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Landeskindergeld 2022

Die Ansuchen für das Landeskindergeld 2022 können zwischen September und Dezember dieses Jahres in den Büros des Patronates SBR im ASGB eingereicht werden.
Das Landeskindergeld steht Familien zu mit:
mindestens zwei minderjährigen Kindern oder
einem einzigen Kind unter sieben Jahren oder
einem Kind mit Zivilinvalidität von mindestens 75 Prozent, auch nach dessen Volljährigkeit oder
einem minderjährigen Kind mit einem mitlebenden volljährigen Geschwisterteil welches auf dem Familienbogen des Antragstellers aufscheint.
Zudem ist es notwendig einen seit mindestens fünf Jahren kontinuierlichen Wohnsitz in der Provinz Bozen vorzuweisen oder alternativ eine Ansässigkeit in der Provinz von mindestens 15 Jahren + einem Jahr ununterbrochen vor Gesuchstellung vorweisen können. Bürger aus einem anderen EU-Land, welche nicht in Südtirol ansässig oder seit weniger als fünf Jahren ansässig sind, müssen ein Arbeitsverhältnis in Südtirol vorweisen können.
Das Patronat SBR im ASGB benötigt für die Ansuchen folgende Dokumente:
Ausweis des Antragstellers;
Datum seitdem der Antragsteller in der Provinz ansässig ist (außer er ist es seit der Geburt);
IBAN des Antragstellers;
Bescheinigung der Zivilinvalidität der Zivilinvalidenkommission;
Urteil der erfolgten Trennung oder Scheidung, sollte dies zutreffen;
EEVE-Erklärung 2021 für alle Familienmitglieder;
Die EEVE-Erklärung kann auch in den Büros des Patronates SBR im ASGB abgefasst werden. Folgende Unterlagen werden von allen Familienmitgliedern benötigt:
Anagraphische Daten:
gültige Identitätskarte der/des Erklärenden
Angaben über den meldeamtlichen Wohnsitz
Steuernummer oder Gesundheitskarte aller Familienmitglieder
eventuelle Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit
Einkommen 2020:
Modell CU 2021, Mod.730/2021 oder Mod. PF 2021 – inkl. IRAP-Erklärung
Tätigkeitskodex (nur für Selbständige)
Einkommen aus dem Ausland, welche nicht im Mod. 730 oder im Mod. PF aufscheinen
Landwirtschaftliche Einkommen 2020:
Großvieheinheiten (Durchschnitt von Jänner bis Dezember)
Erschwernispunkte und Kulturflächen aus dem Lafisbogen (stand 01.11.2020)
jährlicher Hiebsatz für die potentielle Holzmenge
Andere Einnahmen und Ausgaben (Jänner 2020 bis Dezember 2020):
bezahlte oder erhaltene Unterhaltszahlungen für Kinder gemäß Gerichtsurteil oder laut schriftlicher Vereinbarung mit ersichtlichen Zahlungen
erhaltene Unterhaltszahlungen in Form von Unterhaltsvorschussleistungen (LG Nr. 15/2003 i.g.F.)
bezahlte Miete (Kaltmiete ohne Spesen) für die Hauptwohnung einschließlich Garage oder Autoabstellplatz
Wohngeld WOBI oder Beiträge für Miete vom Sozialsprengel (Art.20–DLH Nr.30/2000 i.g.F.)
ausbezahlte Studienstipendien der Autonomen Provinz Bozen, die zum besteuerbaren IRPEF Einkommen zählen (laut Mod. CU)
steuerfreie Einkommen für Dozenten, Forscher, Arbeiter die nach Italien zurückgekehrt sind
Einkommen aus Voucher (Arbeitsgutscheine)
andere Einkommen aus abhängiger und selbständiger Tätigkeit, die nicht der Einkommenssteuer IRPEF unterliegen, oder die einer definitiven oder Ersatzbesteuerung unterliegen.
Dokumente bezüglich der Dividenden (falls diese nicht aus der Steuererklärung ersichtlich sind) Immobiliarvermögen (Stand 31. Dezember des Jahres vor Abgabe der EEVE):
Katasterauszug der Immobilien bzw. Grundbesitzbogen
GIS-Erklärung (für Baugründe)
bei Immobilien im Ausland: Angabe der Nettofläche in Quadratmeter
Finanzvermögen (anzugeben, falls es 5.000 Euro pro Kopf überschreitet, Stand 31.Dezember des Jahres vor Abgabe der EEVE):
Kontokorrent- und Sparbucheinlagen bei Banken und bei der Post (Jahresdurchschnittswert des Vorjahres in Bezug zum Abgabejahr der Erklärung)
wiederaufladbare Prepaid-Kreditkarten (mit IBAN-Jahresdurchschnittswert, ohne IBAN–Stand zum 31.12. des Vorjahres in Bezug zum Abgabejahr der Erklärung)
Beteiligung an Kapitalgesellschaften mit einer Gewinnbeteiligung unter zehn Prozent
gemischte Lebensversicherungen, für die das Einlösungsrecht zum Zeitpunkt der EEVE-Erklärung ausgeübt werden kann
Staatspapiere, Schuldverschreibungen, Depotscheine, verzinste Coupons u.ä., Investmentfonds u.ä., Kapitalisierungsverträge, Versicherungspolizzen mit Kapitalisierungszweck.

Patronat 


Zusammenarbeit des Patronates SBR mit dem ELKI Lana

Das Patronat SBR im ASGB und das Eltern-Kind-Zentrum (ELKI) Lana haben eine Zusammenarbeit beschlossen. Anwesende im ELKI Lana können direkt vor Ort die Beratung des Patronates in Anspruch nehmen. Interessierte können sich zur Terminvereinbarung direkt ans ELKI Lana wenden.
Tel.: (+39) 0473 56 33 16
E-Mail: info@elkilana.it
Inzwischen wurden vier Termine fixiert, die jeweils von 14-17 Uhr beansprucht werden können:16.09.2021 | 21.10.2021 | 11.11.2021 | 09.12.2021
Die Fixierung eventueller weiterer Termine wird rechtzeitig bekanntgegeben.