunter Becher aus Styropor, Einweg-Geschirr, Trinkhalme und Wattestäbchen. Der Handel darf Restbestände noch aufbrauchen.
Obschon jede Verringerung von Plastikmüll fraglos zu begrüßen ist, lassen mehrere kürzlich veröffentlichte Untersuchungen der Alternativ-Produkte auch an diesen Zweifel aufkommen. Die Europäische Verbraucherorganisation BEUC hat in vier Ländern, darunter Italien, Einweggeschirr aus Pappe, Zuckerrohr und Palmenblättern untersucht, und dabei in 53 Prozent der untersuchten Produkte Schadstoffe, darunter Pestizidrückstände sowie per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), gefunden (Mai 2021). PFAS werden eingesetzt, um Textilien, Lebensmittelverpackungen und Papiere wasser-, fett- und schmutzabweisend zu machen.
Auch die Untersuchung der italienischen Zeitschrift für Verbraucherrechte „Il Salvagente“ (Juni 2021) hat in neun von elf untersuchten kompostierbaren Einwegtellern und -Bechern PFAS gefunden.
Problematisch sind diese Chemikalien, die zu den endokrinen Disruptoren zählen und das menschliche Hormonsystem beeinflussen, unter mehreren Aspekten. Zum einen gelten sie als potentiell krebserregend, und sie bauen sich nicht ab. Fraglich ist derzeit, ob das Geschirr diese Chemikalien an die Lebensmittel und Getränke abgibt. Gänzlich offen bleibt die Frage, was im Zuge der Kompostierung mit diesen Chemikalien passiert, und ob sie schlussendlich im Wasser landen. “Il Salvagente“ fordert daher eine ausgedehnte Untersuchung von staatlicher Stelle und amtliche Schritte, auch weil in den Vereinigten Staaten nach einer Studie die Verpackungsindustrie die Produkte in Eigenregie zurückgezogen und sich selbst Grenzwerte auferlegt hat.
Grenzwerte hat die europäische Lebensmittelbehörde EFSA derzeit nur für vier dieser PFAS erlassen, da die anderen noch nicht ausreichend erforscht sind.
„Gerade vor diesem Hintergrund – und bis zur Schaffung eines Rahmens mit Zulassungen, Grenzwerten und Kontrollen – werden plastikfreie Mehrweglösungen aus schadstofffreien Materialien immer attraktiver“ kommentiert die Geschäftsführerin der VZS, Gunde Bauhofer. „Es bleibt zu hoffen, dass auf europäischer und staatlicher Ebene für die Verwendung solcher Lösungen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit sich nicht die Problematik um selbst mitgebrachte Mehrwegbehälter, die wir vor einigen Jahren bei Obst und Gemüse erlebten, wiederholt.“

Verbrauchertelegramm
Kontaktlose Bankomat-Zahlungen

Muss eine Kopie der Bestätigung ausgehändigt werden?

Frau M. fragt uns: „Ist das Geschäft verpflichtet, mir bei einer kontaktlosen Zahlung mit Bankomat eine Kopie des Bankomatbelegs auszuhändigen?“
Dazu ist zu sagen, dass bei Bankomat-Zahlungen, bei welchen die PIN eingegeben wird, automatisch eine Kopie des Bankomatbelegs für die KundInnen gedruckt wird. Bei kontaktlosen Zahlungen wird eine solche nicht automatisch gedruckt, sondern muss manuell nachgedruckt werden (in manchen Geschäften wird die Bankomat-Zahlung hingegen automatisch auf dem Kassenbon vermerkt).
Die Händler sind verpflichtet, beim Kauf einen Kassenbon bzw. eine Steuerquittung auszuhändigen: diese Dokumente bestätigen zum einen den erfolgten Verkauf, zum anderen die erfolgte Zahlung. Der Bankomatbeleg als solcher bestätigt zwar, dass eine Zahlung erfolgt ist, aber der „rechtlich gültige“ Vermerk dieser Zahlung ist schlussendlich der Kontoauszug (dies ist z.B. bei der Absetzung von der Steuer wichtig).
Wir können Frau M. daher antworten, dass zwar keine gesetzliche Pflicht besteht, wir jedoch der Auffassung sind, dass auf Anfrage der KundInnen eine solche Kopie durchaus ausgehändigt werden sollte. Absolut ausgehändigt werden muss hingegen ein Kassenbon, eine Steuerquittung oder eine Rechnung – diese sind auch die Grundlage für viele weitere VerbraucherInnenrechte, wie z.B. die Gewährleistung.