Verbrauchertelegramm

Auch im Coronajahr galt für Volksanwaltschaft und Verbraucherzentrale „Volle Kraft voraus“

„2020 wurde das gewohnte Leben auf unterschiedliche Weise eingeschränkt und gerade in dieser Situation war und ist es für uns umso wichtiger, dass Beschwerden der Bevölkerung weiterhin durch unabhängige Stellen überprüft werden und der wichtige Kontakt zu den Bürgern nicht unterbrochen wird,“ so die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirols Gunde Bauhofer und die Südtiroler Volksanwältin Gabriele Morandell bei einem kürzlich stattgefundenen Austausch.
Für das Jahr 2021 haben sich Verbraucherzentrale und Volksanwaltschaft auch einige gemeinsame Ziele gesetzt, die sie gemeinsam verfolgen möchten. Unter anderem ist es beiden Einrichtungen ein Anliegen die Rechtmäßigkeit der zur Zeit angewandten Gebühren bei digitalen Überweisungen an öffentliche Stellen (PagoPA) genauer zu durchleuchten und sich für die automatischen Begünstigungen für bedürftige Familien bei Strom, Gas aber auch Wasserrechnungen einzusetzen und noch bestehende Unklarheiten zu beseitigen.

ASGB-Jugend
Jugend und Wohnungskauf

Neue Vergünstigungsmaßnahmen des „Decreto Sostegni bis“

Grundsätzlich sind drei Vergünstigungen vorgesehen
Befreiung von der Register-, Hypothekar- und Katastersteuer beim Erstwohnungskauf (für die Erstwohnung gelten die üblichen Voraussetzungen). Beim Kauf von einem Privaten betragen diese zwei Prozent des Katasterertragswertes plus zweimal 50 Euro. Beim vierprozentigem IVA-pflichtigen Kauf einer Erstwohnung direkt von der Baufirma kann die bezahlte Mehrwertsteuer als Steuerguthaben mit einer zukünftigen Steuerschuld verrechnet werden.
Bei Beantragung eines Hypothekardarlehens zur Finanzierung des Kaufes oder der Sanierung der Erstwohnung kann die Absicherung durch den staatlichen Garantiefonds im Ausmaß von 80 Prozent des benötigten Kapitals bis zu einem Höchstbetrag von 250.000 Euro beantragt werden. Das Gesuch für die Beanspruchung der staatlichen Garantie muss direkt bei der Bank, welche dem staatlichen Abkommen beigetreten ist, eingereicht werden.
Die Ersatzbesteuerung von 0,25 Prozent auf das Wohnbaudarlehen wird erlassen.
Die Voraussetzungen zur
Beanspruchung sind:
Lebensalter unter 36 Jahren und ein ISEE-Wert unter 40.000 Euro;
Gültigkeit der neuen Maßnahme: Vom 24. Juni 2021 bis 30. Juni 2022