ASGB-Jugend
Jugend und Wohnungskauf
Neue Vergünstigungsmaßnahmen des „Decreto Sostegni bis“
Grundsätzlich sind drei Vergünstigungen vorgesehen
Befreiung von der Register-, Hypothekar- und Katastersteuer beim Erstwohnungskauf (für die Erstwohnung gelten die üblichen Voraussetzungen). Beim Kauf von einem Privaten betragen diese zwei Prozent des Katasterertragswertes plus zweimal 50 Euro. Beim vierprozentigem IVA-pflichtigen Kauf einer Erstwohnung direkt von der Baufirma kann die bezahlte Mehrwertsteuer als Steuerguthaben mit einer zukünftigen Steuerschuld verrechnet werden.
Bei Beantragung eines Hypothekardarlehens zur Finanzierung des Kaufes oder der Sanierung der Erstwohnung kann die Absicherung durch den staatlichen Garantiefonds im Ausmaß von 80 Prozent des benötigten Kapitals bis zu einem Höchstbetrag von 250.000 Euro beantragt werden. Das Gesuch für die Beanspruchung der staatlichen Garantie muss direkt bei der Bank, welche dem staatlichen Abkommen beigetreten ist, eingereicht werden.
Die Ersatzbesteuerung von 0,25 Prozent auf das Wohnbaudarlehen wird erlassen.
Die Voraussetzungen zur
Bei Beantragung eines Hypothekardarlehens zur Finanzierung des Kaufes oder der Sanierung der Erstwohnung kann die Absicherung durch den staatlichen Garantiefonds im Ausmaß von 80 Prozent des benötigten Kapitals bis zu einem Höchstbetrag von 250.000 Euro beantragt werden. Das Gesuch für die Beanspruchung der staatlichen Garantie muss direkt bei der Bank, welche dem staatlichen Abkommen beigetreten ist, eingereicht werden.
Die Ersatzbesteuerung von 0,25 Prozent auf das Wohnbaudarlehen wird erlassen.
Die Voraussetzungen zur
Beanspruchung sind:
Lebensalter unter 36 Jahren und ein ISEE-Wert unter 40.000 Euro;
Gültigkeit der neuen Maßnahme: Vom 24. Juni 2021 bis 30. Juni 2022